RRI -
Inkasso GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
709,00 |
1.206,50 |
| I.
Sachanlagen |
709,00 |
1.206,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.168,26 |
64.533,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.833,96 |
49.770,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.334,30 |
14.762,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
102.700,00 |
103.600,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.264,61 |
36.181,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
198.841,87 |
205.522,17 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
35.790,43 |
35.790,43 |
| II.
Verlustvortrag |
71.972,27 |
66.655,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.917,23 |
-5.316,95 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
26.264,61 |
36.181,84 |
| B.
Rückstellungen |
5.555,00 |
5.272,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
193.286,87 |
200.249,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.210,70 |
62.639,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
198.841,87 |
205.522,17 |
Anhang
der RRI-Inkasso GmbH, Düsseldorf
für das Geschäftsjahr 2012
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Firma RRI-Inkasso GmbH, Düsseldorf, (GmbH
oder Gesellschaft) hat ein kalendergleiches
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines
Jahres. Die GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des
HGB und macht insoweit von etwaigen
Erleichterungsvorschriften Gebrauch.
Das Sachanlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich
begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bilanziert.
Ein außerplanmäßiger
Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens, um die
Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren
beizulegenden Wert nach
§ 253 III HGB am Abschlussstichtag zu bewerten,
war nicht ersichtlich.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Ihrem Nennwert
bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen
Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
vollständig einbezahlt worden.
Die Rückstellungen sind gemäß §
249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der
Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der
Bilanz ausgewiesen.
Abweichungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden liegen nicht vor.
Erläuterungen zur Bilanz
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
gänzlich eingezahlt.
Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne
der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen.
Auf die Darstellung des Anlagegitters und der
entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach
§ 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1
HGB verzichtet.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in
Höhe von TEUR 6,8 bilanziert.
Auf die Erläuterung von größeren
Beträgen unter den "Sonstigen
Vermögensgegenständen", die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird
gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet.
Auf die Darstellung der Zusammensetzung der
Rückstellungen (Rückstellungsspiegel)
gemäß
§ 285 Nr.12 HGB wird nach § 288 HGB
verzichtet.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht
gegeben.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter
Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nach
§ 275 II HGB.
Es wird von der Erleichterungsvorschrift nach §
288 HGB für kleine Gesellschaften Gebrauch
gemacht. Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse
nach z. B. Tätigkeitsgebieten im Sinne des
§ 285 Nr. 4 HGB erfolgt daher im Anhang nicht.
Sonstige Angaben
Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang
geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen, wird gemäß
§ 288 HGB verzichtet.
Die Geschäftsführung ist von den Herren
Manfred Judith und Karl-Heinz Müller wahrgenommen
worden. Im Weiteren wird auf die Schutzklausel des §
286 IV HGB und § 288 HGB verwiesen.
Düsseldorf, im Jahre 2013
gez. Manfred Judith
-Geschäftsführer-
gez. Karl-Heinz Müller
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2013 festgestellt.
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