HGS
Heidenau GmbH
Heidenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.047,00 |
248.913,17 |
| I.
Sachanlagen |
34.047,00 |
248.913,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
295.674,65 |
397.671,01 |
| I.
Vorräte |
165.822,79 |
290.629,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.289,73 |
55.776,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.562,13 |
51.264,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.710,68 |
3.457,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
333.432,33 |
650.041,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.291,02 |
11.526,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
13.473,81 |
-8.457,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.764,83 |
-21.931,75 |
| B.
Rückstellungen |
30.300,18 |
38.260,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
272.841,13 |
600.254,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
333.432,33 |
650.041,22 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Von der Gliederung der Bilanz wird gegenüber dem
Vorjahr nicht abgewichen. Posten der Bilanz sind mit dem
Vorjahr vergleichbar.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz ist gemäß §
265 Abs. 5 HGB um folgende Posten erweitert worden:
- Forderungen gegen Gesellschafter
- Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung des
Wahlrechts nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Die mit dem Übergang zum BilMoG zum
Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte
wurden wie folgt ausgeübt:
Von der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgenstände des Anlagevermögens nach
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abgesehen.
Gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde vom
Wahlrecht der Fortführung niedrigerer Wertansätze
von Vermögensgegenständen, die aus Abschreibungen
nach den § 253 Abs. 3 Satz 3,
§ 253 Abs. 4 HGB a. F. oder nach
§§ 254, 279 Abs.2 HGB a. F. resultieren, Gebrauch
gemacht.
Bei der Rückstellung für
Aufbewahrungspflichten wurde das Beibehaltungswahlrecht
nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB genutzt, so dass die
Verpflichtung weiterin mit Euro 6.950,00 passiviert bleibt.
Die Überdeckung beträgt zum 31.12.2010 Euro
&IAV&.
Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurden
Rückstellungen, für die sich aufgrund der
geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben
würde, beibehalten, soweit der aufzulösende
Betrag bis spätestens 31.12.2024 wieder zugeführt
werden müsste.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
ursprünglichen Anschaffungskosten - soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wurde
wie bisher das Verbrauchsfolgeverfahren nach der
Lifo-Methode angewendet (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
In Ausführung befindliche Bauaufträge
wurden zu Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung
angemessen dotierter Einzellwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittelwurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeitenwurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert, welche den
Rückzahlungsbeträgen entsprechen.
III. Angaben zur Bilanz
AKTIVSEITE
Die Darstellung und
Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus
einer gesonderten Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel).
Die
Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt
Euro 23.363,39.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
PASSIVSEITE
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss des Berichtsjahres in
Höhe von Euro 7.744,46 auf neue Rechnung vorzutragen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
betriebsgewöhnlichem Umfang.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung wurde in 2010 von
Frau Vera Zeibig, Heidenau, Kauffrau,
wahrgenommen.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Heidenau
....................................
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Feststellung des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss der
Gesellschafterverammlung festgestellt.
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