EKB Real Estate GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Lehrmann seit 18.2.2026 | Geschäftsführer |
Benjamin Friedrich seit 18.9.2024 | Prokura |
Andy Musfeld seit 3.6.2024 | Prokura |
Manuel Tönjes seit 17.1.2020 | Prokura |
Kai von Harten seit 26.9.2019 | Prokura |
Frank Kroll seit 26.3.2019 | Prokura |
Ole Heemeyer seit 6.10.2015 | Prokura |
Reinhold Döhle seit 25.3.2014 | Geschäftsführer |
Holger Hans Arthur Schulz seit 2.1.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EUKALIN SPEZIAL-KLEBSTOFF FABRIK GmbHEschweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
ANHANGInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung VI. Sonstige Pflichtangaben I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB) Die EUKALIN SPEZIAL-KLEBSTOFF FABRIK GmbH hat ihren Sitz in Eschweiler. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HR B 11202 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses (§§ 242 ff. HGB) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB gegliedert. Der GmbH-Geschäftsanteil, die Forderungen gegen die Besitzpersonengesellschaft sowie die Forderungen gegen Gesellschafter wurden gesondert ausgewiesen (§ 265 Abs. 5 Satz 2 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 HGB) Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren). Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen nach der linearen Methode. Selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über EUR 250 bis EUR 1.000 werden in einem Sammelposten aktiviert und pauschaliert über 5 Jahre abgeschrieben. Der für die Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens gebildete Festwert wurde zum Bilanzstichtag unverändert beibehalten. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten, wobei Anschaffungspreisminderungen wie Skonti und Rabatte berücksichtigt werden. Die Unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Das Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 S. 1, 2 HGB) aus der Sicht des Beschaffungsmarktes und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung (§ 253 Abs. 4 S. 2 HGB) aus der Sicht des Absatzmarktes werden beachtet. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Zur Berücksichtigung aller nicht im Einzelnen bekannten Risiken des Forderungsausfalles, des Zinsverlustes, für Skontiabzüge und für Mahnkosten wurde eine Pauschalwertberichtigung mit 2,26 % des nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestandes - vermindert um Zahlungseingänge im Januar des Folgejahres - gebildet. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Berichtsjahr ausschließlich Ausgaben i.S.v. § 250 Abs. 1 HGB bzw. § 250 Abs. 2 HGB. Aufgrund der Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen (Kundenstamm, Altersteilzeit- und Drohverlustrückstellung) ergeben sich im Berichtsjahr aktive latente Steuern, die mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz von 33 % bewertet werden. Die Gesellschaft hat von ihrem Wahlrecht nach § 274 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz verzichtet. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit 1% berücksichtigt. Im Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der Abzinsung von Rückstellungen ausgewiesen (§ 277 Abs. 5 HGB). Die Sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Euroreferenzkurs zum Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Abschreibung Geschäfts- oder Firmenwert (§ 285 Nr. 13 HGB): Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wurde planmäßig über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Unsere Schätzung basierte auf der voraussichtlichen Länge des Lebenszyklus des erworbenen Kundenstamms. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB)
Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB)
