Forkel Solar GmbH & Co. KGLiquidiert

95326 Kulmbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRA 3805
Eingetragen
19.5.2010

Historie

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Management

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

2 von 3 angezeigt

Kommanditist
Germany
Kommanditist
Germany
7.000 €

Konzern- und Jahresabschlüsse

Forkel Solar GmbH & Co. KG

Kulmbach

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Forkel Solar GmbH & Co. KG, Kulmbach

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 22.095,00
22.095,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 24.521,47
II. Ford. u. sonst. Vermögensgegen 17.434,26
III. Kassenbestand, Bundesbankgut. 29.022,67
70.978,40 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.094,40
Summe Aktiva 95.167,80 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile Kommanditisten 70.000,00
II. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 2.220,42
Summe Eigenkapital 72.220,42
B. Rückstellungen 2.400,00
C. Verbindlichkeiten 20.547,38
Summe Passiva 95.167,80 0,00

B. Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der steuerlichen Vorschriften aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH - Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH & Co. KG  gemäß § 264 a und 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung ( §§ 288, 326 HGB ) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von den Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2a S. 4 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2a S. 1 EStG auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben.

Wahlweise wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 410,00 wurden gemäß § 7 Abs. 1 EStG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Erläuterungen zu einzelnen  Posten der Bilanz

Ein Sonderposten mit Rücklagenanteil ist in der Bilanz nicht ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG betragen zum Bilanzstichtag € 0,00.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren gem. § 285 Nr. 1a HGB betragen zum Bilanzstichtag € 0,00.

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

Verbindlichkeiten aus Steuern, € 6.834,65.

C. Ergänzende Angaben

Geschäftsführer ist die Forkel Solar GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Christian Forkel.

In Ausübung des Wahlrechtes des § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben  die Angaben zu den Bezügen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2010

Kulmbach, 15.Juli 2011

Christian Forkel

Geschäftsführer

 

Kulmbach, den 15.07.2011

Forkel Solar GmbH & Co. KG

Forkel Christian

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