Autohaus
Nimz GmbH
Fehrbellin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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23.072,00
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28.840,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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23.072,00
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28.840,00
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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57.134,07
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80.057,40
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I. Vorräte
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41.257,15
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56.587,51
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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11.925,00
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21.922,98
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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3.951,92
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1.546,91
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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304,54
|
304,54
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Summe Aktiva
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80.206,07
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109.201,94
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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165.427,93-
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160.250,48-
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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|
25.564,59
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II. Ausstehende Einlagen
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2.556,46-
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2.556,46-
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III. Kapitalrücklage
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IV. Gewinnrücklagen
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V.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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183.258,61-
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182.066,64-
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VI.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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5.177,45-
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1.191,97-
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B. Rückstellungen
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900,00
|
900,00
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2.000,00
|
2.000,00
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C. Verbindlichkeiten
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244.734,00
|
244.734,00
|
267.452,42
|
267.452,42
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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|
Summe Passiva
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|
80.206,07
|
|
109.201,94
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ANHANG
1. Der Jahresabschluss der Autohaus Nimz GmbH zum
31.12.2007 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
2. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bewertet und über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Es kam
überwiegend die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden
im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG in
voller Höhe abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich.
Die Vorräte wurden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Eine Pauschalwertberichtigung
wurde in Höhe von 1 % der Nettobeträge
berücksichtigt.
Die Bestände an liquiden Mitteln wurden mit den
Nominalbeträgen erfasst.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung
der bis zur Aufstellung der Bilanz gewonnenen Erkenntnisse
gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Für Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit
über 5 Jahre in Höhe von 84.403,22 € liegt
eine
Grundschuldeintragung vor.
4. Sonstige Angaben
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.564,59 €.
Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse i.S.v. §
251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, die
für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von
Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Im Jahre 2007 erfolgte die Geschäftsführung
durch Herrn Heinz Nimz, Fehrbellin. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten an
Gesellschafter in Höhe von
135.144,62 €.
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag
auf neue Rechnung vorzutragen.
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