BERA Verwaltungsgesellschaft mbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietrich Berkenhoff seit 17.4.2014 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Berkenhoff GmbHIserlohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuch aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, Satz 2, 266 ff HGB). Der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB zugrunde; mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB wurden nicht vorgenommen. Für die Offenlegung wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1, 326 HGB in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen werden folgende Grundsätze und Methoden angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Grundlage für die planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vemögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 410,00 werden im Jahr der Anschaffung gem. § 6 Abs.2 EStG voll abgeschrieben. Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- und Herstellungskosten über € 150,00 und bis € 1.000,00 wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG für die Jahre 2008 und 2009 jeweils ein Sammelposten gebildet, der mit 20 % abgeschrieben wird. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Rechnungsabgrenzungsposten sind für vorausgezahlte Beträge gebildet worden, die Aufwendungen für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag betreffen. Für alle ungewissen Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). C. Einzelangaben zur Bilanz I. ANLAGEVERMöGEN Die planmäßigen Abschreibungen betragen in 2012 € 27.544,32. II. UMLAUFVERMöGEN 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände beträgt bis auf € 2.637,63 nicht mehr als ein Jahr. III. RüCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 29.224,00 betreffen Kosten zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht, Abschlusskosten, Tantieme sowie Kundengutscheine. Die sonstigen Rückstellungen sind in angemessener Höhe für noch zu erwartende Aufwendungen gebildet worden. IV. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" beinhaltet € 38.141,49 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie € 20.652,47 Verbindlichkeiten aus Steuern. D. Ergebnisverwendung Der Gesellschafter beschließt folgende Ergebnisverwendung: Der Jahresüberschuss beträgt € 20.420,76, dieser wird in den Bilanzgewinn übernommen. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von € 261.623,35 ergibt sich ein Bilanzgewinn zum 31.12.2012 von € 282.044,11. E. Sonstige Angaben I. GESCHäFTSFüHRUNG In 2012 wurde die Geschäftsführung von Herrn Dietrich Berkenhoff - alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit - wahrgenommen. II. SONSTIGES Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
Iserlohn, den 28. August 2013 gez. Dietrich Berkenhoff sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2013 festgestellt. |
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