Sangro Medical Service GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Theodores Schneider seit 21.1.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kalliopi ChamakouSangro Medical Service GmbH+3 | 51.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sangro Medical Service GmbHErkrathJahresabschluss zum 31.12.2006Lagebericht zum 31. Dezember 2006BVMed-Mitglieder- und UmsatzentwicklungMitgliederentwicklung Derzeit (Stand: März 2007) sind 206 Industrie- und Handelsunternehmen Mitglied des BVMed. Im Jahr 2006 traten 7 Unternehmen in den BVMed ein. Zu Beginn des Jahres 2007 kam ein weiterer Neueintritt hinzu. Dem stehen acht Austritte im Jahr 2006 gegenübergrößtenteils durch Insolvenzen und Übernahmen innerhalb der Branche. Marktentwicklung Die BVMed-Mitgliedsunternehmen haben im Jahr 2006 eine Umsatzsteigerung von durchschnittlich 4,3 Prozent gemeldet. 2005 lag das Umsatzwachstum bei 2 Prozent, 2004 bei 1,5 Prozent. In den Vorjahren war das Wachstum mit 3,9 Prozent (2003) und 6,5 Prozent (2002) stärker ausgefallen. Entwicklung in Teilbereichen Ein im Vergleich zu anderen Gruppen überdurchschnittliches Wachstum verzeichnete der Bereich "Einmalprodukte, Intensivmedizin, Krankenpflegeartikel" mit einem Umsatzplus von 5,6 Prozent. Zurückhaltender verlief die Entwicklung in den Bereichen "Einweg-OP-Materialien" (plus 3,4 Prozent), "Inkontinenz- und Stomahilfen" (plus 3,0 Prozent) sowie "Verbandmittel" (plus 1,0 Prozent). Das Umsatzwachstum basiert überwiegend auf Mengensteigerungen. Der Druck auf die Preise hat sich dagegen weiter verstärkt. Ergebnisse der Mitgliederbefragung 2006 Im November 2006 führte der BVMed eine umfangreiche Branchenbefragung durch, an der sich 118 Mitgliedsunternehmen (56 Prozent) beteiligten. Die wichtigsten Ergebnisse: 1. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds hat die MedTech-Branche in Deutschland die Beschäftigtenzahlen steigern können. Rund 46 Prozent der Unternehmen, die sich an der BVMed-Umfrage beteiligten, haben gegenüber dem Vorjahr neue Arbeitsplätze geschaffen. 2005 lag dieser Wert bei nur 36 Prozent. Nach den offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist die Beschäftigtenzahl in der deutschen Medizintechnologiebranche insgesamt von 108.000 auf 111.000 Arbeitsplätze gestiegen. 2. Beim Ausblick auf das Jahr 2007 ist kein ausgeprägter Silberstreif am Horizont erkennbar. 60 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass sich die wirtschaftliche Lage nicht verbessern wird: Rund 37 Prozent erwarten eine gleiche Entwicklung. 23 Prozent erwarten dagegen eine Verschlechterung im kommenden Jahr. 3. Die BVMed-Unternehmen wünschen sich von einer umfassenden Gesundheitsreform vor allem mehr Eigenverantwortung der Patienten durch Zuzahlungsmodelle (71 Prozent), mehr Wahlfreiheiten für die Versicherten (66 Prozent) und eine ergebnisorientierte Vergütung von Gesundheitsleistungen (53 Prozent). 43 Prozent sprechen sich für das Modell "Grundversorgung plus Zusatzversicherungen" und 42 Prozent für die Entkopplung der Beiträge von den Lohnkosten aus. 4. Als stärkste Hemmnisse für die Branchenentwicklung werdenwie im Vorjahrder gestiegene Preisdruck durch die Einkaufsgemeinschaften (78 Prozent), die schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen (70 Prozent) sowie die anhaltende Budgetierung (63 Prozent) genannt. 5. Bei der Frage nach den Stärken des Standorts Deutschland für die Medizintechnologie gibt es von den BVMed-Unternehmen Anerkennung und hohe Wertschätzung. Dazu gehören vor allem die hohe Anzahl gut ausgebildeter Ärzte (70 Prozent) und Ingenieure (57 Prozent), das hohe Versorgungsniveau der Patienten (65 Prozent) sowie der hohe Standard der klinischen Forschung (53 Prozent). 