Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 91959
Eingetragen
24.6.2004
Branche
Frisör- und BarbiersalonsEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Das Betreiben von Frisiersalons.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Selmani
seit 24.6.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christian Selmani
Neuenhagen bei Berlin
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Christian Blumtritt GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

144.720,00

156.296,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

22.532,50

19.250,91

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

301.098,54

255.673,35

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

8.763,59

332.394,63

8.715,21

283.639,47

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.314,77

1.704,98

Summe Aktiva

480.429,40

441.640,45



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

Ausstehende Einlage

-7.240,83

-7.240,83

II. Gewinnvortrag

46.648,91

71.540,98

III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag

11.184,44

75.592,52

24.892,07

B. Rückstellungen

45.720,84

36.530,75

C. Verbindlichkeiten

359.116,04

340.701,62

Summe Passiva

480.429,40

441.640,45

ANHANG

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 91959 BF eingetragen.
Die Gesellschaft ist gemäß § 238 Abs. 1 HGB zur Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung verpflichtet. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte im Geschäftsjahr nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung wird mittels elektronischer Datenverarbeitung erstellt. Neben den Sachkonten bestehen Personenkonten für Gläubiger und Schuldner. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind auf den Konten richtig vorgetragen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB in Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres in € angegeben.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit sich diese am Abschlussstichtag realisiert haben. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstanden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote gemäß § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet worden, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig und linear vorgenommen, wobei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungstabelle ermittelt wird. Bei selbständig nutzbaren Vermögensgegenständen, deren Anschaffungskosten den Betrag von 250,00 € über- und den Betrag von € 800,00 nicht übersteigen, wurde handelsrechtlich von der steuerlichen Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, weil und solange dies nicht zu einem wirtschaftlich unzutreffendem Ergebnis führt. Diese Vermögensgegenstände werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Soweit die Anschaffungskosten dieser Vermögensgegenständen nicht den Betrag von € 250,00 übersteigen, wird sofort abzugsfähiger Aufwand ausgewiesen.
Vorratsvermögen wird mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit am Ende des Geschäftsjahres sind geringere Anschaffungskosten ergeben, erfolgt ein solcher Ansatz.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist gemäß § 250 Abs. 1 HGB Aufwand erfasst worden, der Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betrifft.
Das Stammkapital wurde zum Nennkapital angesetzt. Noch nicht fällige Einlagen auf das gezeichnete Kapital werden offen vom gezeichnete Kapital abgesetzt ausgewiesen. Der Gewinn des Vorjahres wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die ungewisse Verbindlichkeit zu erfüllen. Die Auflösung erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 100.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, im Übrigen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Es bestanden Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 138.466,76. Diese Forderungen werden mit 3 Prozentpunkten pro Jahr verzinst. Sie werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr sind Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von € 5.722,38 entstanden.
Die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.
Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr der Gesellschafter Christian Selmani.

 

Berlin, den 02. Juni 2025

gez. Selmani

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Juni 2025

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