Licht Holding GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
203.785,00 |
644.380,07 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
35.225,00 |
52.884,00 |
| II. Sachanlagen |
13.756,00 |
19.286,00 |
| III. Finanzanlagen |
154.804,00 |
572.210,07 |
| B. Umlaufvermögen |
510.509,46 |
1.756.060,58 |
| I. Vorräte |
365.902,17 |
1.211.968,41 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
136.630,04 |
535.855,61 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
92.700,00 |
| III. Wertpapiere |
1,00 |
1,00 |
| IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
7.976,25 |
8.235,56 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
8.921,91 |
2.113,95 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.695.497,11 |
|
| Aktiva |
2.418.713,48
|
2.402.554,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
22.420,04 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
2.579,96 |
-144.403,29 |
| III. Jahresfehlbetrag |
1.717.917,15 |
146.983,25 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.695.497,11 |
|
| B. Rückstellungen |
514.491,00 |
63.997,13 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.904.222,48 |
2.316.137,43 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.700.209,90 |
760.426,76 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
204.012,58 |
1.555.710,67 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
115.207,01 |
0,00 |
| Summe Passiva |
2.418.713,48 |
2.402.554,60 |
Anhang
offenzulegende Fassung
A. Allgemeines
Die Licht Holding GmbH (vor Umfirmierung indoba GmbH) hat ihren Sitz in Dresden und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 19868 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde gemäß §§ 264 ff. HGB erstellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens.
Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter
Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gegeben sind, da Gesellschafter
sowie weitere Gläubiger Darlehenszusagen i. H. v. gesamt T€ 1.365,5 zur Finanzierung
der Geschäftstätigkeit gegeben haben und diese in einem etwaigen Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft gem. §§ 19 Abs. 2 Satz 2, § 39 Abs. 2 InsO im Rang
hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurücktreten.
Weiterhin hat ein Gläubiger bedingt auf die Zahlung eines Ablösebetrages in 2025 auf
Forderungen i. H. v. T€ 1.127,8 verzichtet. Die Zahlung ist am 24.06.2025 erfolgt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Die Vorräte werden zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips (§ 253
Abs. 4 HGB) bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände,Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten. Es wurden Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung,
deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Euroreferenzkurs
zum Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr,
werden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und
Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungen werden erfolgswirksam erfasst und in
der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter den Posten "sonstige betriebliche
Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
C. Erläuterungen zu Bilanz
Die Verbindlichkeiten haben i. H. v. € 79.812,28 eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren.
Für die Verbindlichkeiten bestehen im üblichem Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes
entstehende Sicherheiten. Für den KfW-Schnellkredit bestehen hinsichtlich Tilgungen
und Zinszahlungen an Gesellschafter ab dem Zeitpunkt der Beantragung Einschränkungen.
D. Ergänzende Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Im Zusammenhang mit Forderungsverzichten aus Vorjahren ist die Gesellschaft Besserungsscheinverpflichtungen
mit einem Gesamtbetrag von T€ 562 eingegangen. Danach leben die Gläubigerforderungen
wieder auf, sobald eine Besserung der wirtschaftlichen Lage eintritt und insbesondere
in den folgenden Geschäftsjahren ein Bilanzgewinn erzielt wird.
Angaben zur Belegschaft
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführer
Herr André Bauch (bis 30.06.2023) Frau Minh Anh Thu Thieu (27.06.2023 bis 31.07.2024) Herr Viet Phuong Vu (ab 01.08.2024)
Dresden, 02.07.2025
Herr Viet Phuong Vu
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2025 festgestellt.
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