Atelier Reinartz GmbHLiquidiert

22043 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 38287
Eingetragen
31.7.1987
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Die Werbeberatung, die Konzeption und Gestaltung klassischer Werbemittel sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Reinartz
seit 7.6.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Atelier Reinartz GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz Offenlegung zum 31. Dezember 2010

Atelier Reinartz GmbH, Hamburg

AKTIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 1,00 10,00
II. Sachanlagen 5.807,00 1.011,00
5.808,00 1.021,00
B. Umlaufvermögen
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.400,18 50.341,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.124,05 22,73
42.524,23 50.364,67
C. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag 227.021,68 171.492,88
275.353,91 222.878,55

PASSIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag -197.057,47 -203.331,39
III. Jahresüberschuss 0,00 6.273,92
IV. Jahresfehlbetrag 55.528,80 0,00
Nicht gedeckter Fehlbetrag 227.021,68 171.492,88
0,00 0,00
B. Rückstellungen 269.043,00 187.705,00
C. Verbindlichkeiten 6.310,91 35.173,55
275.353,91 222.878,55

(Registergericht: AG Hamburg - HRB 38287 -)

Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2010

der Atelier Reinartz GmbH, Hamburg

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der §§ 242 bis 256 HGB und der §§ 264 bis 288 HGB aufgestellt. Die Aufstellungserleichterungen nach § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgte unter Beachtung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht angepasst.

Das Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten im Geschäftsjahr EUR 410,00 nicht überstiegen, wurden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit den Nennwerten angesetzt. Zweifelhafte Forderungen wurden auf ihren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Geldbestände wurden mit den Nominalwerten angesetzt.

Rückstellungen wurden in Höhe der Erfüllungsbeträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeiten sämtlich bis zu einem Jahr betragen, wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet.

II. Angaben zur Bilanz

Die Abschreibungen auf das Anlage- und Umlaufvermögen wurden nach den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Gegen den Gesellschafter bestanden Forderungen in Höhe von EUR 7.084,27, die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen wurden.

Die Rückstellungen betreffen in Höhe von EUR 264.643,00 Pensionsverpflichtungen. Dieser Wert ergibt sich aus einem vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten. Als Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck und die sogenannte Projected Unit Credit Method (PUC).

In dem Gutachten kamen folgende Bewertungsparameter zum Ansatz:

Abzinsungszinssatz: 5,15 % p.a.
Rententrend: 2,00 % p.a. für Zusagen, die keine fest vereinbarte Rentenanpassung enthalten
Gehaltstrend: 0,00 % p.a.
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,00 % p.a.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach dem BilMoG hat sich gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB bei einem Abzinsungssatz von 5,25 % p.a. zum 01. Januar 2010 ein Zuführungsbetrag in Höhe von EUR 56.451,00 ergeben. Von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.

III. Weitere Angaben

Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft war im Jahre 2010 Herr Hans Martin Reinartz, Hamburg.

Die Gesellschafterversammlung hat den vorstehenden Jahresabschluss mit Beschluss vom 30. März 2012 festgestellt.

 

Hamburg, den 30. März 2012

gez. Hans Martin Reinartz

Geschäftsführer

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