6. Bemängelt wird dagegen das Erstattungsniveau in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten. BranchenberichtWachstumsmarkt Gesundheitswirtschaft Die Gesundheitswirtschaft ist bereits heute einer der größten Teilmärkte der deutschen Volkswirtschaft. Insgesamt 4,2 Millionen Menschen arbeiten im Gesundheitswesen. Damit ist jeder zehnte Arbeitsplatz in Deutschland in der Gesundheitswirtschaft angesiedelt. Diese Zahl nimmt trotz der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation noch immer zu. 234 Milliarden Euro werden insgesamt für Gesundheit ausgegeben. Das ist ein Anteil von 10,6 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Der Gesundheitssektor ist damit bedeutender als beispielsweise die Automobilindustrie (9,7 Prozent des BIP). Weltmarkt für Medizinprodukte Der Weltmarkt für Medizintechnologien betrug 2004 rund 184 Milliarden Euro. Der europäische Markt ist mit 55 Milliarden Euro nach den USA mit 79 Milliarden Euro der zweitgrößte Markt der Welt. Deutschland ist mit 20 Milliarden Euro als Einzelmarkt nach den USA und Japan weltweit der drittgrößte Markt und mit Abstand der größte Markt Europas. Er ist rund doppelt so groß wie Frankreich und rund dreimal so groß wie Italien oder Großbritannien. Überdurchschnittliche Innovationskraft Die Medizintechnologie ist eine dynamische und hoch innovative Branche. Die Produktzyklen sind deutlich kürzer als im Pharmabereich. Mehr als die Hälfte des Umsatzes erzielen die Unternehmen mit Produkten, die nicht älter als drei Jahre sind. Durchschnittlich werden rund 7 Prozent des Umsatzes in Forschung und Entwicklung investiert. Zum Vergleich: Der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung am Umsatz beträgt in der äußerst innovativen Chemieindustrie 5 Prozent, in der Verarbeitenden Industrie insgesamt 3,8 Prozent. Ein weiterer Beleg für die Innovationskraft der Branche: Nach Angaben des Europäischen Patentamtes in München führt die Medizintechnik die Liste der angemeldeten Erfindungen mit 14.700 Patenten an. 11,4 Prozent der Patentanmeldungen kommen damit aus dem Med Tech-Bereich. Danach folgen erst die elektronische Nachrichtentechnik (10 Prozent) und die EDV (6,7 Prozent). Von besonderer Bedeutung für die Unternehmen ist der strukturierte Umgang mit den Ideen der Anwender, der Ärzte und Schwestern bzw. Pfleger, für neue Produkte und Verfahren der Medizintechnologie. Denn bei 52 Prozent der Medizinprodukte kommen die Ideen für das neue Produkt ursprünglich von Anwendern. Marktbedingungen - Vor- und Nachteile Deutschland hat in den zukunftsträchtigen Innovationsfeldern der Medizintechnologie durch die große Zahl gut ausgebildeter Ärzte, Forscher und Ingenieure und durch den hohen Standard der klinischen Forschung beste Voraussetzungen, neue Produkte und Verfahren zur Marktreife zu führen. Wir haben durch die Universitätskliniken und die zahlreichen Kompetenzzentren in der Medizintechnik ein großes Wissen. Die Vorteile Deutschlands liegen auch in den kürzeren Zulassungszeiten und in der sehr guten und kostengünstigeren klinischen Forschung. In Deutschland kostet es durchschnittlich rund 8 bis 10 Millionen Euro, eine neue Idee zur Marktreife zu bringen. In den USA sind diese Kosten mit rund 80 Millionen Dollar wesentlich höher. Erhebliche Defizite bestehen in Deutschland allerdings bei der Einführung von Innovationen in die Vergütungssysteme, sodass sie dann auch zeitnah beim Patienten ankommen. Deswegen fällt das Marktwachstum in Deutschland nicht so dynamisch aus wie anderswo. GesundheitspolitikGKV-Finanzentwicklung Die Finanzentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war positiver als erwartet. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums haben die Kassen das Jahr 2006 mit einem Überschuss von rund 1,7 Milliarden Euro abgeschlossen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestand dennoch: durch die letztmalige Zahlung eines hohen Steuerzuschusses an die GKV von 4,2 Milliarden Euro und die teilweise hohen Schulden der Krankenkassen. Gesundheitsreform (GKV-WSG) Das Jahr 2006 war politisch von den Verhandlungen über die Gesundheitsreform geprägt. Aufgrund der stark gegensätzlichen Interessen in der großen Koalition von CDU/CSU und SPD blieb der Richtungsstreit zwischen Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie offen. Der Bundesregierung gelang es nicht, mit dem vorgesehenen Gesundheitsfonds ein geeignetes Konzept zur nachhaltigen Sicherung der Einnahmenseite der GKV zu schaffen. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ist auf der Leistungsseite geprägt von einer Vielzahl von neuen Regularien und kurzfristig wirkenden Einsparinstrumenten, wie die vorgesehene Ausschreibungspflicht im Hilfsmittelbereich oder das Krankenhausnotopfer zu Gunsten der Krankenkassen. Gesundheitspolitische Aktivitäten des BVMed Durch ein im August 2006 neu geschaffenes Referat verstärkt der BVMed seine gesundheitspolitischen Kontakte und Informationsvermittlung. Der BVMed führte eine Vielzahl von Gesprächen mit nahezu allen Abgeordneten des Gesundheitsausschusses sowie Referenten der Bundestagsfraktionen, Ländervertretern und Ministerialbeamten. Als zusätzliches Angebot veranstaltete der BVMed Frühstücke und Gesprächsabende im parlamentarischen Raum. Einbezogen wurden auch die Entscheidungsträger aus den Bereichen Forschung, Wirtschaft und Technologie. Trotz der Fokussierung der öffentlichen Diskussion auf die Themen Gesundheitsfonds, private Krankenversicherung und Kassenneuorganisation gelang es dem BVMed, bei der Politik eine Sensibilisierung für den Hilfsmittelbereich zu schaffen. Unterstützend trugen fachliche Stellungnahmen, Pressekonferenzen und Hintergrundgespräche, eine Kartenaktion sowie Zeitungsanzeigen zu einem tieferen Verständnis des Hilfsmittelbereichs bei. Dadurch konnte eine Konkretisierung der Ausnahmen von den vorgesehenen Ausschreibungen erreicht werden. So wurde die Versorgung mit individuell angefertigten Hilfsmitteln und Hilfsmitteln mit einer hohen Dienstleistungskomponente von den Ausschreibungen ausgenommen. Die Versorgung soll weiterhin wohnortnah und mit Sicherung der Produkt- und Dienstleistungsqualität erfolgen. Der BVMed hat früh darauf hingewiesen, dass der geplante Sanierungsbeitrag im Krankenhausbereich zu Lasten des medizinischtechnischen Fortschritts gehen kann. Es besteht die Gefahr einer qualitativ schlechteren Versorgung der Patienten mit Medizinprodukten. Innovative Medizintechnologien könnten dann den Patienten, die sie benötigen, nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Gesetzesberatungen ist es gelungen, den ursprünglich vorgesehenen Einsparbetrag von 500 Millionen Euro zu halbieren und die Situation abzumildern. Ziel des BVMed bleibt weiterhin eine stärkere Einbeziehung in die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine fallbezogene Expertenbenennung. Wichtig ist: Der im Krankenhaus geltende Grundsatz "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt" darf auch künftig nicht angetastet werden. HilfsmittelAusgabenrückgang im Hilfsmittelbereich Im Hilfsmittelbereich besteht bereits seit längerem ein starker Wettbewerb. Dass er im bestehenden System auch "funktioniert", zeigt die Ausgabenentwicklung in diesem Bereich deutlich auf. So sind die Ausgaben im Hilfsmittelbereich und deren Anteil an den Gesamtausgaben der GKVtrotz der immer älter werdenden Bevölkerung und des damit ansteigenden Bedarfs auch im Jahr 2006 weiter gesunken. Der Ausbau des Festbetragssystems, die Stärkung des Vertragswettbewerbs und die restriktive Preispolitik der Krankenkassen hinterlassen ihre Spuren in der Hilfsmittelbranche. Die Auswirkungen treffen die Hersteller und die Leistungserbringer von Hilfsmitteln in gleichem Maße. Insgesamt ist ein Ausgabenrückgang im Hilfsmittelbereich von rund einem Prozent zu verzeichnen. Im Detail stellt sich dies in den ersten drei Quartalen wie folgt dar: In den ersten neun Monaten 2006 wurden 3,257 Milliarden Euro für Hilfsmittel ausgegeben. Das entspricht nur noch