Die Einzelangaben beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss vorliegt. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.811 betreffen mit EUR 4.388 sonstige Verrechnungen und mit EUR -2.577 Verbindlichkeiten aus Gewinnausschüttung. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Mitzugehörigkeitsvermerk zu anderen Bilanzposten (§ 265 Abs. 3 HGB) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die EUKALIN Corp., Cordova, Tennessee/USA. Zum Bilanzstichtag wird hierunter das laufende Verrechnungskonto ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. TEUR 3.053 und Sonstige Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 2.469. Die Forderungen gegen Gesellschafter bestehen gegenüber der EUKALIN Vermögensverwaltungs GmbH, Eschweiler. Zum Bilanzstichtag wird hierunter das laufende Verrechnungskonto i.H.v. TEUR 1.811 (Sonstige Vermögensgegenstände) ausgewiesen. Die Forderungen gegen die Besitzpersonengesellschaft bestehen gegenüber der Gebrüder Wachler KG, Eschweiler. Zum Bilanzstichtag werden hierunter Forderungen aus laufendem Geschäftsverkehr ausgewiesen. Forderungen mit Restlaufzeit über 1 Jahr (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB) Alle im Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
4. Verbindlichkeiten Restlaufzeiten und Sicherheiten (§§ 268 Abs. 5 Nr. 1, 285 Nrn. 1 und 2 HGB)
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Außerbilanzielle Geschäfte (§ 285 Nr. 3 HGB) Es liegen zum Bilanzstichtag vier Devisentermingeschäfte (Verkauf USD) mit einem Währungsbetrag in Höhe von insgesamt TUSD 1.000 und Fälligkeitsterminen in 2020 vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Die ungewissen Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 aus langfristigen Mietverträgen belaufen sich auf jährlich TEUR 701 bei Kündbarkeit zum Jahresende. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geographisch bestimmten Märkten (§ 285 Nr. 4 HGB)
Ergebnisse aus der Abzinsung (§ 277 Abs. 5 Nr. 1 HGB) Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1 (i.V. TEUR 3). Ergebnisse aus der Währungsumrechnung (§ 277 Abs. 5 Nr. 2 HGB) Die Sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten i.H.v. TEUR 37 (i.V. TEUR 204) Erträge aus der Währungsumrechnung. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 151 (i.V. TEUR 133). VI. Sonstige Pflichtangaben Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 20 gewerbliche und 48 angestellte Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer). Angaben zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB) Mitglieder der Geschäftsführung
Gesamtbezüge der Organe (§ 285 Nr. 9 a) HGB) Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Hinweis auf § 286 HGB verzichtet. Größter und kleinster Konsolidierungskreis (§ 285 Nrn. 14, 14a HGB) Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der EUKALIN Vermögensverwaltungs GmbH, Eschweiler, die gleichzeitig Mutterunternehmen ist, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Gesamthonorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Die Angaben nach Nr. 17 dürfen unterbleiben, da die die Gesellschaft in einen Konzernabschluss einbezogen und die entsprechenden Angaben im Konzernanhang nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB enthalten sind. Ergebnisverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB)Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.340 auf neue Rechnung vorzutragen.
Eschweiler, den 6. Februar 2020 gez.: J. Schulz-Wachler, Geschäftsführer gez.: T. Koepchen, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Dieser Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am festgestellt. Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019A. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die EUKALIN Spezial-Klebstoff Fabrik GmbH mit Sitz in Eschweiler entwickelt, produziert und vertreibt Klebstoffe und dies weltweit. Die Produkte werden hierbei in fast allen Bereichen der papier- und folienverarbeitenden Industrie eingesetzt. Darüber hinaus nimmt das Spezialgeschäft eine immer stärkere Bedeutung ein. Dank moderner Produktionsanlagen sowie Analyse- und Testmethoden wird eine gleichbleibend hohe Qualität der Erzeugnisse erzielt. 