ENDOBASIC
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
7.215,78 |
7.903,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.247,88 |
3.985,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.967,90 |
3.917,99 |
| D.
Aktive latente Steuern |
3.000,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.217,78 |
20.405,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.109,45 |
15.627,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
7.390,55 |
9.372,02 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.608,33 |
2.277,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.217,78 |
20.405,40 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu
entnehmen.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert angesetzt.
Der Betrag der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt zum 31.12.2010 TEuro 4
(Vorjahr: TEuro 4).
Aktive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren
Verlust.
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für
latente Steuererträge zu bilden, wurde Gebrauch
gemacht.
Zur Berechnung der latenten Steuererträge wird
folgende Erläuterung gegeben:
Bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern
wurden steuerliche Verlustvorträge in Höhe der
innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden
Verlustverrechnungen berücksichtigt. Die
Geschäftsführung erwartet den vollständigen
Verbrauch der steuerlichen Verlustvorträge innerhalb
der nächsten fünf Jahre.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum 31.12.2010
TEuro 3 (Vorjahr: TEuro 2).
C. Sonstige Angaben
Leitungsorgane (Geschäftsführer)
Zur Geschäftsführerin war im
Geschäftsjahr 2010 war Frau Dr. Monica Chiperi
bestellt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde gemäß § 268
Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Die Gesellschafterversammlung hat beschlossen, den
verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
3.000,00.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Übersteigender Betrag der aktiven latenten
Steuern Euro 3.000,00
München, 31. März 2011
gez. Dr. Monica Chiperi
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2011 festgestellt.
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