Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 406105
Eingetragen
11.1.2005
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenDeponierung oder Dauerlagerung von sonstigen AbfällenBeseitigung von anderen Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Gegenstand
die Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Eichsfeld und der damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Kruse
seit 8.11.2005
Geschäftsführer
Michael Raabe
seit 8.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Landkreis Eichsfeld
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Eichsfeldwerke GmbH
Germany
500.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EW Entsorgung GmbH

Heilbad Heiligenstadt

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz für Offenlegungszwecke

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 43.036,68 53.477,06
II. Sachanlagen 2.870.793,38 2.704.205,75
Summe Anlagevermögen 2.913.830,06 2.757.682,81
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 119.187,95 103.420,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.451.887,38 1.080.144,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 360.358,20 220.902,29
Summe Umlaufvermögen 1.931.433,53 1.404.467,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.031,38 2.406,34
D. Bilanzsumme Aktiva 4.846.294,97 4.164.556,95

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
- Gezeichnetes Kapital: 500.000,00 (Vj: 500.000,00)
II. Gewinnrücklagen 3.080.000,00 2.785.000,00
Summe Eigenkapital 3.580.000,00 3.285.000,00
B. Rückstellungen 117.150,00 124.400,00
C. Verbindlichkeiten 1.149.144,97 755.156,95
D. Bilanzsumme Passiva 4.846.294,97 4.164.556,95

Anhang für Offenlegungszwecke

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die EW Entsorgung GmbH hat ihren Sitz in Heilbad Heiligenstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 406105 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) - insbesondere den ergänzenden Vorschriften des zweiten Abschnittes für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) - sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erstellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 275 HGB. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung des aktuellen Jahresabschlusses mit denen der Vorjahre wird gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB zusätzlich eine Zwischensumme mit der Bezeichnung "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" nach dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

III. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden konnten gegenüber dem Geschäftsjahr 2022, soweit im Folgenden nichts anderes erwähnt ist, beibehalten werden.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über die erwartete Nutzungsdauer ermittelt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode über die erwartete Nutzungsdauer ermittelt.

Die Vorräte werden zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1 und 2 HGB bewertet. Wertberichtungen gem. § 253 Abs. 4 HGB auf einen niedrigeren Börsen- und Marktwert bzw. beizulegenden Wert werden zur Wahrung des strengen Niederstwertprinzips vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalbetrag in der Bilanz ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen. Die Bildung erfolgt gem. § 250 Abs. 1 HGB.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Sofern sich Forderungen und Verbindlichkeiten gleichartig, -wertig und -fällig gegenüberstehen, werden diese saldiert ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Es handelt sich hierbei ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Es handelt sich hierbei ausschließlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.

4. Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 500.000,00 und wird von der Gesellschafterin, der Eichsfeldwerke GmbH, gehalten.

5. Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2023 Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit > 1 Jahr Restlaufzeit > 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gesamt 1.149.144,97 1.149.144,97 0,00 0,00
(Vorjahr) (755.156,95) (755.156,95) (0,00) (0,00)

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 443,7) sowie um Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer (TEUR 201,8). Diese Verbindlichkeiten stellen wie im Vorjahr in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen dar.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 0,00 (i. V. EUR 8.833,78) enthalten.

V. Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag waren 50 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 29. Februar 2024

gez. Raabe

gez. Kruse

Die Geschäftsführer der EW Entsorgung GmbH

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für Offenlegungszwecke

An die EW Entsorgung GmbH, Heilbad Heiligenstadt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EW Entsorgung GmbH, Heilbad Heiligenstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EW Entsorgung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deut-schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs-legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kassel, den 22. März 2024

Strecker Berger + Partner mbB

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Rechtsanwälte

Andreas Fehr Marco Schumacher

Wirtschaftsprüfer Wirtschatsprüfer

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der EW Entsorgung GmbH, Heilbad Heiligenstadt, wurde am 28.05.2024 festgestellt.

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