HGS Heidenau GmbHLiquidiert

01809 Heidenau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 18270
Vorher
Haus- & Gartenservice Heidenau GmbH
Eingetragen
10.3.2000
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Erbringung von Maurer- und Betonarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Vera Zeibig
seit 7.12.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

99.60% identifiziert0.40% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
99.60%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
HGS Verwaltungsgesellschaft mbH
0.40%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

24.900 €
99.60%
HGS Verwaltungsgesellschaft mbH
Germany
100 €
0.40%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HGS Heidenau GmbH

Heidenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 34.047,00 248.913,17
I. Sachanlagen 34.047,00 248.913,17
B. Umlaufvermögen 295.674,65 397.671,01
I. Vorräte 165.822,79 290.629,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.289,73 55.776,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 48.562,13 51.264,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.710,68 3.457,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 333.432,33 650.041,22

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.291,02 11.526,19
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 13.473,81 -8.457,94
III. Jahresüberschuss 18.764,83 -21.931,75
B. Rückstellungen 30.300,18 38.260,38
C. Verbindlichkeiten 272.841,13 600.254,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 333.432,33 650.041,22

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Von der Gliederung der Bilanz wird gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Posten der Bilanz sind mit dem Vorjahr vergleichbar.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz ist gemäß § 265 Abs. 5 HGB um folgende Posten erweitert worden:

 - Forderungen gegen Gesellschafter
 - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung des Wahlrechts nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Die mit dem Übergang zum BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:

Von der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abgesehen.

Gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde vom Wahlrecht der Fortführung niedrigerer Wertansätze von Vermögensgegenständen, die aus Abschreibungen nach den § 253 Abs. 3 Satz 3, § 253 Abs. 4 HGB a. F. oder nach §§ 254, 279 Abs.2 HGB a. F. resultieren, Gebrauch gemacht.

Bei der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB genutzt, so dass die Verpflichtung weiterin mit Euro 6.950,00 passiviert bleibt. Die Überdeckung beträgt zum 31.12.2010 Euro &IAV&.

Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurden Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den ursprünglichen Anschaffungskosten - soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wurde wie bisher das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo-Methode angewendet (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB).


In Ausführung befindliche Bauaufträge wurden zu Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung angemessen dotierter Einzellwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssi­ge Mittelwurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB).

Verbindlichkeitenwurden mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert, welche den Rückzahlungsbeträgen entsprechen.

III. Angaben zur Bilanz

AKTIVSEITE

Die Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus einer gesonderten Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel).

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt Euro 23.363,39.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

PASSIVSEITE

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Berichtsjahres in Höhe von Euro 7.744,46 auf neue Rechnung vorzutragen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.


sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in betriebsgewöhnlichem Umfang.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung wurde in 2010 von

  Frau Vera Zeibig, Heidenau, Kauffrau,

wahrgenommen.

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkun­gen des § 181 BGB befreit.

Heidenau
....................................
Geschäftsführerin            

  

sonstige Berichtsbestandteile


Feststellung des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss der Gesellschafterverammlung festgestellt.

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