2. Forschung und Entwicklung Gegenstand unserer Entwicklungstätigkeit ist die Optimierung der bestehenden Klebstoffe und die Formulierung neuer Klebstoffe. Dazu setzen wir ein Team von hochqualifizierten Spezialisten ein. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Klebstoffe sind durch ihre vielfältigen Einsatzorte fast in jedem Industriezweig wieder zu finden. Hierbei bedient die Klebetechnik viele Abnehmerbranchen und besitzt weiter ein hohes Innovationspotential. Das Kleben zählt zu den wichtigsten Verbindungstechnologien in der heutigen Zeit. Es ist deutlich zu beobachten, dass die Klebstoffindustrie den gesamtwirtschaftlichen Konjunkturzyklen unterliegt. Die Konjunkturindikatoren bestätigen eine weiterhin rückläufige Wachstumsprognose, ursächlich hierfür sind wirtschaftliche und geopolitische Risiken, wie die Brexit-Frage oder die Eskalation von Handelskonflikten. Trotz eines moderaten Anstieges des BIP und der stabilen Rohstoffsituation wird die sonst optimistische Stimmung in der Klebstoffindustrie eingetrübt von den anhaltenden wirtschaftlichen Risiken und der dadurch verschlechterten Abnehmersituation. Herausforderungen werden bei der Verfügbarkeit wichtiger Rohstoffe, eventuellen Handelsembargos, Wechselkurseffekten, Fachkräftemangel sowie zu geringen Transportkapazitäten gesehen. Bei der EUKALIN Spezial-Klebstoff Fabrik GmbH wurde im Jahr 2019 ein leichter Umsatzanstieg festgestellt. Das daraus resultierende Ergebnis liegt auf dem Niveau des Vorjahres. Dennoch steht der Ausbau und die Entwicklung von Produkt- und Serviceleistungen weiterhin im Vordergrund, um eine Abgrenzung und Profilierung gegenüber Wettbewerbern zu ermöglichen. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufs Im Jahr 2019 beträgt der Jahresüberschuss 4.340 TEUR und liegt mit 199 TEUR (=-4,4 %) unter dem Vorjahr (4.539 TEUR VJ). Hierbei stieg jedoch das Rohergebnis um 534 TEUR (= +2,4 %) auf 22.427 TEUR (21.893 TEUR VJ). Innerhalb der Umsatzerlöse konnte die deutliche Erlössteigerung im Ausland sowie die konstanten EG-Umsätze die Umsatzerlösrückgänge im Inland überkompensieren. Dahingegen verringerte sich das Betriebsergebnis um 344 TEUR (= -5,1 %) auf 6.426 TEUR. Die Personalkosten sind dabei in Höhe von 6.076 TEUR im Vorjahresvergleich (6.089 TEUR VJ) mit einer Veränderung von -0,2% nahezu konstant. Zudem bewegt sich die Personalintensität in Höhe von 12,2 % (12,5 % VJ) auf Vorjahresniveau. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (798 TEUR; 687 TEUR VJ) haben investitionsbedingt eine Erhöhung erfahren. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (9.126 TEUR) haben sich im Vergleich zum Vorjahr (8.340 TEUR VJ) um absolut 786 TEUR (= 9,4 %) deutlich erhöht. Dies ist - korrespondierend zur Steigerung der Umsatzerlöse - insbesondere auf die Zunahme der Einzelpositionen Ausgangsfrachten, Provisionen, Kostenübernahme USA sowie Betriebs-, Entsorgungs-, Labor-, Reise- und Werbungskosten zurückzuführen. Ebenfalls sind die Instandhaltungsaufwendungen, Versicherungen und die Allgemeinen Verwaltungskosten gestiegen. Daneben haben die verminderten Energiekosten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen etwas entlastet. Das Finanzergebnis stieg leicht um +5 TEUR auf +29 TEUR aufgrund der Zinserträge (2019: 30 TEUR; 2018: 24 TEUR) bei gleichzeitigen Zinsaufwendungen in geringfügiger Höhe von -1 TEUR. Korrespondierend zum gesunkenen Jahresergebnis haben die Ertragsteuern - auch unter Berücksichtigung von Einmaleffekten in geringer Höhe - eine Abnahme erfahren. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage der Gesellschaft a) Ertragslage Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2019 und 2018 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
