Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 741712
Eingetragen
2.7.2012
Branche
Einzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und GenussmittelnGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.
Gegenstand
Handel mit Lebensmitteln aller Art und sonstigen Einzelhandelsprodukten des täglichen Bedarfs

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Anna Sarantaridou
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Anna Sarantaridou
72827 Wannweil
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ARI FOOD GmbH

Wannweil

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
 
A. Anlagevermögen   17.066 00 20.510 00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   15.847 00 18.976 00
II. Sachanlagen   1.247 00 1.534 00
B. Umlaufvermögen   361.750 84 411.917 80
I. Vorräte   48.802 18 36.301 63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   97.506 85 271.385 09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   215.441 81 103.931 08
C. Rechnungsabgrenzungsposten   53 73 182 23
D. Nicht durch eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   40.640 87 39.264 72
Bilanzsumme, Summe Aktiva   419.511 44 471.874 75

PASSIVA

         
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
 
A. Eigenkapital   0 00 0 00
I. Gezeichnetes Kapital   25.000 00 25.000 00
II. Bilanzverlust   62.254 03 62.254 03
III. nicht gedeckter Fehlbetrag   -40.640,87 03 -39.264 72
B. Rückstellungen   2.560 00 8.250 00
C. Verbindlichkeiten   416.951 44 463.624 75
Summe Passiva   419.511 44 471.874 75

Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2014 - 31.12.2014

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ARI Food GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz.

B. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Größenklassen

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie die Publizität von Stetigkeitsunterberechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Bewertungsmethoden

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten umfassen damit alle Pflichtbestandteile nach § 255 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte - sofern sie der Abschreibung unterlagen - zeitanteilig linear, steuerlichen Erleichterungsvorschriften wurden nicht angewandt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150,- bis 1.000,- € wurden - soweit sie dem den Berichtsjahr vorangegangenem Wirtschaftsjahr zugegangen sind in einem Sammelposten aktiviert; sie werden über einen Zeitraum von fünf Jahre abgeschrieben.

Der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens liegt nicht über den Wert der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung lagen im Berichtsjahr nicht vor. Außerplanmäßige Abschreibungen in Zeitraum vor dem Berichtsjahr wurden nicht vorgenommen.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden dabei nicht.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 234.615 (Vorjahr: EUR 46.859).

Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre bestehen in Höhe von 0,- € (Vorjahr: 191.500,- €)

D. Sonstige Angaben

Angaben zu den Gesellschaftsorganen

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Herrn Petros Tsarnos

Die Gesellschaft besitzt am Bilanzstichtag an keinem anderen Unternehmen mindestens 20 % der Anteile.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine in § 251 HGB aufgeführten Haftungsverhältnisse.

Ergebnisverwendung

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Lagebericht

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.

 

Wannweil, den 08. Januar 2016

gez. A. Sarantaridou

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.12.2015

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