Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 23247
Vorher
Eventblick GmbH
Eingetragen
15.2.2008
Branche
KonzertveranstalterMesse-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterSonstige Entertainmentveranstalter
Gegenstand
Management für Veranstaltungen und Marketing.

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Wörner
seit 28.1.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Manuel Wörner
Gotenstraße 6, 89407 Dillingen a. d. Donau
12.500 €
50.00%
Matthias Wörner
Josef-Litzel-Ring 17, 89407 Dillingen a. d. Donau
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Partyblick Media GmbH

(vormals: Eventblick GmbH)

Dillingen a. d. Donau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.150,50 6.784,50
I. Sachanlagen 3.150,50 6.784,50
B. Umlaufvermögen 2.694,06 12.420,69
I. Vorräte 0,00 350,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28,26 5.771,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.665,80 6.299,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.844,56 19.205,19

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 711,03 13.678,73
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 24.288,97 11.321,27
B. Rückstellungen 1.950,00 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 3.183,53 3.826,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.844,56 19.205,19

Anhang


 
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Handelsrechts aufgestellt.

Die geltenden Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen.

Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Es wurden insbesondere die Erleichterungen, die für den Anhang vorgesehen sind, beansprucht.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und er gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder.

Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG und der damit verbundenen Befreiung von der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung waren keine Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung abweichend zum Vorjahr auszuweisen.

Auf die Darstellung der Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.

Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das Beibehaltungswahlrecht wird beansprucht. Das gilt gleichermaßen auch für bisher beanspruchte steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.

Ergeben sich bei der Bewertung der Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen, wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden zugeführt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv vorgenommen.

Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen:

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.183,53 Euro (Vorjahr: 3.826,46 Euro).

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von 11.321,27 Euro einbezogen.

In der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
  

Geschäftsführer:
Alexander Balwinski,
kaufmännischer und technischer Leiter
 
 
(ausgeschieden zum
31.12.2010)
 


Dillingen, den 31.12.2011

gezeichnet: Matthias Wörner (Geschäftsführer ab 01.01.2011)
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2011 festgestellt.

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