Mürrle
Service GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.899,00 |
8.800,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.899,00 |
8.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.630,22 |
60.878,74 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
116.702,48 |
54.567,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.927,74 |
3.111,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
125.529,22 |
69.678,74 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
74.398,54 |
35.831,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.831,03 |
9.130,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.567,51 |
700,57 |
| B.
Rückstellungen |
19.279,59 |
5.620,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.851,09 |
28.227,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.851,09 |
28.227,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
125.529,22 |
69.678,74 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Mürrle
Service GmbH wurde auf der Grundlage der
Gliederungs- Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1
HGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1
HGB.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
wurden nach den Vorschriften der §§ 266 und
275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen
entsprechend der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt, wobei das strenge
Niederstwertprinzip beachtet wurde.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt. Ein im Forderungsbestand liegendes
Ausfallrisiko war nicht zu berücksichtigen, da
die Forderungen zum Aufstellungszeitpunkt der Bilanz
im Wesentlichen bereits eingezogen waren. . Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt. Ein im Forderungsbestand liegendes
Ausfallrisiko war nicht zu berücksichtigen, da
die Forderungen zum Aufstellungszeitpunkt der Bilanz
im Wesentlichen bereits eingezogen waren. .
Die übrigen Rückstellungen wurden in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünf-tiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Sie entsprechen der zu erwartenden
Inanspruchnahme.
Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmän-nischer Beurteilung notwendig ist. Sie
entsprechen der zu erwartenden Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN POSTEN DER
BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Forderungen sind enthalten:
Forderungen gegen Gesellschafter: EUR 0,00
Forderungen gegenüber Personen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis
besteht: EUR 0,00
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit
von bis zu einem Jahr.
2. Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern: EUR 3.281,41
Verbindlichkeiten aus Steuern: EUR 16.651,80
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit EUR 470,96
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanziellen Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse, die nach § 251
HGB unter der Bilanz zu vermerken sind, bestehen
nicht. Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechsel bestehen zum
Bilanzstichtag nicht.
2. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt
vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Organe der Gesellschaft
Als Geschäftsführer der Mürrle
Service GmbH war im Berichtjahr
Frau Anne-Kathrin Suedes bestellt.
Pforzheim, den 23. Juni 2020
Mürrle Service GmbH
- Die Geschäftsleitung -
gez. Anne-Kathrin Suedes
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.281,41 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.162,38 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2020 festgestellt.
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