Gyro-Blechsysteme GmbHLiquidiert
Triftstraße 33, 56470 Bad Marienberg (Westerwald), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Kray seit 11.1.2011 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
Carmen Kray | 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gyro-Blechsysteme GmbHGroßseifenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325,326 HGBGyro - Blechsysteme GmbH i.L., 56472 Großseifen1. Allgemein Bei der Berichtsgesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Jahresabschluss gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aus Bilanz (§ 242 Absatz 1 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Absatz 2 HGB) und Anhang (§ 264 Absatz 1 HGB) besteht. Der Größe nach handelt es sich bei der Berichtsgesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses der kleinen Kapitalgesellschaft maßgeblichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches werden beachtet. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt unter teilweisem Verzicht auf das Recht zur verkürzten Darstellung gemäß dem für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsschema des § 266 Absätze 2 und 3 HGB. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend dem Gliederungsschema des § 275 Absatz 2 HGB. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz ausgewiesen (Wahlrecht gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG). Die Aufstellung des Anlagengitters im Sinne des § 268 Absatz 2 HGB sowie dessen Ausweis im Anhang erfolgen freiwillig unter Verzicht auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Anhangs wird von den Erleichterungen gemäß § 288 Satz 1 HGB in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht. Der Gesellschaftsvertrag enthält keine gesonderten Bestimmungen zur Rechnungslegung. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben, wenn deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen. Die gewinnmindernde gleichmäßige Auflösung von in Vorjahren gebildeten Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde fortgeführt. Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen gem. § 254 HGB beruhen, beibehalten (Art. 67 Abs. 4 EGHGB). Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkenn-baren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses. 3. Geschäftsführung Herr Dieter Kray ist allein vertretungsberechtigter Liquidator und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (Angabe gemäß § 285 Nr. 9c HGB)
Der vereinbarte Zinssatz beträgt 2 % über dem jahresdurchschnittlichen Basiszinssatz.
Dieter Kray, Liquidator Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.03.2012 |
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