Christian
Blumtritt GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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144.720,00
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156.296,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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22.532,50
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19.250,91
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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301.098,54
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255.673,35
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III. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
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8.763,59
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332.394,63
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8.715,21
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283.639,47
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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3.314,77
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1.704,98
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Summe Aktiva
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480.429,40
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441.640,45
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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Ausstehende Einlage
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-7.240,83
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|
-7.240,83
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II. Gewinnvortrag
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46.648,91
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71.540,98
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III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
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11.184,44
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75.592,52
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24.892,07
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B. Rückstellungen
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45.720,84
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36.530,75
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C. Verbindlichkeiten
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359.116,04
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340.701,62
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Summe Passiva
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480.429,40
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441.640,45
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ANHANG
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft
ist im Handelsregister des Amtsgericht Charlottenburg unter
der Nummer HRB 91959 BF eingetragen.
Die Gesellschaft ist gemäß § 238 Abs.
1 HGB zur Führung einer ordnungsgemäßen
Buchhaltung verpflichtet. Die Aufzeichnung der
Geschäftsvorfälle erfolgte im Geschäftsjahr
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Die Buchführung wird mittels
elektronischer Datenverarbeitung erstellt. Neben den
Sachkonten bestehen Personenkonten für Gläubiger
und Schuldner. Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind auf
den Konten richtig vorgetragen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die
Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet
worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB in
Kontenform. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres in €
angegeben.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit sich
diese am Abschlussstichtag realisiert haben. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Vereinnahmung im Jahresabschluss erfasst. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Die
angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen,
soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht
entgegenstanden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote gemäß § 248 Abs. 1
und Abs. 2 HGB wurden beachtet
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet worden, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen des Anlagevermögens werden zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden innerhalb der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig und
linear vorgenommen, wobei die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der steuerlichen
Abschreibungstabelle ermittelt wird. Bei selbständig
nutzbaren Vermögensgegenständen, deren
Anschaffungskosten den Betrag von 250,00 € über-
und den Betrag von € 800,00 nicht übersteigen,
wurde handelsrechtlich von der steuerlichen
Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, weil und solange dies nicht zu einem
wirtschaftlich unzutreffendem Ergebnis führt. Diese
Vermögensgegenstände werden im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben. Soweit die
Anschaffungskosten dieser Vermögensgegenständen
nicht den Betrag von € 250,00 übersteigen, wird
sofort abzugsfähiger Aufwand ausgewiesen.
Vorratsvermögen wird mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit am Ende des Geschäftsjahres sind
geringere Anschaffungskosten ergeben, erfolgt ein solcher
Ansatz.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bewertet.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist
gemäß § 250 Abs. 1 HGB Aufwand erfasst
worden, der Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag betrifft.
Das Stammkapital wurde zum Nennkapital angesetzt.
Noch nicht fällige Einlagen auf das gezeichnete
Kapital werden offen vom gezeichnete Kapital abgesetzt
ausgewiesen. Der Gewinn des Vorjahres wurde auf neue
Rechnung vorgetragen.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um die ungewisse Verbindlichkeit
zu erfüllen. Die Auflösung erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
€ 100.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr, im Übrigen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Es bestanden Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 138.466,76. Diese
Forderungen werden mit 3 Prozentpunkten pro Jahr verzinst.
Sie werden unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr sind Steuern vom Einkommen und
Ertrag in Höhe von € 5.722,38 entstanden.
Die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten
weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr der Gesellschafter Christian
Selmani.
Berlin, den 02. Juni
2025
gez.
Selmani
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 02. Juni 2025
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