knapp drei Prozent der GKV-Gesamtausgaben. In den ersten neun Monaten des Vorjahres betrug der Ausgabenanteil der Hilfsmittel noch 3,1 Prozent. Verglichen mit dem Jahr 2005 hat sich der Anteil der Hilfsmittel an den Gesamtausgaben damit weiter reduziert. Bundesweite Festbeträge Zwei Jahre nach Inkrafttreten der bundesweiten Festbeträge für die Bereiche Sehhilfen, Hörhilfen, Einlagen, Stomaartikel, Kompressionshilfsmittel und aufsaugende Inkontinenzhilfen sind nun auch für den Bereich der ableitenden Inkontinenzhilfen Festbeträge ab 1. Januar 2007 eingeführt worden. Durch die fachlichen Stellungnahmen des BVMed zur Fortschreibung der PG 15 des Hilfsmittelverzeichnisses und zur Festsetzung von Festbeträgen für den ableitenden Inkontinenzbereich sowie durch die kontinuierlichen Gespräche mit allen Beteiligten ist es gelungen, grundsätzlich in ihrer Funktion gleichartige und gleichwertige Produkte in einer Festbetragsgruppe zusammenzufassen. Des Weiteren haben die detaillierten Marktanalysen des BVMed im Inkontinenz- und Stoma bereich dazu beigetragen, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen (SpVdKK) eine gewichtete Kalkulation der Festbeträge vornehmen konnten. Die Marktgegebenheiten werden damit besser reflektiert. Insgesamt ist es gelungen, eine Erhöhung der Anhörungsbeträge in einigen Festbetragsgruppen sowohl bei der ableitenden Inkontinenz als auch bei den Stomaartikeln zu bewirken, sodass ein massiver Einschnitt in die Versorgungsqualität der Patienten grundsätzlich nicht befürchtet werden muss. Darüber hinaus konnte durch einen frühzeitigen und kontinuierlichen Gedankenaustausch mit den Kassenverbänden eine Anpassung aller Festbetragsgruppen um die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 erreicht werden. Aktuelle Entwicklungen im Hilfsmittelbereich Der Gesetzgeber setzt mit der anstehenden Gesundheitsreform, dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, auch im Hilfsmittelbereich auf einen verstärkten Preis- und Qualitätswettbewerb. Um dies konsequent umzusetzen und einem reinen Preiswettbewerb entgegenzuwirken, muss der Versorgungs- bzw. Dienstleistungsaspekt in den Verträgen bei Ausschreibungen oder Festbeträgen verstärkt in den Vordergrund gerückt werden. Eine Voraussetzung hierfür ist die Schaffung und Etablierung von bundeseinheitlichem Qualitätsstandard! Der BVMed engagiert sich dafür, in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst und dem Qualitätsverbund Hilfsmittel (QVH) Qualitätsstandards unter anderem für den Stoma-, Inkontinenz- und Tracheostomabereich sowie für den Bereich Hilfsmittel gegen Dekubitus zeitnah zu entwickeln. Im September 2006 hat das Bundessozialgericht das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen insbesondere zu den Anforderungen an die Nachweiserbringung zur Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis bestätigt (BSG-Urteil Az.: B 3 KR 28/05 R vom 28. September 2006). Mit der CE-Kennzeichnung sind somit die Funktionstauglichkeit und die Sicherheit eines Produktes grundsätzlich als erfüllt anzusehen. Der Gesetzgeber hat dies im neuen Gesundheitsreformgesetz (GKV-WSG) bereits entsprechend berücksichtigt. Damit kommt er einer langjährigen Forderung des BVMed nach: Doppelprüfungen zu vermeiden und nur zusätzliche Nachweise in den Bereichen zu fordern, in denen die Anforderungen über die CE-Kennzeichnung hinausgehen, beispielsweise beim "therapeutischen" Nutzen. HomecareWachstumsmarkt der Zukunft Nach wie vor gilt Homecare als ein Wachstumsmarkt mit Zukunft. Insbesondere durch die demographische Entwicklung und Multimorbidität im Alter sind immer mehr Menschen auf häusliche Therapiekonzepte angewiesen. Demgegenüber steht jedoch der Kostendruck in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu fast allen Homecare-Versorgungen gehört die Abgabe von Hilfsmitteln. Der Bereich der Hilfsmittelversorgung stand in diesem Jahr im Fokus der