Stolz Systems GmbHLiquidiert

Clarenstraße 13, 32052 Herford, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 10005
Eingetragen
13.3.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Die Errichtung und der Vertrieb technischer Anlagen und Einzelteile aller Art, insbesondere im IT-Bereich sowie die Errichtung und der Vertrieb von Energieund Wassersparanlagen/-einrichtungen.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Murray
seit 19.9.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Samsoir Establishment
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Samsoir Establishment
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stolz Systems GmbH

Herford

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 195.704,89 195.704,89
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 101.145,65 101.145,65
II. Sachanlagen 94.559,24 94.559,24
B. Umlaufvermögen 33.742,48 33.742,48
I. Vorräte 11.107,60 11.107,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.628,35 22.628,35
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6,53 6,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.415,51 1.415,51
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 145.376,63 145.376,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 376.239,51 376.239,51

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 170.376,63 170.376,63
B. Rückstellungen 7.082,80 7.082,80
C. Verbindlichkeiten 369.156,71 369.156,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 376.239,51 376.239,51

Anhang


Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.




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