Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 16708
Eingetragen
14.11.2007
Branche
Speichern von Gas zu VersorgungszweckenGashandel durch RohrleitungenGasverteilung durch Rohrleitungen
Gegenstand
der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau von Gasverteilungsnetzen in den Gemeinden Bous, Schwalbach, Wadgassen und Ensdorf im Sinne der §§ 7 und 8 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Ralf Comteße
seit 10.1.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (14)

NameAnteil
27.70%
Gemeinde Bous
25.50%
Gemeinde Schwalbach
25.50%
Encevo S.A.
13.43%
3.78%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH
Germany
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GWBS Netzgesellschaft mbH

Bous

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT 2023

Grundlagen der Gesellschaft

Die GWBS Netzgesellschaft mbH (kurz "GWBS Netz") hat zum 01.01.2008 die Verantwortung für den Betrieb des Gasnetzes der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH (kurz "GWBS") übernommen. Angesichts der Unternehmensgröße haben die GWBS, um dem Gebot des effizienten Netzbetreibers zu folgen, die sogenannte "kleine Lösung" gewählt; die Gasnetze sind gepachtet und die Mitarbeiter/innen im technischen und kaufmännischen Bereich der GWBS sind dienstleistend und im Auftrag für die GWBS Netz tätig.

Zum 01.01.2008 wurde ein Beherrschungsvertrag, verbunden mit einem Ergebnisabführungsvertrag, zwischen GWBS und GWBS Netz geschlossen.

Wirtschaftsbericht

Allgemeines

Im ersten Jahr nach der Energiekrise hat sich die deutsche Energiewirtschaft erfolgreich stabilisiert und zeigte sich sehr robust. Zusätzliche Gaslieferungen aus Westeuropa und zuverlässige LNG-Importe sorgten für eine gesicherte Gasversorgung. Der Energiesektor befindet sich weiterhin in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen.

Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor.

Im Jahr 2023 betrug die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland 10,6 Grad Celsius, womit 2023 das hierzulande wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen war. 1 Dieser Temperatureffekt hat das ohnehin abgeschwächte Verbrauchsverhalten der Energiekunden - getrieben durch die wirtschaftliche Lage und durch das allgemeine Bestreben nach Energieeffizienz - noch verstärkt.

Die politischen Klimaziele (Klimaneutralität) mit einer angestrebten Treibhausgas-Reduktion im Energiesektor von 100 % gegenüber 1990 bis zum Jahr 2045, wird langfristig den Erdgasverbrauch stark reduzieren.

Ertragslage

Die Gesellschaft nutzt insbesondere das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung zur Unternehmenssteuerung. Die in 2023 erzielten Netzentgelte in Höhe von 4,7 Mio. Euro (Vorjahr 3,9 Mio. Euro) sind trotz witterungsbedingtem Mengenrückgang durch die Erhöhung der Erlösobergrenze und den damit verbundenen Preisanstieg der Netzentgelte gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die dem spezifischen Netzentgelt zugrunde gelegten Schätzungen der Durchleitungsmengen sind nicht übertroffen worden. Die vom Unternehmen geplante Erlösobergrenze von 5,8 Mio. Euro (inklusive Konzessionsabgabe) wurde nicht überschritten. Gegenüber dem Planansatz sind die Erlöse aus Netzentgelten aufgrund von Mengenrückgängen um 21,0 % gesunken und liegen damit unter Plan. Insgesamt haben sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. Euro auf 6,5 Mio. Euro erhöht.

Die Kosten für das vorgelagerte Netz der Creos Deutschland GmbH sind gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro angestiegen.

Weiterhin ist im Materialaufwand die Betriebsführung durch die GWBS enthalten, die um 240 TEUR gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist. Die Pachtaufwendungen sind um 239 TEUR gegenüber 2022 gesunken.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Geschäftsbesorgungskosten und Aufwendungen aus der Konzessionsabgabe erfasst.

