KB Components Germany GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Anna Sarantaridou | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARI FOOD GmbHWannweilJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2014 - 31.12.2014A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft ARI Food GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz. B. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie die Publizität von Stetigkeitsunterberechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bewertungsmethoden Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten umfassen damit alle Pflichtbestandteile nach § 255 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte - sofern sie der Abschreibung unterlagen - zeitanteilig linear, steuerlichen Erleichterungsvorschriften wurden nicht angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150,- bis 1.000,- € wurden - soweit sie dem den Berichtsjahr vorangegangenem Wirtschaftsjahr zugegangen sind in einem Sammelposten aktiviert; sie werden über einen Zeitraum von fünf Jahre abgeschrieben. Der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens liegt nicht über den Wert der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung lagen im Berichtsjahr nicht vor. Außerplanmäßige Abschreibungen in Zeitraum vor dem Berichtsjahr wurden nicht vorgenommen. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Rückstellungen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden dabei nicht. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 234.615 (Vorjahr: EUR 46.859). Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre bestehen in Höhe von 0,- € (Vorjahr: 191.500,- €) D. Sonstige Angaben Angaben zu den Gesellschaftsorganen Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Herrn Petros Tsarnos Die Gesellschaft besitzt am Bilanzstichtag an keinem anderen Unternehmen mindestens 20 % der Anteile. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine in § 251 HGB aufgeführten Haftungsverhältnisse. Ergebnisverwendung Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Lagebericht Auf die Erstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
Wannweil, den 08. Januar 2016 gez. A. Sarantaridou Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.12.2015 |
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