Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 62414
Eingetragen
11.6.2004
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungGüterbeförderung im Straßenverkehr
Gegenstand
Die Erbringung von Transportleistungen im In- und Ausland und die Lagerung von Gütern aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alberto Romica Focsa
seit 13.1.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alberto Romica Focsa
68219 Mannheim, Frobeniusstraße Nr. 20
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bernhardt Logistik GmbH

Speyer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 608.307,00 503.902,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 608.306,00 503.901,00
B. Umlaufvermögen 334.248,81 344.116,89
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 301.414,03 248.316,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.834,78 95.799,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.591,25 23.331,17
Aktiva 959.147,06 871.350,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 193.456,81 214.235,80
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 189.235,80 158.748,02
III. Jahresfehlbetrag 20.778,99 -30.487,78
B. Rückstellungen 9.881,51 19.972,45
C. Verbindlichkeiten 755.214,86 635.742,45
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 282.806,23 243.409,37
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 472.408,63 392.333,08
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 5.504,72
D. Rechnungsabgrenzungsposten 593,88 1.399,36
Passiva 959.147,06 871.350,06

Anhang zum 31. Dezember 2023

I. Gliederung, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gliederung und Ausweis
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden. Teilweise wurden darüber hinausgehende Angaben gemacht.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( im nachfolgenden "BilMoG" ), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art.66 Abs.3 Satz 1 EGHGB).
Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art.66 Abs.3 Satz 6 EGHGB) wurde keinen Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG - Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB unterblieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Entsprechend den neuen HGB-Regelungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen:
-  Erträge aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge"
-  Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen"

Ansatz und Bewertung
2. Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
II. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
3. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie den Maschinen beträgt zwischen 4 und 6 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 (netto) werden gemäß neuer steuerlicher Regelung in einen Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahres abgeschrieben; während in den Vorjahren bis 2007 eine Sofortabschreibung erfolgte. Diese Änderung hat jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel fortgeführt.Ab 2010 wurde wieder als Wahlrecht die Regelung wie 2007 in Anspruch genommen und Wirtschaftsgüter bis € 800,-- sofort abgeschrieben.

Umlaufvermögen
Die Vorräte (Waren) werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, vermindert um die angemessenen Wertberichtigungen angesetzt und sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Bilanzierung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis am Geschäftsjahresende.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt € 25.000,00                                                                                                             
Die Stammeinlagen sind voll einbezahlt.
Rückstellungen
Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt in der gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 249 Abs. 1 HGB zulässigen Höhe; sie umfassen alle nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Kreditinstituten, die Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren haben.
Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Alberto Focsa. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers.

C. Sonstige Angaben

Die Geschäftsleitung schlägt vor den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen. Steuerlich wird ein Verlustrücktrag vorgenommen.

Einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtszeitraum Herr Alberto Focsa.

Gegenüber dem Gesellschafter besteht eine Forderung  von € 17.882,11

sonstige Berichtsbestandteile


Speyer, den 06. November 2024                 Alberto Focsa
Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024 festgestellt.

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