MaVi Solution Holding GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul Michael Genannt seit 8.1.2013 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lindenthal LimitedLeipzigJahresabschluss zum 31. Dezember 2009Bilanz
Anhang1. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung (Art. 66 Abs. 5 EGHGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG unter Berücksichtigung des Fortbestands der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft britischen Rechts i.S. von § 267 Abs. 1 HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens werden linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben: andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 Jahre Die Anschaffungskosten wurden gemäß § 7g Abs. 2 EStG i. V. m. § 254 HGB um die gebildeten Investitionsabzugsbeträge gemindert. Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 5 EStG i. V. m. § 254 HGB wurden nicht vorgenommen. Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 150,00 wurden im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Für geringwertige Anlagengüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00, aber nicht mehr als € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird gemäß § 6 Abs. 2 a EStG im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die bilanzierten Anteilsrechte zu Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Darüber hinaus erfolgte eine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 S. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Weitere Wertminderungen werden durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung zu Forderungen für das latente Risiko erfasst. Der Kassenbestand und das Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellung für latente Steuern (Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer) wurden mittels der Verbindlichkeitsmethode, mit den bei der Umkehrung der temporären Differenzen gültigen Steuersätzen, ermittelt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. 3. Erläuterungen zur Bilanz a) Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr betragen € 134.375,37 (Vorjahr € 50.960,13). Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5 Jahre betragen € 0,00 (Vorjahr € 0,00). Die Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte gesichert sind, belaufen sich auf € 0,00 (Vorjahr € 0,00). b) Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 (Vorjahr € 0,00). 4. Sonstige Angaben a) Geschäftsführung: Im Geschäftsjahr bestand die Geschäftsführung aus folgenden Mitgliedern: Herr Matthias Genannt b) Unternehmen, an denen die Gesellschaft Anteile hält: Die Gesellschaft besitzt 100% der Anteile an der Verwaltungsgesellschaft Gartenstadt mbH mit Sitz in Plauen. Das Eigenkapital der Verwaltungsgesellschaft Gartenstadt mbH zum 31. Dezember 2009 betrug ./. € 9.829,36, das Ergebnis des Geschäftsjahres 2009 € 956,00. c) Ergebnisverwendung: Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von € 51,36 soll mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden. Leipzig, 26. Oktober 2010
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