KMPact Haus & Baustoffe GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ronald Krause seit 19.1.2024 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
copendo AGLudwigsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss 2011I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 und § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres, zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres, war nicht erforderlich. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten, saldiert worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung, berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Von der Vereinfachungsregelung des R. 44 Abs.2 S.3 EStR wurde Gebrauch gemacht. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt; sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlußstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 4. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. II. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen ergeben sich aus der Bilanz. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt € 92.262,64. Davon entfallen auf:
Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz. Die Verbindlichkeiten waren nicht besichert. Die in der Bilanz enthaltenen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:
III. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff.1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt. IV. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind während des Geschäftsjahres nicht angefallen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit mit € 0,00. V. Sonstige Angaben Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane Geschäftsführer im Berichtszeitraum waren: a) Herr Ronald Krause, einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (vom 01.01.2011 bis 31.12.2011) VI. Ergebnisverwendung
Verwendung wie folgt:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. VII. Haftungsverhältnisse Am Abschlußstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht auszuweisende Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB. VIII. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr.3 HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlußstichtag nicht. IX. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Ludwigsburg, den 18. Januar 2013 Ronald Krause sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2013 festgestellt. |
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