B & P
GmbH
Geilenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.122,00 |
92.408,00 |
| I.
Sachanlagen |
67.122,00 |
92.408,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
572.494,77 |
674.098,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
572.494,77 |
451.699,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-7.965,25 |
-4.565,25 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
222.399,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
634,53 |
84,43 |
| Aktiva |
640.251,30 |
766.591,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
198.889,74 |
356.600,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
173.889,74 |
331.600,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
331.600,95 |
117.145,55 |
| B.
Rückstellungen |
267.725,38 |
254.197,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
173.636,18 |
155.792,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
102.418,83 |
70.912,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
71.217,35 |
84.880,56 |
| Summe
Passiva |
640.251,30 |
766.591,28 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der B&P GmbH Geilenkrichen
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Registerdaten zum Unternehmen, Gliederung,
Vorjahresbeträge
Der Jahresabschluss der B&P GmbH,
Geilenkirchen (Amtsgericht Aachen, HRB24995) wurde
nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird
entsprechend seiner geschätzten Nutzungsdauer von acht
Jahren abgeschrieben. Diese Nutzungsdauerschätzung ist
durch die Laufzeit wichtiger Absatzverträge des
erworbenen Unternehmens begründet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauern zwischen acht und 14 Jahren)
angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden
i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den
Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibungen,
bilanziert.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver
Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
ausgewiesen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden Fremdkapitalzinsen
i. H. von ... T € in die
Herstellungskosten einbezogen.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Aufgrund von § 6b EStG wurde in Vorjahren
gemäß §§ 273, 281 Abs. 1 HGB
a. F. (vor BilMoG) für
Veräußerungsgewinne aus Anlagenverkäufen
ein Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet. Beim
Übergang auf die HGB-Vorschriften nach BilMoG wurde
der Sonderposten beibehalten (Art. 67 Abs. 3
Satz 1 EGHGB) und wird mit der planmäßigen
Abschreibung der Vermögensgegenstände, auf die er
übertragen wurde, aufgelöst.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden zum notwendigen
Erfüllungsbetrag bilanziert. Dazu wird der notwendige
Verpflichtungsumfang unter Berücksichtigung von Lohn-
und Gehaltstrends nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und
auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für die Abzinsung
wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von
15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde der
dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag
ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre von ... % angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden i. H. des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die pauschale Ermittlung der Rückstellung
für Gewährleistung wurde modifiziert. Statt eines
einheitlichen Prozentsatzes von ... % auf den
laufenden Jahresumsatz werden nun jeweils sachgerechtere,
auf Vergangenheitswerten basierende, gestaffelte
Prozentsätze von ... bis ... % zu den
garantiebehafteten Umsatzerlösen der letzten drei
Jahre ins Verhältnis gesetzt. Der daraus resultierende
Ergebniseffekt beträgt ... T €.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB
werden nicht gebildet.
B. Weitere Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten
... T € Forderungen gegen Gesellschafter. Es
handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Bewertungseinheiten
Zur Absicherung von Währungsrisiken bei
Fremdwährungsforderungen wurden derivative
Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften
eingesetzt. Die Devisentermingeschäfte und die
Fremdwährungsforderungen wurden jeweils zu einer
Bewertungseinheit in Form von micro hedges zusammengefasst.
Ihre jeweilige Effektivität wurde anhand der
Critical-Term-Match-Methode ermittelt. Damit wurde eine
vollständige Wirksamkeit festgestellt. Infolgedessen
waren zum Bilanzstichtag hierfür keine
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften zu bilden. Unsicherheiten in
den Zahlungsströmen bestehen aufgrund der fixen
Devisenterminkurse nicht.
2. Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung
Unter dem aktiven Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung ist der gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldierte
Betrag aus Wertpapieren des Anlagevermögens und
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen ausgewiesen. Der Posten wird wie folgt
erläutert:
|
T €
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Wertpapiere
|
|
Beizulegende Zeitwerte
der verrechneten Wertpapiere (Marktpreise)
|
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
|
|
Verrechnete Aufwendungen
|
|
Verrechnete Erträge
|
|
3. Eigenkapital
In die Gewinnrücklagen wurde aus dem
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen ein Betrag
i. H. von ... T € eingestellt.
Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag des Vorjahres
i. H. von ... T € enthalten.
4. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Durch die Ausübung des Wahlrechts nach
Art. 67 Abs. 1 EGHGB (Zuführung zur
Bewertung der Rückstellungen für Pensionen nach
den Regelungen des BilMoG bis zum 31. 12. 2024
mit jährlich 1/15) ergibt sich zum Bilanzstichtag ein
ausstehender Zuführungsbetrag (Unterdeckung)
i. H. von ... T €. Zudem resultiert aus
der Abzinsung dieser Rückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt
sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag i. H. von
... T €. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt. Darüber
hinaus beläuft sich der Fehlbetrag aus nicht
bilanzierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen auf
... T €.
5. Sonstige Rückstellungen
Die im Jahr 2009 gebildete Rückstellung für
Umweltnachsorgeverpflichtungen wurde weiter mit
... T € bilanziert (Art. 67 Abs. 1
Satz 2 EGHGB). Zum Bilanzstichtag beträgt die
Überdeckung ... T €.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
|
|
Stand
31.12.20xx (T €)
|
Restlaufzeit
bis ein Jahr* (T €)
|
Restlaufzeit
über ein Jahr (T €)
|
1.
|
Anleihen,
|
( )
|
( )
|
( )
|
▶
|
davon konvertibel
|
2.
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
|
( )
|
( )
|
( )
|
3.
|
Erhaltene
Anzahlungen auf Bestellungen
|
( )
|
( )
|
( )
|
4.
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
( )
|
( )
|
( )
|
5.
|
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel
und der Ausstellung eigener Wechsel
|
( )
|
( )
|
( )
|
6.
|
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
|
( )
|
( )
|
( )
|
7.
|
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
|
( )
|
( )
|
( )
|
8.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten,
|
( )
|
( )
|
( )
|
▶
|
davon aus Steuern
|
▶
|
davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit
|
*In Klammern angegebene Werte betreffen
Vorjahreszahlen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen i. H. von
... T €.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen i. H. von ... T € und
resultieren aus einem Darlehen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind i. H. von ... T € durch
Grundpfandrechte besichert.
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist
teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von
Lieferanten besichert.
C. Weitere Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge, sonstige
betriebliche Aufwendungen
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge
und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
außergewöhnliche Erträge i. H. von
... T € bzw. außergewöhnliche
Aufwendungen i. H. von ... T €
enthalten.
Sie stehen im Zusammenhang mit einem Schadensfall.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
zudem Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
mit Rücklagenanteil i. H. von
... T €.
2. Abschreibungen auf Finanzanlagen
Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung
wurden im Geschäftsjahr 20xx
außerplanmäßige Abschreibungen auf
Finanzanlagen i. H. von ... T €
vorgenommen. Es handelt sich um Wertpapiere, die aufgrund
eines nachhaltigen Kursverfalls auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben wurden.
D. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich ... Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Kreditgewährung an die
Geschäftsführung
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurde
im Vorjahr ein Darlehen i. H. von
... T € mit einer Verzinsung von ... %
und einer Laufzeit von ... Jahren gewährt. Davon
wurden im Geschäftsjahr ... T €
zurückgezahlt. Zugunsten dieser Personengruppe ging
die Gesellschaft Haftungsverhältnisse i. H. von
... T € ein.
3. Angaben zum Mutterunternehmen
Mutterunternehmen i. S. d. § 285
Nr. 14a HGB ist die Muster-Mutter-GmbH, Musterstadt.
4. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse:
|
T €
|
Begebung und
Übertragung von Wechseln, Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
|
▶ davon
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
|
▶ davon
gegenüber assoziierten Unternehmen
|
|
▶ davon aus
Altersversorgungsverpflichtungen
|
|
Gewährleistungsverträge
|
|
▶ davon
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
|
▶ davon
gegenüber assoziierten Unternehmen
|
|
▶ davon aus
Altersversorgungsverpflichtungen
|
|
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung für
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
|
|
▶ davon
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
|
▶ davon
gegenüber assoziierten Unternehmen
|
|
▶ davon aus
Altersversorgungsverpflichtungen
|
|
Sonstige
Haftungsverhältnisse
|
|
▶ davon
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
|
▶ davon
gegenüber assoziierten Unternehmen
|
|
▶ davon aus
Altersversorgungsverpflichtungen
|
|
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3a HGB betrugen
... T €. Davon bestanden
... T € gegenüber verbundenen
Unternehmen, ... T € gegenüber
assoziierten Unternehmen und ... T € aus
Altersversorgungsverpflichtungen.
Geilenkirchen
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Benella Holding
gez. Schuster
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2025
festgestellt.
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