politischen Vorgaben zur Einsparung von Ausgaben in der GKV. So war politisch durch die Eckpunkte zur Gesundheitsreform vorgegeben, dass in diesem Bereich durch die GKV Kosten in Höhe von 300 Millionen Euro eingespart werden sollen. Der Kostendruck darf jedoch nicht dazu führen, dass die Leistungen in die Gesetzliche Pflegeversicherung verschoben werden. Die Diskussion um die Abgrenzung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung ist durch den Gesetzgeber im Rahmen der Gesundheitsreform erkannt worden. Es gibt dazu eine gesetzliche Klarsteilung in § 33 SGB V. Standortbestimmung Homecare Da der Begriff Homecare von unterschiedlichsten Leistungserbringern des Gesundheitswesens besetzt wird, ist eine eindeutige Standortbestimmung der Homecare Unternehmen nach wie vor unerlässlich. Noch immer bestimmen die Krankenkassen den Wettbewerb unter den Homecare-Unternehmen überwiegend über den Preis- und weniger über die Qualität. Neben sehr einseitig festgelegten Vertragsvereinbarungen steigen gleichzeitig die Verwaltungs- und insbesondere Dokumentationsaufgaben der Leistungserbringer und lassen immer weniger Spielraum für eine patientenindividuelle Beratung vor Ort. Die Gesundheitsreform stellt die Leistungserbringer vor eine neue Herausforderung. Ausschreibungen sollen das Mittel der Wahl für die Krankenkassen zur Vertragsfindung sein. Unklarheiten bestehen jedoch noch in der Auslegung der geplanten gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Ausschreibung. In der Begründung zum neuen § 127 SGB V findet sich der Hinweis, dass für die Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung Vergaberecht Anwendung finden soll. Offen ist, wie die Krankenkassen die neuen Vorgaben umsetzen. Darauf müssen sich die Homecare-Unternehmen unter Umständen sogar kassenindividuell einstellen. Elektronische Gesundheitskarte Ein wichtiges Thema für die Homecare-Unternehmen ist die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und des elektronischen Rezeptes. Da Homecare die Versorgung mit Arznei, Verband- und Hilfsmitteln umfasst, muss der Zugriff der Leistungserbringer auf elektronische Rezepte von Anfang an sichergestellt sein, um Wettbewerbsverzerrungen mit anderen Leistungserbringern, insbesondere Apotheken, auszuschließen. In der Testphase beschränkt sich das Rezept auf apothekenpflichtige Arzneimittel. Langfristig sollen alle ärztlichen Verordnungen elektronisch erfolgen. Bis dahin muss sichergestellt sein, dass alle Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind und die elektronische Gesundheitskarte den besonderen Anwendungsfällen im Homecare-Bereich Rechnung trägt. Neue Versorgungsformen Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht in den Medizinischen Versorgungszentren eine Versorgungsorganisation der Zukunft. Wichtigste Träger der Medizinischen Versorgungszentren sind nach Angaben der KBV Vertragsärzte mit einem Anteil von 68,6 Prozent und Krankenhäuser mit 28,1 Prozent. Auch die integrierten Versorgungsverträge finden weitere Verbreitung. Wenn auch zu Recht bei vielen abgeschlossenen Verträgen in Frage gestellt werden kann, ob hinter den Konzepten echte Strukturverbesserungen stehen, ist der Wettlauf um Vertragsabschlüsse nicht abgebrochen. Dies zeigen auch jüngste Entwicklungen in der Rechtsprechung. Demnach werden die "Hausarztverträge", die als integrierte Versorgungsverträge geschlossenen wurden, in Frage gestellt. Die Anschubfinanzierung ist bis auf das Jahr 2008 verlängert worden. Dabei wäre es sinnvoll, die zur Finanzierung zur Verfügung gestellten Mittel dorthin fließen zu lassen, wo echte sektorübergreifende Versorgungskonzepte umgesetzt werden, die auch für den Patienten einen spürbaren Vorteil an Lebensqualität bringen. Auswirkungen der GesetzgebungEntgegen der allgemein bekannten demographischen Entwicklungmehr älter werdende Menschen und damit steigender Versorgungsbedarf, sind die ab 1. April 2007 gültigen neuen Gesetze auf zwei Ausrichtungen fokussiert: 1. Keine Ausgabenerhöhung im Gesundheitswesen und schleichender Rückzug des Staates aus der Kostenerstattung. 