Infolge des mit Wirkung ab 01.01.2008 bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der GWBS wurde gemäß § 2 des Ergebnisabführungsvertrages der im Geschäftsjahr 2023 entstandene Verlust in Höhe von 801 TEUR (Vorjahr 1.674 TEUR) von der Muttergesellschaft übernommen, so dass der verbleibende Jahresüberschuss 0,00 EUR beträgt.

Insgesamt verbessert sich das Ergebnis vor Verlustübernahme um 873 TEUR und liegt damit unter dem erwarteten Ergebnis.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1.348 TEUR (Vorjahr 753 TEUR). Die Aktivseite ist durch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 2 TEUR (Vorjahr 2 TEUR), Forderungen gegen Gesellschafter von 1.159 TEUR (Vorjahr 403 TEUR) sowie sonstige Vermögensgegenstände aus Umsatzsteuerforderungen und debitorische Kreditoren von 184 TEUR (Vorjahr 277 TEUR) sowie Guthaben bei Kreditinstituten 3 TEUR (Vorjahr 71 TEUR) geprägt.

Auf der Passivseite beträgt das Eigenkapital unverändert 100 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Prüfungskosten und Kosten für sonstige Bescheinigungen in Höhe von 16 TEUR (Vorjahr 16 TEUR). Daneben bestehen vor allem Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 116 TEUR (Vorjahr 85 TEUR) und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aus Pacht-, Geschäftsbesorgungs- und Betriebsführungsverpflichtungen sowie abgerechneten Netzentgelten von insgesamt 1.116 TEUR (Vorjahr 551 TEUR).

Finanzlage

Zur Beurteilung der Finanzlage wird auf die nachfolgende Kapitalflussrechnung in Anlehnung an den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 21 (DRS 21) verwiesen:

2023
TEUR
2022
TEUR
Jahresfehlbetrag vor Ergebnisabführung -801 -1.764
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.939 2.008
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -225 155
+ Gezahlte Zinsen 2 30
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -2.963 519
+ Einzahlungen aus der Verlustübernahme durch die Gesellschafterin 1.674 1.037
- Gezahlte Zinsen -2 -30
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.672 1.007
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -1.291 1.526
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 474 -1.052
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode -817 474
Zusammenfassung des Finanzmittelfonds
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten 3 71
-/+ Kurzfristige Mittelaufnahme/-anlage bei GWBS -820 403
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode -817 474

Der Jahresfehlbetrag, als finanzielle Steuerungsgröße, ist gegenüber dem Vorjahr um 52,1 % gesunken. Die Liquidität der Gesellschaft war während des gesamten Berichtsjahres jederzeit gesichert.

Angaben nach § 6b Abs. 7 i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWG

Die GWBS Netz übt nach § 6b Abs. 3 EnWG im Rahmen des Pachtmodells die Tätigkeit "Gasverteilung" aus. Dabei sind grundsätzlich getrennte Konten zu führen und ein Tätigkeitsabschluss entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Ein Teil des Gasverteilnetzes ist seit 2008 von der GWBS gepachtet. Daneben besteht ein weiterer Pachtvertrag mit der Gemeinde Wadgassen.

Die Geschäftstätigkeit der GWBS Netz bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit Gasverteilung, sodass die handelsrechtliche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung identisch mit der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs "Gasverteilung" sind. Eine gesonderte Darstellung eines Tätigkeitsabschlusses entfällt daher.

Risikobericht

Die GWBS Netz ist in das seit 2007 bestehende Risikomanagement der GWBS eingebunden. Die regelmäßige Überprüfung der Risiken hat ergeben, dass aus derzeitiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen.

Die Gesellschaft sieht sich grundsätzlich Bonitäts- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt, da aber der wesentliche Kunde die Gesellschafterin ist, wird das Bonitätsrisiko als eher gering eingestuft. Sowohl an die Gesellschafterin als auch an die anderen Händler im Netzgebiet werden monatliche (Abschlags-) Rechnungen gestellt. So ist ein regelmäßiger Liquiditätszufluss sichergestellt. Kurzfristiger Liquiditätsbedarf sowie Liquiditätsüberhänge werden mit der Gesellschafterin im Finanzclearing ausgeglichen.

