Hairico®, Inhaberin Irmgard Mathieu e.Kfr.
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Irmgard Mathieu seit 25.5.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Michel Mathieu | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
hairico GmbHKreuzauJahresabschluss
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktiva |
||
|---|---|---|
| 31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | 4,00 | 4,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1,00 | 1,00 |
| II. Sachanlagen | 3,00 | 3,00 |
| B. Umlaufvermögen | 8.112,70 | 11.453,16 |
| I. Vorräte | 1.500,00 | 4.298,27 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 5.101,57 | 3.967,83 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.511,13 | 3.187,06 |
| C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen | 99.021,31 | 94.174,65 |
| Summe Aktiva | 107.138,01 | 105.631,81 |
Passiva |
||
|---|---|---|
| 31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
|
| A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
| I. gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
| II. Verlustvortrag | 119.174,65 | 109.365,03 |
| III. Jahresfehlbetrag | 4.846,66 | 9.809,62 |
| IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 99.021,31 | 94.174,65 |
| B. Rückstellungen | 5.400,00 | 10.000,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 101.738,01 | 95.631,81 |
| Summe Passiva | 107.138,01 | 105.631,81 |
1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)
Die Hairico GmbH hat ihren Sitz in Kreuzau und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düren (Reg.Nr. HRB 5295).
2. Allgemeine Hinweise (§ 284 Abs. 1 HGB)
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
1. Bilanzierungs- Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
3. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB)
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
1. Entwicklung des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB)
Bei der Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird von der größenabhängigen Erleichterung gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht.
2. Mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 20 HGB)
Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterblieben ist. Es handelt sich um Anteile an verbunden Unternehmen / Ausleihungen an verbundene Unternehmen / Beteiligungen / Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / Wertpapiere des Anlagevermögens / sonstige Ausleihungen.
3. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH)
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0 ausgewiesen.
4. Sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB)
In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
5. Eigenkapital (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
6. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 285 Nr. 1a HGB, § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2017 | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit über 1Jahr | davon Restlaufzeit über 5 Jahre | |
| Verbindlichkeiten | 80.308,22 € | 395,00 € | 79.913,22 € | 0,00 € |
7. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH)
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter von € 30.021,19 ausgewiesen.
1. Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 0 Mitarbeiter beschäftigt.
Kreuzau, den
...........................................
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.4.2019.
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