Hirsch
Gastronomie GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
288.861,70 |
332.120,87 |
| I.
Sachanlagen |
288.761,70 |
321.616,20 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
10.504,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
163.605,92 |
115.464,82 |
| I.
Vorräte |
11.605,74 |
18.669,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.651,95 |
50.664,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.060,94 |
4.774,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.348,23 |
46.130,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.341,83 |
2.202,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
453.809,45 |
449.788,45 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
157.261,39 |
134.474,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
109.474,26 |
77.238,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.787,13 |
32.236,06 |
| B.
Rückstellungen |
28.005,77 |
15.361,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
268.542,29 |
299.953,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
113.456,35 |
115.897,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
155.085,94 |
184.055,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
453.809,45 |
449.788,45 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2019
Hirsch Gastronomie GmbH, Rostock
I. ALLGEMEINE ANGABEN
1. Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Hirsch Gastronomie GmbH ist eine
Kapitalgesellschaft in Gestalt einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung mit Sitz in Rostock,
Registernummer HRB 10198, Amtsgericht Rostock.
Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach
handelsrechtlichen Vorschriften. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie
des Gesellschaftsvertrags zu beachten. Soweit durch die
gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Änderungen des
Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetzes
Beibehaltungswahlrechte bestehen, wurden diese
ausgeübt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 (1), 276, 288 HGB) wurden in
Anspruch genommen.
II. ANGABEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Unter
den Finanzanlagen wird eine Beteiligung an einer
Personengesellschaft ausgewiesen.
Seit 2016 angeschaffte Geringwertige
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis
€ 410 bzw. € 800 ab 2018 betragen
haben, wurden analog zu § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Davor
angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von € 150 bis
€ 1.000 wurden analog zu § 6 Abs. 2a EstG
also Sammelposten ausgewiesen; dieser wurde dann jeweils im
Jahr der Anschaffung und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren aufgelöst.
2. Vorräte
Unter den Vorräten werden die Bestände an
Waren ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt dabei jeweils zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren
beizulegenden Wert. Unfertigen Leistungen bestanden zum
Abschlussstichtag nicht mehr.
3. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
sowie Sonstige Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zu
Nominalwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden im
erforderlichen Umfang vorgenommen. Darüber hinaus
wurde keine pauschale Wertberichtigung vorgenommen, da sich
aus der Zusammensetzung der übrigen Forderungen
hierfür keine Notwendigkeit ergab.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gebildet.
5. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
bzw. Geschäftsführern (§ 285 Nr. 9c
HGB)
Gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern bestanden zum Bilanzstichtag
Verbindlichkeiten aus verzinslichen Verrechnungskonten; zum
Bilanzstichtag belaufen sich die Salden auf
€ 10.942,77 (Vorjahr: € 4.845,64). Die
Verzinsung erfolgt jeweils entsprechend der getroffenen
Vereinbarungen.
6. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit größer
5 Jahre
In den im Jahresabschluss ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer 5 Jahre enthalten.
7. Ergebnisverwendung
Der im Wirtschaftsjahr 01. Januar bis
31. Dezember 2019 entstandene
Jahresüberschuss wird vollständig auf neue
Rechnung vorgetragen.
Aufgrund der Beteiligung von natürlichen
Personen wird vom Wahlrecht gem. § 325 Abs.
1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht.
III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Hinsichtlich der Aufgliederung der Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
wird auf den Kontennachweis verwiesen.
IV. WEITERE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine derartigen
Haftungsverhältnisse.
2. Anteilsbesitz (§ 285 Nr.11 HGB)
Frau Monika Hirsch, als alleinige Gesellschafterin,
ist bis Ende 2020 auch mit 100 v.H. am Stammkapital
von € 25.000,00 der Hirsch Projekt GmbH, Rostock,
beteiligt; das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
beträgt € 4.517,40.
3. Durchschnittliche Anzahl von Arbeitnehmern
Die im Wirtschaftsjahr 2019 durchschnittlich
beschäftige Arbeitnehmeranzahl betrug 11,08. Auf die
Angabe nach Gruppen wird verzichtet, § 288 Abs. 1
Nr. 2 HGB.
4. Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
gesamten Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31.
Dezember 2019 Frau Monika Hirsch, Rostock. Die
Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit und allein
vertretungsberechtigt.
Rostock, 26. Mai 2021
Hirsch Gastronomie GmbH
- Die Geschäftsführung -
Monika Hirsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2021 festgestellt.
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