Aufgrund der aktuellen Ertragssituation ist die Gesellschaft auch zukünftig auf das Fortbestehen des Ergebnisabführungsvertrags mit der Muttergesellschaft GWBS angewiesen.

Ein wesentliches Augenmerk liegt auf Risiken, die sich aus der veränderten Marktsituation ergeben. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den Risiken aus dem gesetzgeberischen und regulatorischen Umfeld. Diese stellen die Risiko-Schwerpunkte in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit dar.

Die Bundesnetzagentur hat am 06.03.24 einen Entwurf über die Abschreibungsmodalitäten für die Erdgasnetze zur Konsultation gestellt. So schlägt sie hierzu verschiedene Modelle vor, um die Nutzungsdauern auch für Bestandsanlagen zu verkürzen und zusätzliche Flexibilität bei den Abschreibungsmethoden zu schaffen. Netzbetreiber könnten Nutzungsdauern dann so wählen, dass die Anlagen bis spätestens Ende 2044 vollständig abgeschrieben wären und damit über Netznutzungsentgelte refinanziert werden könnten. Eine entsprechende Regelung für Neuanlagen und LNG-Anbindungsleitungen hatte die Bundesnetzagentur bereits 2022 getroffen. Zudem stellt die Bundesnetzagentur neben der linearen Abschreibungsmethode alternative Ansätze wie z.B. die degressive Abschreibungsmethode zur Diskussion, um eine sachgerechte Kostenverteilung zu gewährleisten.

Schnellere Abschreibungen gehen allerdings grundsätzlich mit zunächst höheren Entgelten einher, wobei die konkreten Auswirkungen auf die Entgelte jeweils stark von der regionalen Umsetzung der Wärmewende abhängen werden.

Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte.

Auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2023 (COP28 in Dubai) haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf ein Schlussdokument geeinigt. In diesem sind folgende Kernaussagen zum Thema Energie getroffen worden: die Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis 2030, die Nutzung von Technologien wie der CO 2 -Abscheidung und -Speicherung und die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen. Da auf globaler Ebene ein klarer Plan für den Ausstieg aus der fossilen Energie fehlt, wird die Dekarbonisierung des Energiesystems weiter eine kritische Herausforderung bleiben, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen. 2

Die politischen Klimaziele (Klimaneutralität) mit einer angestrebten Treibhausgas-Reduktion im Energiesektor von 100 % gegenüber 1990 bis zum Jahr 2045, wird langfristig den Erdgasverbrauch stark reduzieren. GWBS plant dieser Entwicklung mittelfristig durch ein verstärktes Engagement auf dem Wärmemarkt (Fernwärme/Nahwärmeprojekte) unter Einbeziehung regenerativer Energieträger entgegenzuwirken.

Die Transformation der Gasverteilnetze zu Wasserstoffnetzen für die dezentrale Versorgung mit Wärme ist derzeit offen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass dies in der Zukunft zu deutlich kleiner konfigurierten Verteilnetzen führt verbunden mit teilweisem Rückbau der bestehenden Infrastruktur.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert.

Prognose- und Chancenbericht

Wesentliche Chancen ergeben sich aufgrund des regulierten Geschäfts für die Gesellschaft nicht bzw. liegen hauptsächlich in Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungsmaßnahmen.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von ca. 0,1 Mio. Euro erwartet.

 

Bous, 17. Juni 2024

GWBS Netzgesellschaft mbH

Comteße, Geschäftsführer

1 vgl. https://de.statista. com/statistik/daten/studie/914891/umfrage/durchschnittstemperatur-in-deutschland/
2 vgl. https://www. eon.de/de/gk/energiewissen/dekarbonisierung. html

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.194,00 2.479,60
2. Forderungen gegen Gesellschafter 1.159.334,48 402.704,27
3. Sonstige Vermögensgegenstände 184.177,53 276.591,69
1.345.706,01 681.775,56
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.592,29 71.467,31
1.348.298,30 753.242,87

