Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 712039
Vorher
Johanna 160 Vermögensverwaltungs GmbH
Eingetragen
4.5.2011
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere wissenschaftliche Untersuchungen und Zertifizierungen in Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Stromversorgungsanlagen sowie Konzeption, Entwicklung, Bau, Betrieb und Vertrieb von Testsystemen für die Energieversorgung und die Erbringung von Kundendienstleistungen für diese Produkte. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung von Studien und Gutachten zu Fragen und Problemen der System- und Anlagentechnik im Bereich der Stromübertragung und -verteilung sowie der Netz- und Systemintegration; die Erbringung von Prüf- und Inspektionsdienstleistungen unter Einsatz von selbst entwickelten oder von Drittanbietern erworbenen Testsystemen für Energieversorgung; die Entwicklung und der Vertrieb von Standard-Software und individuellen Softwarelösungen für die Stromübertragung und -verteilung; die Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von dezentralen Erzeugungsanlagen (DEA) und deren Komponenten bei Einspeisung in das elektrische Netz sowie von Netzbetriebsmitteln mit regelnder Wirkung im Rahmen einer eigenständigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Dr. Olbrich
seit 11.11.2024
Prokura
Daniel Rozic
seit 11.1.2016
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft e.V.
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft e.V.
Germany
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FGH GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 511.549,00 400.536,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 137.085,00 50.755,00
II. Sachanlagen 374.464,00 349.781,00
B. Umlaufvermögen 5.802.142,27 4.954.008,32
I. Vorräte 100.185,97 82.364,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.953.150,91 3.595.824,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.748.805,39 1.275.819,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 122.351,08 72.442,46
Aktiva 6.436.042,35 5.426.986,78

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.975.813,58 2.279.004,41
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 36.850,39 36.850,39
III. Gewinnvortrag 1.918.533,54 1.373.442,90
IV. Jahresüberschuss 920.429,65 768.711,12
B. Rückstellungen 941.777,96 1.214.495,82
C. Verbindlichkeiten 2.518.450,81 1.933.486,55
Summe Passiva 6.436.042,35 5.426.986,78

Anhang


Die FGH GmbH hat ihren Sitz in Mannheim und wird beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer HRB 712039 geführt.

A. Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der FGH GmbH, Mannheim, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die FGH GmbH, Mannheim, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der Vorschriften des § 266 HGB. Um eine klare Darstellung zu gewährleisten, wurde in der Bilanz weitestgehend auf Zusatzvermerke verzichtet und stattdessen der gesonderte Ausweis im Anhang gewählt.

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 274a, 288 HGB wurden größtenteils in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Gesellschaft geht von der Fortführung des Unternehmens aus.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Im Berichtsjahr wurden folgende Darstellungs-, Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Sofern sie der Abnutzung unterlagen, wurde die Abschreibung linear mit Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden linear mit Nutzungsdauern zwischen 3 und 20 Jahren vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 wird das Wahlrecht des Sofortabzuges in Anspruch genommen. Daher werden diese in voller Höhe abgeschrieben. Ihr gleichzeitiger Abgang aus dem Betriebsvermögen wurde unterstellt.

Die Vorräte wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf die Nettoforderungen angemessen berücksichtigt.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert bewertet.

Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:
Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbar langfristig fällige Verpflichtungen wurden gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als kleine Kapitalgesellschaft ist die FGH GmbH von der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274a Nr. 5 HGB und von der Angabepflicht der Berechnung der latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB befreit. Passivierungspflichtige Rückstellungen für latente Steuern gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB lagen nicht vor.

C. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Es liegen sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von €33.677,98 (2022: 33.736,98) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vor.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 973.767,07 (2022:                        EUR 450.827,55) betreffen Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr gegen die FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH, Mannheim in Höhe von EUR 486.514,60 (2022: EUR 269.871,10) und Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 487.252,47 (2022: EUR 180.956,45).

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 43.103,69 (2022: EUR 61.416,20) enthalten im Wesentlichen Mietkautionen für die angemieteten Büroräumlichkeiten in Aachen, Hamburg und Mannheim in Höhe von EUR 33.677,98 (2022: EUR 33.736,98).

2. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:



31.12.2023
   31.12.2022



   €

Ausstehende Rechnungen

67.500,00
   303.632,91

Urlaubsansprüche

211.929,19
   177.555,67

Überstunden

136.219,02
   129.713,59

Leistungszulagen

159.675,00
   93.666,66

Mitarbeiterprämien

125.185,24
   77.048,56

Gewährleistungen

96.908,54
   87.596,71

Jahresabschluss- und Prüfungskosten

28.100,00
   23.780,00

Berufsgenossenschaftsbeiträge/Abgaben

25.500,00
   20.446,00

Aufbewahrung

9.590,24
   9.590,24

Schwerbehindertenabgabe

1.960,00
   0,00



862.567,23
   923.030,34



Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.999.206,79 (2022: EUR 1.741.799,97) betreffen in Höhe von EUR 1.485.752,30 (2022: EUR 1.013.010,93) Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter und enthalten in Höhe von EUR 589.448,71 (2022: EUR 638.156,46) Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem FGH e.V., Mannheim; sowie Verbindlichkeiten aus laufender Verrechnung (Lieferungs- und Leistungsverkehr) in Höhe von EUR 896.303,59 (2022: EUR 374.854,47).

Weiterhin bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH in Höhe von EUR 513.454,49 (2022: EUR 728.789,04). Diese resultieren aus einem eingeräumten Kontokorrentdarlehen in Höhe von EUR 30,50 (2022: EUR 29.535,74) sowie in Höhe von EUR 513.423,99 (2022: EUR 699.253,30) aus Verbindlichkeiten aus laufender Verrechnung (Lieferungs- und Leistungsverkehr).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern mit EUR 72.297,50 (2022: EUR 56.951,12) und solche aus sozialer Sicherheit mit EUR 772,00 (2022: EUR 327,89) enthalten.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen wie im Vorjahr jeweils weniger als ein Jahr.

D. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:

 
 
Restlaufzeiten
 
Gesamt
  bis zu 1
  1 bis 5
  mehr als
 
 
  Jahr
  Jahre
  5 Jahre
 
T€
  T€
  T€
  T€
 - aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
569
  338
  231
  0



Anzahl der Arbeitnehmer gem. § 285 Nr. 7 HGB

Im Jahresdurchschnitt wurden 94 Arbeitnehmer (2022: 86 Arbeitnehmer) beschäftigt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Mannheim, den 8. April 2024

gez. Dipl.-Phys. Bernhard Schowe-von der Brelie

gez. Dipl.-Betriebsw. (FH) Daniel Rozic


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024 festgestellt.

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