Kothe &
Patz GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.818,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.818,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.818,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50.000,00 |
| 1.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
50.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.046,43 |
| I.
Vorräte |
16.815,83 |
| 1.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
16.815,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.306,84 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
24.646,25 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
2.660,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.923,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.864,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.536,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.346,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.655,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.533,83 |
| B.
Rückstellungen |
29.704,26 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
1.479,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
28.225,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.623,58 |
| 1.
sonstige Verbindlichkeiten |
28.623,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.864,43 |
Anhang
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Das
Vorratsvermögen wurde zu den Anschaffungskosten
bewertet.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
aktuelle Geschäftsjahr wurde nach den Grundsätzen
der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den
Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
Gesellschafter/Geschäftsführer zu je 50%
sind:
Wolfgang Kothe - 45891 Gelsenkirchen
Jürgen Patz - 45897 Gelsenkirchen
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