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 100.000,00 100.000,00
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 16.398,26 15.624,26
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 115.783,37 84.633,54
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.115.876,96 551.425,54
3. Sonstige Verbindlichkeiten 239,71 1.559,53
1.231.900,04 637.618,61
1.348.298,30 753.242,87

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 6.514.224,52 5.336.627,87
2. Sonstige betriebliche Erträge 6,00 75,14
3. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.348.547,93 2.563.064,35
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.290.657,53 3.754.719,26
6.639.205,46 6.317.783,61
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 674.257,84 663.018,87
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.956,27 0,00
- davon aus verbundenen Unternehmen: 8.956,27 € (Vorjahr: 0,00 €)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.921,29 29.605,22
- davon an verbundene Unternehmen: 10.918,91 € (Vorjahr: 29.439,50 €)
7. Ergebnis nach Steuern -801.197,80 -1.673.704,69
8. Erträge aus Verlustübernahme 801.197,80 1.673.704,69
9. Jahresüberschuss 0,00 0,00

ANHANG für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die GWBS Netzgesellschaft mbH mit Sitz in Bous ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 16708 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist jedoch nach dem Gesellschaftsvertrag wie bei einer großen Kapitalgesellschaft aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft ist eine 100% Beteiligung der Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach und wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, erfolgen die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz an dieser Stelle.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

AKTIVA

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ebenso wie die Guthaben bei Kreditinstituten mit dem Nennwert angesetzt.

PASSIVA

Das Stammkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennbetrag bilanziert.

Rückstellungen sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 1.159 TEUR (Vorjahr 403 TEUR) beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 184 TEUR (Vorjahr 277 TEUR) weisen Umsatzsteuererstattungsansprüche gegenüber dem debitorischen Kreditor Finanzamt Saarlouis aus.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ausnahmslos innerhalb eines Jahres fällig.

(2) Flüssige Mittel

Es handelt sich um Guthaben bei Kreditinstituten.

(3) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Jahresabschlusskosten und Kosten für sonstige Bestätigungsleistungen.

(4) Verbindlichkeiten

2023
TEUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr
TEUR
Restlaufzeit Größer 1 Jahr
TEUR
Restlaufzeit davon größer 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 116 116 0 0
(Vorjahr) (85) (85) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.116 1.116 0 0
(Vorjahr) (551) (551) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0
(Vorjahr) (2) (2) (0) (0)
Gesamt 1.232 1.232 0 0
(Vorjahr) (638) (638) (0) (0)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen 297 TEUR (Vorjahr 551 TEUR) auf Lieferungen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten vereinnahmte Netzentgelte für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 4.659 TEUR (Vorjahr 3.854 TEUR) im Rahmen der regulierten Tätigkeit Gasverteilung. Die Erlöse aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung belaufen sich auf 1.854 TEUR (Vorjahr 1.481 TEUR). Die Umsatzerlöse werden im Inland erzielt.

Materialaufwand

In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sind vorgelagerte Netzentgelte in Höhe von 1.412 TEUR (Vorjahr 1.083 TEUR) und Aufwendungen aus der Mehr-/ Mindermengenabrechnung von 1.854 TEUR (Vorjahr 1.462 TEUR) enthalten. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen die an die Muttergesellschaft entrichteten Betriebsführungskosten in Höhe von 1.265 TEUR (Vorjahr 1.505 TEUR) und die Pachtzahlungen von 1.264 TEUR (Vorjahr 1.503 TEUR) an die Muttergesellschaft GWBS und 760 TEUR (Vorjahr 746 TEUR) an die Gemeindewerke Wadgassen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung in Höhe von 539 TEUR (Vorjahr 529 TEUR) an die GWBS und weiterzuleitende Konzessionsabgaben in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr 89 TEUR).

Erträge aus Verlustübernahme

Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags wird der Verlust 2023 in Höhe von 801 TEUR (Vorjahr 1.674 TEUR) von der Muttergesellschaft übernommen.

