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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sinan Akkurt seit 30.11.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AS-Team Verwaltungs GmbHEschweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Allgemeine Angaben1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB) Die AS-Team Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz in Eschweiler und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen (Reg.Nr. HRB 12773). 2. Allgemeine Hinweise (§ 284 Abs. 1 HGB) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Be-stimmungen des Gesellschaftsvertrags. Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde teilweise Gebrauch gemacht. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. Angaben und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung (§ 265 Abs. 1 S. 2 und Abs. 7 Nr. HGB) Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Es liegen keine Änderungen vor. 4. Hinweis auf die fehlende Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse im Vorjahr (Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB) Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG weiterhin vergleichbar. Bei Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG haben sich für das Vorjahr keine Änderungen in den Umsatzerlösen ergeben. 5. Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB) Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. 6. Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB) Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. 7. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB) Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sind keine weiteren Angaben zu beachten. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV1. Bilanzierungs- Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz1. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH) Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 10.307,46 € ausgewiesen. 2. Sonstige Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB) In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. 3. Eigenkapital (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB) Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. 4. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 285 Nr. 1a HGB, § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
5. Gesicherte Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 b HGB) Die Verbindlichkeiten sind sämtlich ungesichert. 6. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH) Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen. Sonstige Angaben7. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 c HGB) Keine.
Eschweiler, den 15.2.2024 Geschäftsführer (Sinan Akkurt) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.2.2024. |
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