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|---|---|
Shigeyoshi Yamakata seit 10.2.2026 | Liquidator |
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Tawaraya Suzuki GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Tawaraya Suzuki GmbH, Hanauer Landstraße 131, 60314 Frankfurt am MainA. Allgemeine Angaben Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Im vorliegenden Abschluss wurden erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung wurden die Erleichterungen nach § 326 HGB berücksichtigt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 242 ff. sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 ff. HGB erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB Anwendung findet. Die Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Diesonstigen Vermögensgegenständesind mit ihren Nennwerten angesetzt. Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Verbindlichkeitensind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanzielle Überschuldung Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen, obwohl die Gesellschaft auf der Aktivseite der Bilanz in Höhe von EUR 6.601,87 den Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausweist und insofern bilanziell überschuldet ist. Aufgrund geplanter zukünftiger positiver Jahresergebnisse geht die Geschäftsführung vom Abbau der bilanziellen Überschuldung aus. Der Gesellschafter, Herr Kazuyuki Suzuki, hat für seine Forderungen gegenüber der Tawaraya Suzuki GmbH eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Und im Jahr 2010 auf eine Gehaltszahlung verzichtet. Rückstellungen Diesonstigen Rückstellungenwurden für die zu erwartenden Jahresabschlusskosten für das Jahr 2010 gebildet. D. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse für fremde Verbindlichkeiten. E. Sonstige Angaben Ergebnisverwendungsvorschlag Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 21.348,91 mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 53.515,37 auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010 war, wie im Vorjahr, Herr Kazuyuki Suzuki, Koch, zum Geschäftsführer bestellt.
Frankfurt am Main, den 30. September 2011 Kazuyuki Suzuki Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.10.2011 |
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