Sonstige Angaben

Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG

Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs mit der Muttergesellschaft Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH im Rahmen der bestehenden Verträge getätigt:

Pacht des Gasnetzes: 1.264 TEUR
(Vorjahr 1.503 TEUR)
Geschäftsbesorgung und technische Betriebsführung 1.804 TEUR
(Vorjahr 2.035 TEUR)

Die Geschäftstätigkeit der GWBS Netzgesellschaft mbH bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit Gasverteilung, so dass die handelsrechtliche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung identisch mit der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs "Gasverteilung" sind. Eine gesonderte Darstellung eines Tätigkeitsabschlusses entfällt daher.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aufgrund des bestehenden Pachtvertrages mit der Muttergesellschaft GWBS ergeben sich nach Maßgabe der Kostensituation 2023 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 1.264 TEUR (Vorjahr 1.503 TEUR). Der Geschäftsbesorgungs- und Betriebsführungsvertrag mit der GWBS wurde in 2019 neu angepasst. Die finanziellen Verpflichtungen belaufen sich in 2023 aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag auf 539 TEUR (Vorjahr 529 TEUR) und aus dem Betriebsführungsvertrag auf 1.265 TEUR (Vorjahr 1.505 TEUR). Aus dem Pachtvertrag mit der Gemeindewerke Wadgassen GmbH resultiert eine Verpflichtung in Höhe von 760 TEUR (Vorjahr 746 TEUR). Somit sind sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 3.828 TEUR vorhanden.

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Bernd Schweitzer Polizeibeamter a.D., Schwalbach
Jutta Fellinger Verwaltungsangestellte, Bous
Rosemarie Nadler Rentnerin, Schwalbach
Anton Fery Dipl.-Ingenieur, Bous
Stefan Louis Bürgermeister, Bous, Vorsitzender 2023
Anke Klein Leiterin Beteiligungsmanagement energis, Saarlouis
Ralph Müller Vertriebsingenieur, Wadgassen
Martin Backes (Voll-) Jurist (Assessor jur.), Tholey-Hasborn
Aljoscha Pilger Beteiligungsmanager, Saarbrücken
Markus Kissel Vertriebsingenieur (Key Account Manager), Überherrn-Berus
Hans-Joachim Neumeyer Bürgermeister, Schwalbach
Andreas Daniel Beck Physiotherapeut, Bous
Michael Theis Ver- und Entsorger, Schwalbach

Der Aufsichtsrat erhält keine Bezüge.

Geschäftsführer

Markus Comteße, Bous

Auf die Angabe der Vergütung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar entfällt auf:

a) die Abschlussprüfungsleistungen 5 TEUR
b) andere Bestätigungsleistungen 5 TEUR
c) Steuerberatungsleistungen 3 TEUR
d) Sonstige Leistungen 0 TEUR

Nachtragsbericht

Nach Schluss des Geschäftsjahres sind keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GWBS Netzgesellschaft entstanden. Darüber hinaus verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht.

 

Bous, 17. Juni 2024

GWBS Netzgesellschaft mbH

Comteße, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die GWBS Netzgesellschaft mbH, Bous

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der GWBS Netzgesellschaft mbH, Bous, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GWBS Netzgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt, - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

 

Saarbrücken, den 17. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carsten Palm, Wirtschaftsprüfer

ppa. Doreen Rendl, Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat regelmäßig mündlich und schriftlich über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens sowie über die beabsichtigte Geschäftspolitik unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die wesentlichen Angelegenheiten mit der Geschäftsführung beraten und die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlusse gefasst.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von dem durch den Aufsichtsrat gewählten Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsberatung GmbH, Saarbrücken, geprüft worden.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis dieser Prüfung Kenntnis genommen. Auch die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Aufsichtsrat selbst ergab, dass keine Einwendungen zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

Für die Leistungen und den Erfolg des Jahres 2023 spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung aus.

 

Bous, den 17.06.2024

Der Aufsichtsratsvorsitzende

Hans-Joachim Neumeyer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 27.06.2024 festgestellt.

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