WESTO-Haus
GmbH
Dülmen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
71.320,14 |
73.987,14 |
| I.
Sachanlagen |
71.320,14 |
73.987,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.699.065,74 |
1.154.072,57 |
| I.
Vorräte |
1.410.000,00 |
752.192,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
288.575,18 |
401.723,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
490,56 |
156,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.806,00 |
20.714,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.776.191,88 |
1.248.774,54 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
106.795,29 |
86.996,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,20 |
51.129,20 |
| II.
Gewinnvortrag |
35.867,39 |
61.104,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.798,70 |
-25.237,12 |
| B.
Rückstellungen |
8.440,00 |
8.620,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.660.956,59 |
1.153.157,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.528.498,09 |
929.222,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
132.458,50 |
223.935,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.776.191,88 |
1.248.774,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Die Gesellschaft erfüllt die Merkmale
für eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Bezug
auf die Regelungen in § 288 Abs. 1 in Verbindung mit
§ 284 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Der
Jahresabschluss ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt worden.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt
worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für den Abschluss von
Versicherungsverträgen sind nicht bilanziert worden.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, auch wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich linearer Abschreibung
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
vorgenommen und entsprechen der voraussichtlichen
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Bewertungsvereinfachungen für geringwertige
Wirtschaftsgüter sind angewendet worden.
Finanzanlagen
Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Ggfs. werden Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe mit einem niedrigeren, am Beschaffungsmarkt
orientierten Wert, teilfertige Erzeugnisse mit einem
niedrigeren, am Absatzmarkt orientierten Wert angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden ggf.
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung für die Erfüllung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt worden. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
liegen, werden die Verbindlichkeiten zu den höheren
Tageswerten angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die
Herstellungskosten einbezogen worden.
Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens
gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist mit Hinweis auf
die größenabhängige Erleichterung in §
288 Abs. 1 Nr. 1 HGB nicht in den Anhang aufgenommen
worden.
Restlaufzeit der
Verbindlichkeiten:
|
bis zu einem Jahr
|
mehr als ein Jahr
|
mehr als fünf
Jahre
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kredit- instituten
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33.281
|
0
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39.530
|
erhaltene Anzahlungen
|
961494
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
479.652
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
54.071
|
92.928
|
0
|
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Sicherungsrechte des
Eigentumsvorbehalts.
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
getrennt nach Gruppen hat betragen:
Arbeiter 3
Angestellte 2
Aushilfen 1
Auszubildende 0
IV. Pflichtangaben nach anderen Gesetzen
Die Gesellschaft hat Forderungen gegenüber
Gesellschaftern gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in
Höhe von EUR 276.855,32 ausgewiesen. Der Ausweis
erfolgt unter "Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen".
Die Gesellschaft hat Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in
Höhe von EUR 92.928,50 ausgewiesen. Der Ausweis
erfolgt unter "sonstige Verbindlichkeiten".
VI. Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 30. Oktober 2019
festgestellt
WESTO-Haus GmbH
gez. Werner Stollmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2019 festgestellt.
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