Beilken
Sails GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
114.482,00 |
132.213,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.615,00 |
9.934,00 |
| II.
Sachanlagen |
100.367,00 |
113.779,00 |
| III.
Finanzanlagen |
8.500,00 |
8.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
392.175,86 |
344.024,30 |
| I.
Vorräte |
258.807,66 |
247.534,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
80.697,10 |
93.577,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.671,10 |
2.912,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
421,31 |
16.481,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
507.079,17 |
492.718,66 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
134.986,30 |
163.517,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
165.013,70 |
136.482,74 |
| davon
Verlustvortrag |
136.482,74 |
143.209,50 |
| B.
Rückstellungen |
17.543,00 |
16.078,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
354.549,87 |
313.019,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
216.562,87 |
216.510,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
129.500,00 |
83.942,72 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
103,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
507.079,17 |
492.718,66 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zur Buchführung und
Bilanzierung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung. Die dem
Abschluss zu Grunde liegende Buchführung entspricht
den GoB.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ist unter
Beachtung der Vorschriften der § 242 ff. HGB und unter
Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 HGB; die Gewinn- und Verlustrechnung wird unter
Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gegliedert.
Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen sind zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen basieren auf für steuerliche Zwecke
veröffentlichten Sätzen. Soweit Anlagegüter
im gebrauchten Zustand erworben werden, wird den
Abschreibungen grundsätzlich die jeweilige
Restnutzungsdauer zugrunde gelegt. Die Abschreibungen bei
Zu- und Abgängen im Geschäftsjahr 2017 werden
zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten unter €
410,00) werden im Zugangsjahr vollständig
abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Die in den
Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sind zu den Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung notwendiger Bewertungsabschläge
bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit
den Nennbeträgen unter Berücksichtigung von
erforderlichen Wertberichtigungen ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkannbaren
Risiken in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen bewertet.
3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Entwicklung des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017 ist
als Anlage zur Bilanz dargestellt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen
für die Berufsgenossenschaft und die
Jahresabschlusskosten gebildet.
Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit
von weniger als fünf Jahren. Dabei wurde bei den
erhaltenen Anzahlungen von dem voraussichtlichen
Fertigstellungstermin der Aufträge als
Fälligkeitszeitpunkt ausgegangen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen
sind durch die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte
besichert.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jörg Müller-Arnecke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2018 festgestellt.
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