Stieglitz
Consulting GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
213.224,00 |
585.543,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.324,00 |
543,00 |
| II.
Finanzanlagen |
184.900,00 |
585.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
257.852,44 |
155.540,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.163,66 |
104.456,89 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
51.084,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
223.688,78 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
205,33 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
25.351,83 |
2.903,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
496.633,60 |
743.987,19 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
96.559,82 |
96.559,82 |
| III.
Verlustvortrag |
124.463,12 |
-438.622,63 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
22.448,53 |
563.085,75 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
25.351,83 |
2.903,30 |
| B.
Rückstellungen |
13.083,00 |
21.983,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
483.550,60 |
688.536,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
483.550,60 |
688.536,91 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
33.467,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
496.633,60 |
743.987,19 |
Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der
Geschäftsleitung
Von der Erleichterungsvorschrift nach § 325 Abs.
1 Satz 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
III. ANGABEN ZUR BILANZ
ANLAGEVERMÖGEN
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgten
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend
degressiv im Rahmen der steuerlich zulässigen
Sätze abgeschrieben, auf die lineare Methode wird
übergegangen, sobald sie zu höheren
Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt
(galt für Anschaffungen bis zum 31. Dezember 2007 und
vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010). Die im
Geschäftsjahr 2011 angeschafften
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden ausschließlich linear abgeschrieben.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2a
EStG (volle Absetzung der Geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung, bei
Anschaffungskosten bis 150 Euro) wird in vollem Umfang
Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im
Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang
ausgewiesen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro wurden in
einen Sammelposten eingestellt, der gleichmäßig
über 5 Jahre aufgelöst wird. (gilt für
Anschaffungen ab dem 01. Januar 2008).
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
EIGENKAPITAL
Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde
bereits in den Vorjahren gebildet und wurde in 2010
handelsrechtlich gemäß Art. 67 Abs. 3 Satz
2 EGHGB in die Gewinnrücklage eingestellt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die übrigen Rückstellungen
(Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
tragen.
Der Ansatz passiver latenter Steuern entspricht der
sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung aus dem
Unterschied der Handelsbilanz- und der Steuerbilanzwerte,
welche sich durch die Bildung eines Sonderpostens mit
Rücklageanteil gem. § 7g EStG ergibt. Für
die Bewertung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz in
Höhe von 30% herangezogen.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 483.550,60.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen keine.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen in Höhe von EUR 420.704,13 (Vorjahr EUR
335.500,00)
IV. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer
Herbert Stieglitz, Karl-Rais-Weg 12, 72760 Reutlingen
Reutlingen, den 06. Februar 2013
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2013 festgestellt.
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