usus.berlin gmbhLiquidiert

10997 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 89800
Eingetragen
28.7.2004
Branche
Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten SchutzrechtenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Verwertung von Rechten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

usus.berlin gmbh

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 154.424,00 145.926,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 68.676,00 77.335,00
II. Sachanlagen 85.748,00 68.591,00
B. Umlaufvermögen 120.658,23 158.990,58
I. Vorräte 71.740,21 69.230,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.740,74 83.623,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.177,28 6.136,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.342,34 5.299,75
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 116.124,64 67.094,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 392.549,21 377.310,72

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 141.124,64 92.094,39
davon Verlustvortrag 92.094,39 98.119,30
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 116.124,64 67.094,39
B. Einlagen stiller Gesellschafter 162.136,51 150.428,18
C. Rückstellungen 1.972,11 40.052,82
D. Verbindlichkeiten 228.440,59 186.829,72
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 72.440,59 124.829,72
Bilanzsumme, Summe Passiva 392.549,21 377.310,72

Anhang



 
Allgemeines
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden. Per 31.12.2007 bestehen ausreichend stille Reserven (Firmenwert), welche die buchmäßige Überschuldung übersteigen.

Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2007 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2006.
Die auf den 31.12.2007 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.

Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Da der Jahresabschluss auch unter Beachtung steuerlicher Vorschriften aufgestellt wurde, ergibt sich kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Ein Abgrenzungsposten für latente Steuern nach § 274 HGB war somit nicht zu bilden.

Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Ergänzend zu diesen Vorschriften  waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und gemäß § 254 HGB i.V.m. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind den Anlagen zum Anhang zu entnehmen.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 50.000,00 EUR).

Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaften bestehen folgende Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten: 11.484,07 Euro (Vorjahr: 9.073,04 Euro).


gez. Hilmar Nicolay
Geschäftsführer

gez. Lennart Kleiber
Geschäftsführer
  

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