Elektro
Hippauf GmbH
Attendorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2021
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.839,00 |
19.075,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.835,00 |
18.771,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
549.943,28 |
573.759,95 |
| I.
Vorräte |
183.447,00 |
186.660,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
364.162,22 |
378.129,38 |
| davon
gegen Gesellschafter |
321.517,86 |
311.397,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.334,06 |
8.970,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.487,01 |
4.879,98 |
| Aktiva |
570.269,29 |
597.714,93 |
Passiva
|
|
30.6.2021
EUR |
30.6.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
235.376,35 |
279.937,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
40.903,35 |
40.903,35 |
| II.
Gewinnvortrag |
239.034,34 |
222.134,39 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
44.561,34 |
-16.899,95 |
| B.
Rückstellungen |
42.987,94 |
45.537,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
291.905,00 |
272.239,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
264.404,88 |
235.869,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
27.500,12 |
36.369,88 |
| Passiva |
570.269,29 |
597.714,93 |
Anhang
zum 30. Juni 2021
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Elektro-Hippauf GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des
§ 266 HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den im Handelsgesetzbuch für
kleine Kapitalgesellschaftern vorgesehenen Aufstellungs-
und Offenlegungserleichtungerungen macht die Gesellschaft
für Zwecke der Offenlegung in vollem Umfang Gebrauch.
Ein Lagebericht ist gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB nicht
erstellt worden.
Bezüglich der Angaben im Sinne von § 285
Nr. 9a) und 9b) HGB (Organbezüge) wird von der
Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Die Geschäftsführung erfolgt durch eine Person,
ein Aufsichtsgremium besteht nicht.
1.1
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Elektro-Hippauf
GmbHElektro Hippauf GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Attendorn
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Siegen
Register-Nr.: HRB 7114
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Von den Aktivierungswahlrechten für selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
wurde kein Gebrauch gemacht.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen werden entsprechend der
branchenüblichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände verrechnet.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden alle erkennbaren
Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen angemessen Rechnung
getragen.
Die liquiden Mittel sowie die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten und die Posten des Eigenkapitals
wurden zum Nominalwert bilanziert.
Von dem Aktivierungswahlrecht für aktive latente
Steuern gem. § 274 HGB wird grundsätzlich kein
Gebrauch gemacht.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
abgezinst. Eine Abzinsung war nicht vorzunehmen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben zur Bilanz
Entwicklung des Anlagevermögens
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem nachstehenden Anlagenspiegel zu entnehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2022 festgestellt.
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