W.I.S. Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralph-Peter Kesting seit 14.2.2022 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KEDO GmbHHolzwickede(vormals: Dortmund)Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktiva
Anhang für 2012Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (3 Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für Zugänge vor dem 1. Januar 2010 wird in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode angewandt und unter Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 (bis zum 31. Dezember 2007 EUR 410,00), sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Fertigungsgrades bewertet. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen und Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten (und angemessenen Gewinn) vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet; das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen sowie aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Abgrenzung betrifft ausschließlich aktive latente Steuern. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 5,04 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Eventuelle Gehaltssteigerungen wurden nicht berücksichtigt. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig erteilt. Der verbleibende Differenzbetrag beläuft sich zum Stichtag auf EUR 50.359,20. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Abzinsungen gemäß § 253 Absatz 2 HGB waren nicht erforderlich. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 13.206,77 (Vj. TEUR 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 103.167,65 (Vj. TEUR 92) Es handelt sich um laufende Verrechnungen; die Verzinsung erfolgt mit 7 % p.a. Eigenkapital - ausschüttungsgesperrte Beträge In Höhe der folgenden Beträge ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus Aktivierungen eine Gewinnausschüttungssperre:
Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten haben EUR 1.459.336,84 (Vj. TEUR 1.534) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und EUR 83.539,64 (Vj. TEUR 111) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 207.595,52 (Vj. TEUR 229) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 135.823,00 (Vj. TEUR 104). Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB. Sonstige Angaben Geschäftsführung Zum Geschäftsführer ist Herr Ralph-Peter Kesting, Kaufmann, bestellt. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss von EUR 97.402,95 wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR -136.792,58 verrechnet.
Holzwickede, 14. Mai 2013 gez. Herr Ralph-Peter Kesting FeststellungDer Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. Juni 2013 festgestellt worden. |
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