arsago Global Hedge GmbHLiquidiert
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arsago Global Hedge GmbH i. L.Frankfurt am MainJahresabschluss zum 31. Dezember 2008Bilanz zum 31. Dezember 2008arsago Global Hedge GmbH i. L., Frankfurt am MainAKTIVA
Anhang für 2008arsago Global Hedge GmbH i. L., Frankfurt am MainAllgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Erleichterungsvorschriften ftir kleine Kapitalgesellschaften wurden bei der Erstellung des Anhangs teilweise, nicht jedoch bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in Anspruch genommen. Die Gesellschaft wurde per 31. Oktober 2007 aufgelöst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzStammkapital Das Stammkapital beträgt EUR 100.000,00. Bilanzverlust Der Bilanzverlust entwickelt sich wie folgt:
Genussrechtskapital Die arsago Global Hedge GmbH i.L. (im Folgenden kurz "Emittentin"), Frankfurt am Main, hat aufgrund einer Ermächtigung durch ihre Gesellschafterversammlung vom 16. März 2004 Genussrechte gemäß § 10 Abs. 5 KWG im Gesamtnennbetrag von EUR 200.000,00 begeben. Die Genussrechte lauten auf den Namen und sind eingeteilt in untereinander gleichberechtigte 200 Genussrechte im Nennbetrag von je EUR 1.000,00. Die Genussrechte werden durch Eintragung in das Genussrechtsregister gewahrt. Die Inhaberin der Genussrechte erhält eine, dem Gewinnanteil der Gesellschafter der Emittentin vorgehende, jährliche Ausschüttung von 3% des Nennbetrages der Genussrechte. Die Laufzeit der Genussrechte endet am 31. Dezember 2009, wenn sie nicht vorher von der Emittentin gekündigt werden. Wird ein Bilanzverlust ausgewiesen oder das Stammkapital der Emittentin zur Deckung von Verlusten herabgesetzt, so vermindert sich der Rückzahlungsanspruch jedes Genussrechtsinhabers bis zur vollen Höhe. Bei einem Bilanzverlust vermindert sich der Rückzahlungsanspruch jedes Genussrechtsinhabers in demselben Verhältnis, in dem das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital einschließlich Genussrechtskapital (jedoch ohne andere nachrangige Verbindlichkeiten) durch die Tilgung des Bilanzverlustes vermindert wird. Bei einer Kapitalherabsetzung mindert sich der Rückzahlungsanspruch in demselben Verhältnis, in dem das neue Stammkapital zum alten Stammkapital der Emittentin steht. Verlustvorträge aus Vorjahren bleiben hierbei außer Betracht. Werden nach einer Verlustbeteiligung in den folgenden Geschäftsjahren Jahresüberschüsse erzielt, sind aus diesen die Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag der Genussrechte zu erhöhen, bevor eine anderweitige Verwendung dieser Jahresüberschüsse vorgenommen wird; diese Verpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Genussrechte. Die Forderungen aus den Genussrechten gehen den Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin im Rang nach. Im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder der Liquidation der Emittentin werden die Genussrechte erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger und vorrangig vor den Gesellschaftern und etwaigen stillen Gesellschaftern bedient; die Genussrechte gewähren keinen Anteil am Liquidationserlös. Mit Wirkung zum 31. Oktober 2007 hat ein Gläubiger auf 42 Genussrechte zum Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 gegenüber der arsago Global Hedge GmbH i. L. ohne jegliche Gegenleistung verzichtet. Die Ansprüche gegenüber der Emittentin hinsichtlich der übrigen 158 Genussrechte bleiben unberührt. Gemäß Vertrag über den Erwerb von Genussrechten vom 31. März 2004 vermindert sich der Rückzahlungsanspruch bei einem Bilanzverlust in dem Verhältnis, in dem das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital, einschließlich Genussrechtskapital, durch die Tilgung des Bilanzverlustes vermindert wird. Der Verlustanteil per 31. Dezember 2007 betrug EUR 75.844,62. Die Rückzahlungsverpflichtung wurde vertragsgemäß um das im Wirtschaftsjahr 2008 erwirtschaftete Jahresergebnis i.H.v. EUR 2.446,35 erhöht. Der kumulierte Verlustanteil per 31. Dezember 2008 beträgt nunmehr EUR 73.398,27. Die vorgenannten Genussrechte lauten auf den Namen der Gesellschafterin arsago Hedge Fund Holding AG, Hurden, Schweiz. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 27), insbesondere für Mietaufwendungen, sowie um Weiterbelastungen von Miet- und Mietnebenkosten (TEUR 9). Aufwendungen aus der Erhöhung der Rückzahlungsverpflichtung aus Genussrechten Die Aufwendungen aus der Erhöhung der Rückzahlungsverpflichtung aus Genussrechten in Höhe von EUR 2.446,35 resultieren aus der Verwendung des Jahresergebnisses 2008 gemäß Genussrechtsvertrag vom 31. März 2004. Sonstige AngabenLiquidatoren • Michael Denk, Mörfelden-Walldorf • Dan Liviu Beghegeanu, Wollerau Verbundene Unternehmen Alle Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar im Mehrheitsbesitz oder unter der einheitlichen Leitung der arsago Hedge Fund Holding AG, Hurden, Schweiz, stehen, werden als verbundene Unternehmen angesehen. Ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt.
Frankfurt am Main, 24. März 2009 Michael Denk Dan Liviu Beghegeanu |
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