Champions Innovations GmbHLiquidiert
55237 Flonheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
geb. 28.08.1968 Dr. Armin Nedjat seit 7.2.2011 | Geschäftsführer |
Norbert Richard Bomba seit 7.2.2011 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Champions Innovations GmbHFlonheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Champions Innovations GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Eine Pflicht zur Durchführung einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB ist somit nicht gegeben. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember ist gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB, den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags erstellt worden. Die Gesellschaft hat ihre Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB. Soweit gemäß den Vorschriften des § 268 HGB Angaben wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang dargestellt werden können, sind diese Angaben im Wesentlichen im Anhang angeführt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das abnutzbare Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bilanziert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen für den Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter 3 Jahre und für den Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattungen überwiegend 5 bis 10 Jahre. Die planmäßigen Abschreibungen werden ausschließlich linear vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden ihrem Nennwert bilanziert. Bestehenden Ausfallrisiken wird durch die Bildung angemessener Wertberichtungen Rechnug getragen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Eine von den gesamten Anschafftungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens ist in der dem Anhang beigefügten gesonderten Anlage wiedergegeben. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände besitzen gesamt eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten besitzen gesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Angaben Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Aus bestehenden Mietverträgen für unbewegliche Wirtschaftsgüter ergaben sich jährliche Verpflichtungen in Höhe von T€ 7,1. Es kann diesbezüglich davon ausgegangen werden, dass nach Ablauf der bestehenden Verträge erneut vergleichbare Verträge abgeschlossen werden. Insofern ist vorstehend nicht die Gesamtverpflichtung für die Restlaufzeit der bestehenden Verträge angegeben, sondern die zur Zeit bestehenden jährlichen Verpflichtungen. die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren gemäß § 285 Nr.7 durchschnittlich 2 Mitarbeiter beschäftigt. Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Als Geschäftsführer sind bestellt: Herr Dr. med. dent. Armin Nedjat, Zahnarzt, Flonheim Herr Norbert Richard Bomba, Wiesbaden Unter Hinweis auf § 288 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet.
Flonheim, den 11.07.2016 gez. Dr. med. dent. Armin Nedjat, Geschäftsführer gez. Norbert Richard Bomba, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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