Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 2639
Eingetragen
23.8.1995
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Unternehmensberatung, Realisierung und Schulung im Bereich SAP (R/2 & R/3). Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, erwerben und sich an solchen in jeder Form beteiligen; sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Fritz Wagner
seit 28.1.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

RWA Consulting GmbH

Offenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 30.330,00 40.101,00
I. Sachanlagen 30.330,00 40.101,00
B. Umlaufvermögen 50.623,91 73.894,29
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.712,39 11.062,63
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 41.911,52 62.831,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 196,55 1.757,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 81.150,46 115.752,30

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 37.221,91 39.908,01
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 4.343,42 5.808,93
III. Jahresüberschuss 7.313,90 8.534,49
B. Rückstellungen 10.013,45 13.755,97
C. Verbindlichkeiten 33.915,10 62.088,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 81.150,46 115.752,30

Anhang


Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der RWA Consulting GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungsle­gungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Zum 1. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die neuen Vorschriften des BilMoG ange­passt. Daher konnte der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit nicht voll­ständig angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreswerte wurden nicht neu berechnet und angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB). Eine Vergleichbarkeit ist daher nur eingeschränkt gegeben.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. Gewinn- und Ver­lustrechnung oder im Anhang gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital­gesellschaft.




Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtli­cher Maßnahmen


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


Die Verrechnungsvorschriften nach § 246 HGB wurden beachtet.

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu ent­nehmen.

Das Sachanlagevermögen wurde einzeln zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Selbstständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurden zu einem Sammel­posten zusammengefasst und werden gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Insofern wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Bewegliche Ge­genstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden davon abwei­chend im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden unter Berücksichti­gung aller erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennwert bilanziert.

Liquide Mittel wurden mit den Nominalwerten angesetzt.

Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebil­det. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert an­gesetzt.


Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.

Die Grundsätze der Bilanzidentität sind gewahrt.

Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), mit Ausnahme der zwingenden Änderungen durch das BilMoG.


Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlag­ten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwand für Archivierungskosten und voraussichtli­che Abschluss- und Prüfungskosten. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen er­kennbaren Risiken Rechnung tragen.


Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt.


Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:


Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer während des abgelaufenen Geschäftsjahres war
Herr Ralf Wagner, 76829 Landau


Gesellschafter
Herr Ralf Wagner, gezeichnetes Kapital: EUR 25.564,59.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

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