Tätigkeiten von Werbeagenturen
E. Henn GmbHLiquidiert
55288 Schornsheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Edwin Henn seit 9.1.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E. Henn GmbHSchornsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG zum 31.12.2010Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs.1 Satz 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Der Sammelposten für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 aus den Jahren 2008 und 2009 wurde mit 20% abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenst ände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwert-berichtigungen Rechnung getragen. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Im Abschlussjahr geleistete Vorauszahlungen wurden mit dem Nominalwert in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB) Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 35.215,43 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr: T€ 30). Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen
Abgaben zu Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Edwin Henn, Gas- u. Wasserinstallations-Meister Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Schornsheim, 21. Dezember 2011 Henn GmbH
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2011 |
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