MarcoTodo
GmbH
Wedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
88.606,00 |
81.894,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
51.666,00 |
71.666,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.940,00 |
10.228,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
300.199,52 |
266.062,41 |
| I.
Vorräte |
15.283,16 |
9.004,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
282.017,73 |
232.009,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.898,63 |
25.047,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
801,95 |
380,29 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
271.379,60 |
168.218,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
660.987,07 |
516.555,31 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
371.379,60 |
268.218,61 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
271.379,60 |
168.218,61 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
657.987,07 |
514.055,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
358.634,57 |
332.648,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
660.987,07 |
516.555,31 |
Anhang
zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres
2011
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff.,
264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine "kleine
Kapitalgesellschaft" i.S.v. § 267 Abs. 1
HGB.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 und die Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2011 bis
31.12.2011 wurden nach den Regelungen des BilMoG
(Bilanzmodernisierungsgesetz) aufgestellt.
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das abnutzbare Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
b) Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte
ebenfalls zum Nennwert.
c) Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewissen Verbindlichkeiten wurde durch eine
ausreichende Dotierung von Rückstellungen Rechnung
getragen. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach den Grundsätzen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 393.357,02 enthalten.
2. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
a) Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich,
der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.
b) Forderungen / Verbindlichkeiten /
Restlaufzeitvermerke
Die Restlaufzeitvermerke erfolgen in der Bilanz unter
den jeweiligen Bilanzposten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
3. Sonstige Angaben
a) Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Marc-Philipp Graf Bethusy-Huc
b) Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet und
zum Bilanzstichtag per 31. Dezember 2011 ergibt sich ein
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe
von EUR 271.379,60. Von der Geschäftsführung der
Gesellschaft wurde eine Fortbestehensprognose erstellt, die
u.a. von der Intensivierung der Geschäftsbeziehungen
und von einer Prolongation der bestehenden Kreditlinie der
Bank ausgeht und im Ergebnis positiv ist.
Demgemäß sind wir bei Erstellung des
Jahresabschlusses von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Des Weiteren wurden von den Gesellschaftern
Marc-Philipp Graf von Bethusy-Huc und Enno Gebensleben
Rangrücktrittserklärungen in der Weise abgegeben,
dass diese mit ihren Ansprüchen auf Tilgung und
Verzinsung aller ihrer gegen die Gesellschaft bestehenden
Forderungen gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO im Rang
hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger in
der Weise zurücktreten, dass Tilgung und Verzinsung
der Forderungen nur nachrangig nach allen anderen
Gläubigern im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr.
5 InsO, also im Rang des § 39 Abs. 2 InsO verlangt
werden kann - oder aus sonstigem freien Vermögen. Ein
Verzicht auf die Forderung wird nicht vereinbart.
Wedel, den 31. März 2013
Marcotodo GmbH
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Marc-Philipp Graf von Bethusy-Huc
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2013 festgestellt.
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