Jatronic
GmbH
Blender
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.072,00 |
5.652,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.095,35 |
85.867,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.755,00 |
4.565,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
74.176,83 |
108.510,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
164.099,18 |
204.594,28 |
Passiva
|
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31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.898,00 |
7.634,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
156.201,18 |
196.960,28 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
11.462,06 |
35.672,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
156.201,18 |
196.960,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
164.099,18 |
204.594,28 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Jatronic
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Blender
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Walsrode
Register-Nr.: HRB 121474
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr beträgt EUR 20.363,88 (Vorjahr: EUR
28.248,81
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
156.201,18 EUR (Vorjahr: 196.960,28 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 11.462,06 EUR
(Vorjahr: 35.672,26 EUR).
Eigenkapital
Trotz eines nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrages liegt keine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne vor.
Die bestehende Unterbilanz von T€ 74 ist durch
Gesellschafterdarlehen sowie gegebene persönliche
Sicherheiten gegenüber den Gläubigern der
Gesellschaft kompensiert.
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 4,0
Unterschrift der Geschäftsführung
Blender, 11.02.2021
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gez. Janssen
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2021 festgestellt.
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