SWN-Bauunternehmen GmbH
Farven
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.513,00 |
48.786,00 |
| I.
Sachanlagen |
47.513,00 |
48.786,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
258.786,44 |
186.486,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
200.143,32 |
136.182,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
34.597,90 |
10.166,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
66.211,03 |
41.778,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.643,12 |
50.303,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.310,92 |
4.831,94 |
| Aktiva |
308.610,36 |
240.104,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.844,88 |
27.677,28 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.677,28 |
78.243,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
95.167,60 |
-75.566,34 |
| B.
Rückstellungen |
18.166,98 |
7.322,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
167.598,50 |
205.103,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
167.598,50 |
205.103,79 |
| Passiva |
308.610,36 |
240.104,00 |
Anhang
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Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2023 -
31.12.2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist von der Verpflichtung
zur Erstellung eines Lageberichtes gem. § 264 Abs. 1
HGB befreit.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 267 I, 276, 288 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
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Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden
gemäß § 6 II 1 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
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Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
III.
Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Frau Monika Kubica, Geschäftsführerin.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem.
§ 286 IV HGB.
Hamburg, im August 2024
SWN Bauunternehmen GmbH, M.
Kubica
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2024
festgestellt.
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