Green Ocean GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Stiller seit 25.7.2023 | Prokura |
Klaudia Glombitza seit 14.2.2017 | Prokura |
Jens Wagner seit 14.2.2017 | Prokura |
Jose Antonio Benitez Mora seit 14.2.2017 | Prokura |
Patrick Dr. Metzger seit 17.12.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Viridi RE GmbHNeckarsulmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für 2023A. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Viridi RE GmbH, Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart, HRB 741526), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurden teilweise die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB in Anspruch genommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis neun Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und acht Jahren. Bei der Bewertung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auch in der Handelsbilanz die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten nicht mehr als EUR 800 betragen, werden danach voll abgeschrieben. Ihr Abgang ist unterstellt. Geleistete Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die unfertigen Erzeugnisse und unfertige Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Ein Ansatz von nicht aktivierungspflichtigen Gemeinkosten ist nicht erfolgt. Die Gemeinkosten sind von untergeordneter Bedeutung. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs (Anlage 4). 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen vorwiegend Forderungen aus dem Verrechnungsverkehr. 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von TEUR 627 (i. V. TEUR 360), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von TEUR 64 (i. V. TEUR 47) und Jahresabschlusskosten von TEUR 48 (i. V. TEUR 37). 4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel im Einzelnen dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 1,6 Mio. (i. V. EUR 2,2 Mio.) durch Forderungsabtretungen gesichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber mittelbaren Gesellschaftern in Höhe TEUR 0 (i. V. TEUR 1.207) enthalten. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach Regionen verteilen:
2. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 37 (i. V. TEUR 51) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Des Weiteren sind Erträge aus der Währungsumrechnung (Kursgewinne) in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 291) enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Enthalten sind periodenfremde Aufwendungen, insbesondere aus Nachberechnungen für das Vorjahr betreffende Aufwendungen für Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 17 (i. V. TEUR 1). Des Weiteren sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (Kursverluste) in Höhe von TEUR 166 (i. V. TEUR 3) enthalten. 4. Finanzergebnis Die Zinserträge betreffen in Höhe von TEUR 634 (i. V. TEUR 14) verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 875 (i. V. TEUR 216) verbundene Unternehmen. 5. Außergewöhnliche Aufwendungen Im Geschäftsjahr sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 1.197.135,92 angefallen, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen sind. Die außergewöhnlichen Aufwendungen betreffen vollumfänglich Weiterberechnungen von Aufwendungen für fehlgeschlagene Projekte durch ein verbundenes Unternehmen. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhaltnisse Die Gesellschaft halt am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
* Rumpfgeschäftsjahr 2023
2. Personal Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt 8. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen von TEUR 43 (i. V. TEUR 31) sowie andere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 16 (i. V. TEUR 8). 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer ist: Dr. Patrick Metzger (Geschäftsführer), Bretzfeld. 5. Konzernabschluss Die Gesellschaft erstellt auf freiwilliger Basis einen Konzernabschluss.
Neckarsulm, 13. Mai 2024 Viridi RE GmbH Geschäftsführung Dr. Patrick Metzger Entwicklung des Anlagevermögens der Viridi RE GmbH, Neckarsulm, im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Viridi RE GmbH, Neckarsulm Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Viridi RE GmbH, Neckarsulm, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 13. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Uwe Fiedler, Wirtschaftsprüfer Michael Rutz, Wirtschaftsprüfer |
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