WESTO-Haus GmbHLiquidiert

Brokweg 2, 48249 Dülmen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 6431
Eingetragen
11.5.2004
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Bauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Das Erstellen schlüsselfertiger Bauvorhaben, teilschlüsselfertiger Bauvorhaben sowie Maurer- und Betonarbeiten, und zwar sowohl im Wege der Vergabe wie auch durch eigene Erstellung sowie der Handel mit Materialpaketen als Baustofflieferung für Neu-, Um-, An- und Ausbauten.

Historie

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Management

NameRolle
Werner Stollmann
seit 9.10.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

WESTO-Haus GmbH

Dülmen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 71.320,14 73.987,14
I. Sachanlagen 71.320,14 73.987,14
B. Umlaufvermögen 1.699.065,74 1.154.072,57
I. Vorräte 1.410.000,00 752.192,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 288.575,18 401.723,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 490,56 156,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.806,00 20.714,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.776.191,88 1.248.774,54

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 106.795,29 86.996,59
I. gezeichnetes Kapital 51.129,20 51.129,20
II. Gewinnvortrag 35.867,39 61.104,51
III. Jahresüberschuss 19.798,70 -25.237,12
B. Rückstellungen 8.440,00 8.620,00
C. Verbindlichkeiten 1.660.956,59 1.153.157,95
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.528.498,09 929.222,28
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 132.458,50 223.935,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.776.191,88 1.248.774,54

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale für eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Bezug auf die Regelungen in § 288 Abs. 1 in Verbindung mit § 284 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss ist entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt worden.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für den Abschluss von Versicherungsverträgen sind nicht bilanziert worden.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
  
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, auch wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich linearer Abschreibung bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume vorgenommen und entsprechen der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Bewertungsvereinfachungen für geringwertige Wirtschaftsgüter sind angewendet worden.

Finanzanlagen

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt.


Vorräte

Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Ggfs. werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit einem niedrigeren, am Beschaffungsmarkt orientierten Wert, teilfertige Erzeugnisse mit einem niedrigeren, am Absatzmarkt orientierten Wert angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für die Erfüllung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt worden. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zu den höheren Tageswerten angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden.

Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist mit Hinweis auf die größenabhängige Erleichterung in § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB nicht in den Anhang aufgenommen worden.
  

Restlaufzeit der Verbindlichkeiten:  
bis zu einem Jahr
mehr als ein Jahr
mehr als fünf Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten
             33.281

0

39.530
erhaltene Anzahlungen
           961494
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
           479.652

0

0
sonstige Verbindlichkeiten
54.071
92.928
0



Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Sicherungsrechte des Eigentumsvorbehalts.

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten getrennt nach Gruppen hat betragen:
Arbeiter    3
Angestellte    2
Aushilfen    1
Auszubildende   0

    
IV. Pflichtangaben nach anderen Gesetzen

Die Gesellschaft hat Forderungen gegenüber Gesellschaftern gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von EUR 276.855,32 ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt unter "Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen".

Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von  EUR 92.928,50 ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt unter "sonstige Verbindlichkeiten".

VI. Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 30. Oktober 2019 festgestellt

 

WESTO-Haus GmbH

gez. Werner Stollmann
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2019 festgestellt.

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