2. Die Krankenkassen müssen zukünftig ohne Zuschüsse des Gesetzgebers die Ausgaben alleine aus den Beiträgen der Versicherten finanzieren. Keine der in den vergangenen 15 Jahren durchgeführten Gesetzgebungsverfahren im Gesundheitswesen, war in seinen Auswirkungen für die Mehrheit der Marktbeteiligten eine ernsthafte Bedrohung Ihrer Geschäftstätigkeit. Mit den Gesetzen der jüngsten Vergangenheit wurde nunmehr ein Tatbestand geschaffen, der in seinen Auswirkungen die Strukturen des Marktes erheblich verändern wird. Die ersten Erfahrungen mit den Gesetzen und die im Ansatz erkennbaren wirtschaftlichen Auswirkungen verleiten zu der Annahme, dass die Anzahl der Verlierer größer sein könnte als die Zahl der Gewinner. Die Folgen dieser in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Eingriffe in den volkswirtschaftlich wichtigsten Sektor, das Gesundheitswesen, spielt sich unter Ausschluss der betroffenen Patienten ab. In den Medien wurde und wird weiter unreflektiert die falsche, aber eingängige These von der "Kostenexplosion im Gesundheitswesen", die es zu bekämpfen gilt, verbreitet. Die negativen Entwicklungen dieser Eingriffe werden allerdings von Tag zu Tag sichtbarer. Die Unterversorgung der gesetzlich Versicherten mit innovativen, hochwirksamen Arzneimittel bzw. Heil- und Hilfsmittel hat bereits begonnen. Dagegen verkünden Gesundheitspolitiker der Parteien, es gebe noch "Reserven im System". Diese Aussage nehmen die Krankenkassen zum Anlass, den Wettbewerbsdruck auf alle Beteiligten des Marktes zusätzlich zu verstärken. Mit Fallpauschalen, Festbeträge, Ausschreibungen, Abgabe von Billigarznei, vermehrte Zuzahlungen, Verschreibungseinschränkungen, usw. Ziel aller Maßnahmen - Ausgabenreduzierung. Hingegen sollen durch Beitragserhöhungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung die Einnahmen erhöht werden. Mit Einführung der Gesundheitskarte sind zukünftig weitere Restriktionen zu erwarten. Ausblick und PerspektivenEine konstant gute Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut bestätigt werden. Die sangro medical service GmbH kann damit auf ein erfolgreiches Jahr 2006 zurückblicken. Zu den Vorjahresergebnissen betragen die Abweichungen beim Umsatz plus 24,8 Prozent, beim Rohergebniss plus 31,9 % Prozent und beim Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit plus 33,3 Prozent. Diese Steigerungen basieren allerdings auch auf dem einmaligen Sondereffekt, dass in 2006 ein selbst entwickeltes Softwareprogramm für 720.000,00 € verkauft werden konnte. Die vorgegebenen Planwerte wurden damit übererfüllt. Das erfreuliche Gesamtergebnis beruht insbesondere auf dem Fleiß und dem Können der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Geschäftsführung bedankt sich bei allen für das besondere Engagement. Die Entwicklung in 2006 hat eine hohe Messlatte für die weitere Zukunft der sangro gelegt. Obwohl sich die Nachfrage nach unseren Leistungen im ersten Halbjahr 2007 noch auf gutem Niveau bewegen, sind die Voraussetzungen für eine weitere Zunahme der Umsätze und der Erträge unter Druck geraten. Zur Zeit und auch in der weiteren Einschätzung müssen wir gegen einige Widrigkeiten ankämpfen. Dazu gehören die neuen Gesetze und das damit verbundene Verhalten der Krankenkassen, linear für alle Produkte die Erstattungspreise zu reduzieren. Zu den Verlierern gehören sicherlich eine Vielzahl kleinerer Sanitätshäuser, die den harten Leistungskriterien der Krankenkassen heute und schon garnicht zukünftig mehr entsprechen und von den Versorgungsprozessen abgeschnitten werden. Auch wird es Versorger treffen, die nur in der Verbesserung der Einkaufskonditionen die Lösung sehen. Diese Betriebe vernachlässigen durch mangelnde Optimierung der Versorgungsprozesse