RRI - Inkasso GmbHLiquidiert

Beethovenstraße 28, 45731 Waltrop, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 20601
Eingetragen
28.1.1986
Branche
Institute für Factoring-GeschäfteInkassobürosRechtsanwaltskanzleien und Notariate
Gegenstand
Die außergerichtliche Einziehung von Forderungen für Dritte im Rahmen eines Inkassobüros gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 4 des Rechtsberatungsgesetzes sowie der Erwerb von Forderungen Dritter zur Geltendmachung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (Factoring).

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Judith
seit 25.1.2023
Liquidator
Karl-Heinz Müller
seit 25.1.2023
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

RRI - Inkasso GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 709,00 1.206,50
I. Sachanlagen 709,00 1.206,50
B. Umlaufvermögen 69.168,26 64.533,83
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.833,96 49.770,88
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.334,30 14.762,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 102.700,00 103.600,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 26.264,61 36.181,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 198.841,87 205.522,17

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 35.790,43 35.790,43
II. Verlustvortrag 71.972,27 66.655,32
III. Jahresüberschuss 9.917,23 -5.316,95
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 26.264,61 36.181,84
B. Rückstellungen 5.555,00 5.272,50
C. Verbindlichkeiten 193.286,87 200.249,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 56.210,70 62.639,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 198.841,87 205.522,17

Anhang


der RRI-Inkasso GmbH, Düsseldorf
für das Geschäftsjahr 2012



Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Firma RRI-Inkasso GmbH, Düsseldorf, (GmbH oder Gesellschaft) hat ein kalendergleiches Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB und macht insoweit von etwaigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch.

Das Sachanlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert.

Ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, um die Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren beizulegenden Wert nach
§ 253 III HGB am Abschlussstichtag zu bewerten, war nicht ersichtlich.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Ihrem Nennwert bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt worden.

Die Rückstellungen sind gemäß § 249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der Bilanz ausgewiesen.

Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegen nicht vor.


Erläuterungen zur Bilanz

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist gänzlich eingezahlt.

Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen.

Auf die Darstellung des Anlagegitters und der entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach § 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1 HGB verzichtet.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von TEUR 6,8 bilanziert.

Auf die Erläuterung von größeren Beträgen unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen", die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet.

Auf die Darstellung der Zusammensetzung der Rückstellungen (Rückstellungsspiegel) gemäß
§ 285 Nr.12 HGB wird nach § 288 HGB verzichtet.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht gegeben.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nach
§ 275 II HGB.

Es wird von der Erleichterungsvorschrift nach § 288 HGB für kleine Gesellschaften Gebrauch
gemacht. Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach z. B. Tätigkeitsgebieten im Sinne des
§ 285 Nr. 4 HGB erfolgt daher im Anhang nicht.

Sonstige Angaben

Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen, wird gemäß § 288 HGB verzichtet.

Die Geschäftsführung ist von den Herren Manfred Judith und Karl-Heinz Müller wahrgenommen worden. Im Weiteren wird auf die Schutzklausel des § 286 IV HGB und § 288 HGB verwiesen.

Düsseldorf, im Jahre 2013




gez. Manfred Judith
-Geschäftsführer-



gez. Karl-Heinz Müller
-Geschäftsführer-


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2013 festgestellt.

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