Prisma
Wohnbau GmbH
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.388,00 |
12.371,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
2.411,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.385,00 |
9.960,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
537.114,69 |
5.841.170,01 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
2.678.872,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
182.554,57 |
105.532,10 |
| davon
gegen Gesellschafter |
166.258,12 |
92.807,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
354.560,12 |
3.056.764,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
784,95 |
795,98 |
| Aktiva |
543.287,64 |
5.854.336,99 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
206.723,95 |
1.310,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.689,95 |
-136.904,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
205.413,90 |
-160.594,36 |
| B.
Rückstellungen |
60.714,07 |
19.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
274.869,62 |
5.833.976,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
274.869,62 |
5.833.976,94 |
| D.
Passive latente Steuern |
980,00 |
0,00 |
| Passiva |
543.287,64 |
5.854.336,99 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Prisma Wohnbau GmbH i L. mit Sitz in Rosenheim,
ist beim Handelsregister Traunstein unter der
Registernummer HRB 12315 eingetragen.
Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 und Abs.
2-6 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 Anwendung.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden insgesamt im Anhang aufgeführt.
C. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266
und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die werbende Gesellschaft wurde im
Wirtschaftsjahr 2023 durch Liquidationsanmeldung beendet.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagen wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Bewertungsfreiheit für
Vermögensgegenstände mit AHK bis 800 € wurde
in sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 2
EStG in Anspruch genommen.
Auf die Möglichkeit, für
Vermögensgegenstände mit AHK zwischen 250 €
und 1.000 € in sinngemäßer Anwendung des
§ 6 Abs. 2a EStG einen Sammelposten zu bilden, wurde
verzichtet. Der Sammelposten, den die Gesellschaft bis
einschließlich 31.12.2018 angeschaffte bzw.
herstellte, wurde gewinnmindernd mit einem Fünftel
aufgelöst.
Umlaufvermögen
Zum Stichtag bestanden keine unfertigen Leistungen
und Erzeugnisse.
Warenbestände bestanden zum Stichtag keine.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 Abs.
1 u. 4 HGB mit dem Nennwert bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Kassenbestände bestanden zum Stichtag
keine.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000 € und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Rückstellungen
Verbindlichkeiten für ungewisse
Steueraufwendungen wurden mit den voraussichtlichen
Belastungen angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und wurden
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet.
Verbindlichkeiten
Zum Stichtag bestanden keine Verpflichtungen aus
erhaltenen Anzahlungen.
Verbindlichkeiten wurden zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Es bestanden keine Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Passivseite.
Passive latente Steuern
Bei einem Mehrvermögen der Handels- zur
Steuerbilanz bzw. ein außerbilanzieller Unterschied
i. H. v. 3.285 € beträgt die passive Latenz bei
einer Steuerbelastung v. 29,83 % zum Stichtag 980 €.
D. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0
€ (Vorjahr: 0 €).
Es bestanden Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von 166.258 € (Vorjahr: 92.808 €)
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von 274.870 € (Vorjahr:
5.833.977 €).
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr in Höhe von 0 €
(Vorjahr: 0 €).
Er bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren in Höhe von 0 € (Vorjahr:
0 €).
Es bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter.
E. Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde am
10.06.2023 festgestellt. Die Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 steht noch aus.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Zum Stichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Die Gesellschaft beschäftigte gem. § 285
Nr. 7 HGB im Durchschnitt 0 Mitarbeiter im Berichtsjahr.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Katharina Fürstner, Bautechnikerin
Rosenheim, den
29.06.2024
gez.
Katharina Fürstner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2024
festgestellt.
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