eine Reduzierung der Kosten und eine Verbesserung der Erträge. Hinzu kommen einige Hasadeure, die bei Ausschreibungen Preise anbieten, die eine wirtschaftliche Versorgung nicht ermöglichen. Mit professionellen Netzwerken zum Erfolgmit dieser verstärkten Positionierung will die sangro medical service GmbH ihre Stellung im Markt zukünftig ausbauen und sichern. Die intelligente Etablierung und Nutzung von Netzwerken und deren Möglichkeiten ist gerade durch die jüngste Gesundheitsreform zu einem unersetzlichen Teil einer sicheren und kostenoptimierten Marktversorgung geworden. Bei einer Marktbefragung unter fast 100 Versorgern, befanden über 75% der Befragten die Teilnahme und die Nutzung von Netzwerken für wichtig, um das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Die strategische Auswahl der Absatzmittler zur Etablierung nachhaltiger Netzwerke steht damit zukünftig für die Gesellschaft an erster Stelle. Warum, mit wem und wiezur Beantwortung dieser Fragen führt die sangro medical service GmbH zur Zeit eine strukturierte, vertikale Kommunikation mit Herstellern und weiteren Leistungserbringern. Der Stand der Gespräche beeinhaltet Erfolgspotenzial. Bislang hat das Unternehmen seine Fähigkeit, sich neu zu orientieren mit mehrheitlich richtigen Entscheidungen unter Beweis gestellt. Mit Flexibilität und Zuversicht werden wir die Chancen der Reformen ergreifen und zum Besten nutzen.
Erkrath, im Juni 2007 Bilanz zum 31.12.2006AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2006 bis 31.12.2006
Anhang zur BilanzI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar . 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00) wurden gemäß EStG § 6 (2) S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Rabatte und Skonti wurden pauschaliert berücksichtigt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden von uns nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 4. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Miet- und Zinszahlungen für den Monat Januar 2007 sowie erstattete Flugkosten enthalten. Die Beträge wurden planmäßig aufgelöst. Die langfristigen Rückstellungen beinhalten lediglich die Rückstellung für Aufbewahrung. Die sonstigen Rückstellung beinhalten die Rückstellungen für Resturlaub 2006, den Beitrag zur Berufsgenossenschaft 2006, die Schwerbehindertenabgabe 2006 und für Abschluss- und Prüfungskosten 2006. Das Darlehen der Dresdner Bank hat einen Ursprungsbetrag von € 250.000,00 und eine Laufzeit bis zum 29.02.2008. Das Darlehen der HSBC Trinkaus & Burkhardt hat einen Ursprungsbetrag von € 300.000,00 und eine Laufzeit bis zum 17.11.2008.
Finanzielle Verpflichtungen bestanden lediglich in den bestehenden Mietverträgen Es ergeben sich folgende finanzielle Verpflichtungen:
Mietvertrag Laufzeit bis 30.06.2008; jeweils eine Freimiete in 2006 und 2007
Untermietvertrag mit DVG GmbH Laufzeit des Hauptmietvertrages bis 30.06.2010; jeweils eine Freimiete in den Jahren 2006-2009
Mietvertrag Laufzeit bis 31.03.2007; keine Freimieten vereinbart Weitere finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Ergänzende Angaben 1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung belaufen sich auf € 1.183.758,53 2. Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 62 Arbeitnehmer beschäftigt (ohne Organmitglieder). 3. Steuerbelastung Die Steuerbelastung bezogen auf das Ergebniss der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 38,82 % ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor den Gewinn des Jahres 2006 wie folgt zu verwenden: .
BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der sangro medical service GmbH, Erkrath, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Essen, 16. Juli 2007 WIR
- TREUHAND GmbH
gez. Wilfried Duesing Wirtschaftsprüfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
2 nahegelegene Organisationen
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen