TEWE
International GmbH
Vreden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
210.381,05 |
328.045,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.121,27 |
164.066,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137.259,78 |
163.979,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
210.381,05 |
340.545,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
151.012,97 |
116.803,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
91.803,29 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.709,68 |
91.803,29 |
| B.
Rückstellungen |
40.922,69 |
43.100,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.445,39 |
180.641,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
210.381,05 |
340.545,67 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die TEWE International GmbH ist als kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet,
gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss
aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die
Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.
Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der
gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde gemäß den §§
265 ff. HGB gegliedert.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände werden einzeln und
vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres werden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund
der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht
vorgenommen (Art. 67 VIII S. 2 EGHGB).
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Soweit der Jahresabschluss
auf fremde Währung lautende Sachverhalte
enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen,
erfolgt die Umrechnung mit den jeweiligen Kursen am Tage
des Geschäftsvorfalls oder zur notwendigen Beilegung
eines niedrigeren bzw. höheren beizulegenden Wertes
mit dem entsprechenden Kurs am Bilanzstichtag.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung sind bestellt:
Herr Markus Wesseler, Herr Franz-Bernhard Kempkes, jeweils
alleinvertretungsberechtigt.
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Vreden, den 22. November 2011
gez. Markus Wesseler
gez. Franz-Bernhard Kempkes
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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