Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 3991
Eingetragen
14.2.1991
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauGroßhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die industrieelle Produktion von Blechsystemen, der Handel mit solchen und deren Vertrieb.

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Kray
seit 11.1.2011
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
Carmen Kray
25.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Dieter Kray
Auf den Erlen 4, 56472 Großseifen
75.00%
Carmen Kray
Auf den Erlen 4, 56472 Großseifen
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gyro-Blechsysteme GmbH

Großseifen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

    Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
TEuro
A. Ausstehende Einlagen   0,00 4,1
B. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   917,00 0,9
C. Umlaufvermögen      
I. Vorräte   0,00 3,5
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, davon an Gesellschafter: 68.216,36 €   68.283,34 139,7
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   4.364,01 0,5
D. Rechnungsabgrenzungsposten   700,00 0,8
Summe Aktiva   74.264,35 149,5

Passiva

     
    Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
TEuro
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 25.600,00   25,6
II. nicht eingeforderte, ausstehende Einlage 4.086,73   0,0
III. Gewinnvortrag 36.806,09   32,3
IV. Jahresüberschuss 2.405,99   4,5
V. buchmäßiges Eigenkapital   60.725,35 62,4
B. Rückstellungen   10.539,21 20,3
C. Verbindlichkeiten   2.999,79 66,8
Summe Passiva   74.264,35 149,5

Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325,326 HGB

Gyro - Blechsysteme GmbH i.L., 56472 Großseifen

1. Allgemein

Bei der Berichtsgesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Jahresabschluss gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aus Bilanz (§ 242 Absatz 1 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Absatz 2 HGB) und Anhang (§ 264 Absatz 1 HGB) besteht. Der Größe nach handelt es sich bei der Berichtsgesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses der kleinen Kapitalgesellschaft maßgeblichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches werden beachtet.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt unter teilweisem Verzicht auf das Recht zur verkürzten Darstellung gemäß dem für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsschema des § 266 Absätze 2 und 3 HGB.

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend dem Gliederungsschema des § 275 Absatz 2 HGB.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz ausgewiesen (Wahlrecht gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG).

Die Aufstellung des Anlagengitters im Sinne des § 268 Absatz 2 HGB sowie dessen Ausweis im Anhang erfolgen freiwillig unter Verzicht auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Anhangs wird von den Erleichterungen gemäß § 288 Satz 1 HGB in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht.

Der Gesellschaftsvertrag enthält keine gesonderten Bestimmungen zur Rechnungslegung.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben, wenn deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen.

Die gewinnmindernde gleichmäßige Auflösung von in Vorjahren gebildeten Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde fortgeführt.

Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen gem. § 254 HGB beruhen, beibehalten (Art. 67 Abs. 4 EGHGB).

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkenn-baren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

3. Geschäftsführung

Herr Dieter Kray ist allein vertretungsberechtigter Liquidator und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (Angabe gemäß § 285 Nr. 9c HGB)

Stand 1.1.2010 134.467,37 EUR
Neugewährung im Geschäftsjahr 23.406,87 EUR
Rückzahlungen im Geschäftsjahr 89.657,88 EUR
Stand 31.12.2010 68.216,36 EUR

Der vereinbarte Zinssatz beträgt 2 % über dem jahresdurchschnittlichen Basiszinssatz.

 

Dieter Kray, Liquidator

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.03.2012

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