* über 100 v.H. oder ohne Aussagewert
Im Hinblick auf die Analyse der Ergebnisentwicklung und der Ergebniskomponenten wird auf Punkt B.2 dieses Lageberichtes verwiesen. b) Finanzlage Aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnte ein positiver Cashflow von +4.767 TEUR erzielt werden. Bei der Investitionstätigkeit ist - im Wesentlichen aufgrund der Zugänge im Bereich der Sachanlagen - ein Cashflow von insgesamt -347 TEUR zu verzeichnen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich im Berichtsjahr auf -3.000 TEUR, wegen vorgenommener Gewinnausschüttung. Insgesamt hat dies zu einer Veränderung des Finanzmittelfonds von +1.420 TEUR geführt, so dass der Finanzmittelfonds am Ende des Berichtsjahres einen Bestand von 5.069 TEUR ausweist. Das Working Capital liegt mit 16.592 TEUR wiederum über dem Vorjahreswert (15.286 TEUR VJ). Die Finanzlage weist eine deutliche Überdeckung des Umlaufvermögens über die kurzfristigen Verbindlichkeiten auf, so dass die Bezahlung der kurzfristigen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit jederzeit gegeben ist. Ebenso indizieren die Liquiditätsgrade 1, 2 und 3 gegenüber dem Vorjahr eine weitere Erhöhung. Wie prognostiziert wurde die Finanzsituation durch das erhebliche Investitionsvolumen im Bereich des Sachanlagevermögens im Berichtsjahr nicht weiter beeinträchtigt. Die Finanzlage des Unternehmens ist ausreichend, um auch künftig Investitionsmaßnahmen und Wachstum zu ermöglichen. c) Vermögenslage
* über 100 v.H. oder ohne Aussagewert
Die Bilanzsumme liegt mit 24.075 TEUR um +706 TEUR über dem Vorjahr (23.369 TEUR). Diese bedeutsame Erhöhung resultiert insbesondere aus dem gestiegenen Liquiden Mitteln (+1.420 TEUR) und der Stärkung der Eigenkapitalbasis (+840 TEUR). Das Eigenkapital nahm - vornehmlich bedingt durch den Jahresüberschuss - auf 21.390 TEUR (20.550 TEUR VJ) zu. Die Eigenkapitalquote i.H.v. 88,8 % blieb - aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme - gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant (VJ 87,9 %). 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus der Gesellschaft auf:
Wir ziehen für unsere Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatzrentabilität und working capital heran. 5. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist zufriedenstellend. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und das Warenlager gedeckt. C. Prognosebericht Der Gegenstand der Geschäftsausrichtung der EUKALIN Spezial-Klebstoff Fabrik GmbH ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Industrieklebstoffen. Darüber hinaus nimmt das sogenannte Spezialgeschäft eine immer stärkere Bedeutung ein. Die Ausrichtung auf diese Geschäftsbereiche und das Angehen von neuen Geschäftsfeldern bieten auch künftig Marktchancen und diese sollen weiterverfolgt werden. Für das Gesamtjahr 2020 gehen wir aufgrund der Marktlage und stabilen Rohstoffpreisen von einem Umsatzwachstum aus. Das Ergebnis sollte sich auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Für unsere Tochtergesellschaft EUKALIN Corporation, Cordova, Tennessee/USA, gehen wir von einer Steigerung des Umsatzes im Jahr 2020 aus. Der Ausbau im Vertriebsbereich sollte darüber hinaus helfen, das Geschäft auf eine breitere Basis zu stellen. Das Ergebnis sollte sich auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Insgesamt erwarten wir eine positive Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. D. