Eichsfeldwerke GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Kruse seit 8.11.2005 | Geschäftsführer |
Michael Raabe seit 8.11.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landkreis Eichsfeld | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EW Entsorgung GmbHHeilbad HeiligenstadtJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz für OffenlegungszweckeAKTIVA
PASSIVA
Anhang für OffenlegungszweckeI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die EW Entsorgung GmbH hat ihren Sitz in Heilbad Heiligenstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 406105 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) - insbesondere den ergänzenden Vorschriften des zweiten Abschnittes für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) - sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 275 HGB. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung des aktuellen Jahresabschlusses mit denen der Vorjahre wird gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB zusätzlich eine Zwischensumme mit der Bezeichnung "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" nach dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. III. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden konnten gegenüber dem Geschäftsjahr 2022, soweit im Folgenden nichts anderes erwähnt ist, beibehalten werden. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über die erwartete Nutzungsdauer ermittelt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über die erwartete Nutzungsdauer ermittelt. Die Vorräte werden zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1 und 2 HGB bewertet. Wertberichtungen gem. § 253 Abs. 4 HGB auf einen niedrigeren Börsen- und Marktwert bzw. beizulegenden Wert werden zur Wahrung des strengen Niederstwertprinzips vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalbetrag in der Bilanz ausgewiesen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen. Die Bildung erfolgt gem. § 250 Abs. 1 HGB. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern sich Forderungen und Verbindlichkeiten gleichartig, -wertig und -fällig gegenüberstehen, werden diese saldiert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Es handelt sich hierbei ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Es handelt sich hierbei ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen. 4. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000,00 und wird von der Gesellschafterin, der Eichsfeldwerke GmbH, gehalten. 5. Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 443,7) sowie um Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (TEUR 201,8). Diese Verbindlichkeiten stellen wie im Vorjahr in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen dar. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 0,00 (i. V. EUR 8.833,78) enthalten. V. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag waren 50 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.
Heilbad Heiligenstadt, den 29. Februar 2024 gez. Raabe gez. Kruse Die Geschäftsführer der EW Entsorgung GmbH Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für OffenlegungszweckeAn die EW Entsorgung GmbH, Heilbad Heiligenstadt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EW Entsorgung GmbH, Heilbad Heiligenstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EW Entsorgung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deut-schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs-legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kassel, den 22. März 2024 Strecker Berger + Partner mbBWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftRechtsanwälteAndreas Fehr Marco SchumacherWirtschaftsprüfer WirtschatsprüferDatum der Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der EW Entsorgung GmbH, Heilbad Heiligenstadt, wurde am 28.05.2024 festgestellt. |
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