Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 962
Eingetragen
1.6.1983
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnBeteiligungsgesellschaftenVeredlung von Holzwaren
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Herstellung, der Handel und Import von Korbwaren, Korbmöbeln, Groß- und Kleinmöbeln sowie Geschenkartikeln, Lohnnäherei, Stanzteile, Unternehmensberatung, Softwareentwicklung und -vertrieb sowie Dienstleistungen der Haus- und Immobilienverwaltung. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmungen zu beteiligen, solche zu erwerben, zu gründen, zu pachten oder in sonstiger Weise zu übernehmen, deren Geschäftsführung zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten, sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.

Historie

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Management

NameRolle
Gerald Kretz
seit 23.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

Forststraße 9, 96279 Weidhausen
12.740 €
49.00%
Ruth Kretz
Forstraße 9, 96279 Weidhausen
12.740 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KRETZ Korbwaren GmbH

Weidhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen


3.207,00

7.547,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen


3.207,00

7.547,00

B. Umlaufvermögen

42.407,16

40.444,29

I. Vorräte

11.210,00

14.895,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


30.546,66


24.965,56

-davon Restlaufzeit über 1 Jahr GJ: 26.178,41/(VJ: 21.743,50

-davon gegen Gesellschafter GJ: 26.178,41/VJ: 21.743,50

III. Kassenbestand Guthaben bei Kreditinstituten


650,50

583,73

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

3.625,47

8.780,54

D. Rechnungsabgrenzungsposten


2.088,93


3.270,88

Summe Aktiva


51.328,56


60.042,71



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital


26.000,00


26.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-34.780,54


-36.334,14

III Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

5.155,07

1.553,60

B. Rückstellungen

4.273,00


5.147,00

C. Verbindlichkeiten

47.055,56

54.895,71

-davon Restlaufzeit bis 1 Jahr GJ: 34.649,61 VJ: 36.085,23

Summe Passiva


51.328,56

60.042,71

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen sind bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 HGB in Anspruch genommen worden.

Erstmals waren im Berichtsjahr die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) anzuwenden.

Beim vorliegenden Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt.

Aufgrund der Geringfügigkeit der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz notwendigen Anpassungen wurde keine BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 erstellt.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz die Vorjahreszahlen nicht angepasst.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dies gilt nicht für das in § 246 Abs. 2 HGB aufgeführte Saldierungsgebot für Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schulden von Altersversorgungsverpflichtungen dienen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

· Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

· Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

· Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen in Anlehnung an steuerrechtliche Vorschriften linear vorgenommen.

. Die Abschreibungen bei Neuzugänge im beweglichen Anlagevermögen erfolgte nach der linearen Methode und zeitanteilig nach Monaten (pro rata temporis).

· Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurde ein Sammelposten angelegt, der auf 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Die Bildung eines Sammelpostens nach steuerlichen Vorschriften wird allgemein vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Vereinfachung für Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung als zulässig angesehen.

· Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

· Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistunge wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

· Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach üblicher kaufmännischer Beurteilungnotwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als ein Jahr.

· Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

II. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

III. Ergänzende Angaben

Alleiniger Geschäftsführer der Berichtsfirma ist Herr Gerald Kretz. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

gez. Gerald Kretz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.03.2012

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