RWA
Consulting GmbH
Offenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.330,00 |
40.101,00 |
| I.
Sachanlagen |
30.330,00 |
40.101,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
50.623,91 |
73.894,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.712,39 |
11.062,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.911,52 |
62.831,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
196,55 |
1.757,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.150,46 |
115.752,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.221,91 |
39.908,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.343,42 |
5.808,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.313,90 |
8.534,49 |
| B.
Rückstellungen |
10.013,45 |
13.755,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.915,10 |
62.088,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.150,46 |
115.752,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der RWA Consulting GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und der Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Zum 1. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die
neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Daher konnte
der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweisstetigkeit nicht vollständig angewandt
werden (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreswerte
wurden nicht neu berechnet und angepasst (Art. 67 Abs. 8 S.
2 EGHGB). Eine Vergleichbarkeit ist daher nur
eingeschränkt gegeben.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften nach § 246 HGB
wurden beachtet.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Das Sachanlagevermögen wurde einzeln zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
Vorschriften des § 253 HGB vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Selbstständig nutzungsfähige
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR
150,00 und EUR 1.000,00 wurden zu einem Sammelposten
zusammengefasst und werden gleichmäßig über
5 Jahre abgeschrieben. Insofern wurde vom Grundsatz der
Einzelbewertung abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden davon
abweichend im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennwert
bilanziert.
Liquide Mittel wurden mit den Nominalwerten
angesetzt.
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB
gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB), mit Ausnahme der zwingenden Änderungen
durch das BilMoG.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwand
für Archivierungskosten und voraussichtliche
Abschluss- und Prüfungskosten. Die Rückstellungen
sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken
Rechnung tragen.
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer während des
abgelaufenen Geschäftsjahres war
Herr Ralf Wagner, 76829 Landau
Gesellschafter
Herr Ralf Wagner, gezeichnetes Kapital: EUR
25.564,59.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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