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Mit unterschiedlichen Risiken wird das Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit konfrontiert. Dadurch kann der langfristige Erfolg des Unternehmens gefährdet werden. Entsprechend ist es notwendig, diese Risiken zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen. Die Geschäfts-, die Haftungs-, die Lieferantenrisiken und die Wechselkursrisiken zählen zu den wesentlichen Risiken der unternehmerischen Tätigkeit. Auf der Erlösseite wird das Geschäftsrisiko durch die Absatzentwicklung unter Berücksichtigung des konjunkturellen Umfeldes sowie durch das wettbewerbsintensive Auftreten von anderen Klebstoffherstellern geprägt. Dieses Risiko wird auf der Ausgabenseite durch die Materialpreise für die Klebstoffe bestimmt. Diesen Entwicklungen wird durch eine flexible Preisgestaltung versucht entgegen zu wirken. Die rückläufigen Margen zeigen jedoch, dass dies nur eingeschränkt möglich ist bzw. Wachstum erforderlich ist, um diesen Effekt zu kompensieren. Die Erweiterung des Geschäfts führt zu einer Erhöhung des Zahlungsausfallrisikos. Durch ein straffes Mahnwesen mit automatischen Liefersperren, einer Verkürzung der Zahlungsbedingungen und den Abschluss einer Warenkreditversicherung wird diesen Risiken begegnet. Das restriktive Verhalten der Kreditversicherungen steht hierbei jedoch dem Wunsch nach Risikominimierung entgegen. Darüber hinaus werden Produkt- und Haftungsrisiken durch laufende Überprüfungen und Weiterentwicklungen unserer Prozesse im Hinblick auf unser Qualitätsmanagementsystem begrenzt. (DIN ISO 9001:2015). Ein weiteres Risiko stellen die Lieferanten dar, hier erstreckt sich neben dem Kostenrisiko insbesondere das Risiko der Nichtverfügbarkeit der einzelnen Rohstoffe. Dieses Lieferantenrisiko wird durch eine stärkere Bevorratung und Alternativlieferanten reduziert. Aufgrund der weltweiten Konzentrationen auf wenige Unternehmen der Petrochemie ist dieses jedoch nur bedingt möglich. Durch die Internationalisierung des Geschäfts besteht ein hohes Wechselkursrisiko. Um Planungssicherheit zu haben, gerade im Hinblick auf das US Geschäft, werden daher kurz- bis mittelfristige Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Im Hinblick auf die aufgezeigten Risiken und vor dem Hintergrund der finanziellen Stabilität der Gesellschaft sind zurzeit für das Unternehmen weder bestandsgefährdende noch entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen erkennbar. 2. Chancenbericht Für den Vertriebs-, Entwicklungs- und Produktionsbereich stehen nachstehende Aspekte im Vordergrund: Der Vertriebsbereich soll durch eine weitere Internationalisierung des Geschäfts und die Erschließung weiterer Spezialbereiche ausgebaut werden. Auch soll durch Fokussierung auf Kundengruppen eine stärkere und effizientere Marktdurchdringung erzielt werden. Im Entwicklungsbereich soll die Formulierung neuer Klebstoffe und die Optimierung bestehender Klebstoffe intensiviert werden. Weiter stehen technische und marktbedingte Veränderungen im Fokus. Im Produktionsbereich sollen die Investitionen in den Logistik-, Lager- und Fertigungsbereich helfen, Kapazitäten für Wachstum zu schaffen. Auch gehen mit diesen Investitionen Optimierungen und Modernisierungen der Verfahrensabläufe einher, so dass weitere Produktivitätssteigerungen möglich sind. Von einer Beeinträchtigung der Finanzsituation ist im Jahr 2020 nicht auszugehen. Die Finanzlage des Unternehmens ist ausreichend, um auch künftig Investitionsmaßnahmen und Wachstum zu ermöglichen.
Eschweiler, den 6. Februar 2020 gez.: Timm Koepchen, Geschäftsführer gez.: Jan Schulz-Wachler, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EUKALIN SPEZIAL-KLEBSTOFF FABRIK GmbH, Eschweiler Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EUKALIN SPEZIAL-KLEBSTOFF FABRIK GmbH, Eschweiler - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lage-bericht der EUKALIN SPEZIAL-KLEBSTOFF FABRIK GmbH, Eschweiler für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
und
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Aachen, den 10. Februar 2020 Dipl.-Kfm. Hans-Jörg Schreiber, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Finanzwirt Ralf Hündgen, Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
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