Tecata GmbHLiquidiert

Dachsweg 10, 48607 Ochtrup, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 3464
Eingetragen
19.11.2002
Branche
Großhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit lebenden Tieren
Gegenstand
Großhandel mit Zubehör für Aquarien und Zierteiche sowie Beratung über Wasserqualität.

Historie

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Management

NameRolle
Mirjam Schrijver
seit 15.2.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tecata GmbH

Ochtrup

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 166.267,00 161.535,00
1) Sachanlagen 158.946,00 161.535,00
2) Betriebsausstattung 7.321,00 0,00
B. Umlaufvermögen 140,17 140,17
1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstande 140,17 140,17
Bilanzsumme, Summe Aktiva 166.407,00 161.675,17

PASSIVA

   
A. Eigenkapital 21.203,00 19.332,09
1) gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2) Verlustvortrag 5668,00 5362,52
3) Jahresüberschuss 1871,00 305,39
B. Rückstellungen 2.312,00 9.793,09
C. Verbindlichkeiten 142.892,00 132.549,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 166.407,00 161.675,17

ERGEBNISVERWENDUNG

TECATA GmbH 2011

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands/der Geschäftsleitung.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung:

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss: 1.871

Einschließlich de zu berücksichtigenden Verlustvortag in Höhe von - 5.668,00

Ergibt sich ein zu verwendender Betrag von: - 5.668,00

Der Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Namen der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:

Die Geschäftsführung obliegt Frau Mirjam Schrijver.

Anhang

I. Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach par. 238 HGB Buchführungspflicht.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

Die Auszeichnung de Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst.

Die Entwicklung de Anlagevermögens wird mit Hilfe eines Programms bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung de einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis Über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis so wie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.

Die Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von mir gemäss Auftrag geprüft.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2011 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2010.

Die auf den 31.12.2011 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet.

Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.

II. Angaben zur Bilanzierung

Die Gliederung de Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der par. 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der Steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Neben dem auf der Grundlage des Handelrechts erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen Abschlusszeitraum gefertigt.

Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs-und Bilanzierungsvorschriften.

Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des par. 5 Abs. 1 EStG erstellt.

III. Angaben zur Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternemenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er Gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführlich besprochen. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Erworbene immaterielle Anlagwerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmässige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmässige Abschreibungen vermindert.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 8100,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Sonstige Pflichtangaben

Angaben nach par. 42 Abs. 3 GmbHG: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:

Forderungen

Gesellschafter 0,00

Verbindlichkeiten:

Gesellschafter 36.279,00

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