SILVA-Care
GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
152,06 |
300,06 |
| I.
Sachanlagen |
152,06 |
300,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
120.902,63 |
91.219,61 |
| I.
Vorräte |
7.531,66 |
18.183,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.661,38 |
60.604,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.709,59 |
12.431,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
608,41 |
652,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
121.663,10 |
92.171,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.776,43 |
46.699,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.500,82 |
11.162,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.077,25 |
6.661,74 |
| B.
Rückstellungen |
7.760,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.126,67 |
42.972,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
47.126,67 |
42.972,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
121.663,10 |
92.171,86 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in
Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Vorschriften des seit 01.01.2010 geltenden BilMoG
wurden beachtet.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248
Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gem.
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2.2. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
beachtet. Methodenänderungen verursacht durch BilMoG
wurden berücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln und vorsichtig bewertet.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert,
soweit möglich, um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch
gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
410,00 € werden im Zugangsjahr nach § 6
Abs. 2 Satz 1 EStG sofort in voller Höhe
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
behandelt. Vermögensgegenstände im Einzelwert
unter 150,00 € wurden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben. Ein Sammelposten gem.
§ 6 Abs. 2 a EStG wurde im
Geschäftsjahr 2010 demnach nicht gebildet.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten.
Änderungen durch das BilMoG wurden jedoch beachtet.
3. Angaben zu Bilanzposten
3.
1
. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt 0,00 €.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu
Gunsten Dritter sind keine bestellt.
3.
2
. Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42
Abs. 3 GmbHG
a) Ausleihungen an Gesellschafter
Zum 31.12.2010 bestanden keine Ausleihungen an
Gesellschafter.
b) Verbindlichkeiten an Gesellschafter
Zum 31.12.2010 bestanden keine Verbindlichkeiten an
Gesellschafter.
3.
3
. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB
Am Bilanzstichtag liegen keine
Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB vor.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführerin: Linda Mader
5. Unterzeichnung durch den Geschäftsführer
gem. § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert:
gez. Linda Mader
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2011 festgestellt.
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