FGH
GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
511.549,00 |
400.536,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
137.085,00 |
50.755,00 |
| II.
Sachanlagen |
374.464,00 |
349.781,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.802.142,27 |
4.954.008,32 |
| I.
Vorräte |
100.185,97 |
82.364,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.953.150,91 |
3.595.824,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.748.805,39 |
1.275.819,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
122.351,08 |
72.442,46 |
| Aktiva |
6.436.042,35 |
5.426.986,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.975.813,58 |
2.279.004,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
36.850,39 |
36.850,39 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.918.533,54 |
1.373.442,90 |
| IV.
Jahresüberschuss |
920.429,65 |
768.711,12 |
| B.
Rückstellungen |
941.777,96 |
1.214.495,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.518.450,81 |
1.933.486,55 |
| Summe
Passiva |
6.436.042,35 |
5.426.986,78 |
Anhang
Die FGH GmbH hat ihren Sitz in Mannheim und wird beim
Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer HRB 712039
geführt.
A. Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der FGH GmbH, Mannheim, wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die FGH GmbH, Mannheim, weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
auf.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der
Vorschriften des § 266 HGB. Um eine klare
Darstellung zu gewährleisten, wurde in der Bilanz
weitestgehend auf Zusatzvermerke verzichtet und stattdessen
der gesonderte Ausweis im Anhang gewählt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274a, 288 HGB wurden
größtenteils in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft geht von der Fortführung des
Unternehmens aus.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
(gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Berichtsjahr wurden folgende Darstellungs-,
Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Sofern sie der
Abnutzung unterlagen, wurde die Abschreibung linear mit
Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden linear mit Nutzungsdauern zwischen 3
und 20 Jahren vorgenommen. Für bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von € 800,00 wird das Wahlrecht des Sofortabzuges
in Anspruch genommen. Daher werden diese in voller
Höhe abgeschrieben. Ihr gleichzeitiger Abgang aus dem
Betriebsvermögen wurde unterstellt.
Die Vorräte wurden mit den Herstellungskosten
angesetzt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden
Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten
berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen wurden bei der
Ermittlung der Herstellungskosten nicht
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen,
deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Das
allgemeine Ausfallrisiko wird durch die Bildung einer
Pauschalwertberichtigung auf die Nettoforderungen
angemessen berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert
bewertet.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden
zum Stichtag wie folgt bewertet:
Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum
Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des
Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt
(Imparitätsprinzip). Kurzfristige
Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr
oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen
werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der
Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert,
unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am
Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip).
Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden entsprechend § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbar
langfristig fällige Verpflichtungen wurden gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als kleine Kapitalgesellschaft ist die FGH GmbH von
der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274a
Nr. 5 HGB und von der Angabepflicht der Berechnung der
latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB
i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB befreit.
Passivierungspflichtige Rückstellungen für
latente Steuern gemäß § 249
Abs. 1 Satz 1 HGB lagen nicht vor.
C. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Es liegen sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von €33.677,98 (2022: 33.736,98) mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vor.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von EUR 973.767,07
(2022:
EUR 450.827,55) betreffen Forderungen aus dem
Lieferungs- und Leistungsverkehr gegen die FGH
Zertifizierungsgesellschaft mbH, Mannheim in Höhe von
EUR 486.514,60 (2022: EUR 269.871,10) und Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 487.252,47 (2022: EUR
180.956,45).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von EUR 43.103,69 (2022: EUR 61.416,20)
enthalten im Wesentlichen Mietkautionen für die
angemieteten Büroräumlichkeiten in Aachen,
Hamburg und Mannheim in Höhe von EUR 33.677,98
(2022: EUR 33.736,98).
2. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
|
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
|
€
|
€
|
|
Ausstehende Rechnungen
|
|
67.500,00
|
303.632,91
|
|
Urlaubsansprüche
|
|
211.929,19
|
177.555,67
|
|
Überstunden
|
|
136.219,02
|
129.713,59
|
|
Leistungszulagen
|
|
159.675,00
|
93.666,66
|
|
Mitarbeiterprämien
|
|
125.185,24
|
77.048,56
|
|
Gewährleistungen
|
|
96.908,54
|
87.596,71
|
|
Jahresabschluss- und
Prüfungskosten
|
|
28.100,00
|
23.780,00
|
|
Berufsgenossenschaftsbeiträge/Abgaben
|
|
25.500,00
|
20.446,00
|
|
Aufbewahrung
|
|
9.590,24
|
9.590,24
|
|
Schwerbehindertenabgabe
|
|
1.960,00
|
0,00
|
|
|
|
862.567,23
|
923.030,34
|
|
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 1.999.206,79
(2022: EUR 1.741.799,97) betreffen in Höhe von
EUR 1.485.752,30 (2022: EUR 1.013.010,93) Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter und enthalten in
Höhe von EUR 589.448,71 (2022: EUR
638.156,46) Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer im Rahmen
der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem FGH e.V.,
Mannheim; sowie Verbindlichkeiten aus laufender Verrechnung
(Lieferungs- und Leistungsverkehr) in Höhe von
EUR 896.303,59 (2022: EUR 374.854,47).
Weiterhin bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
der FGH Zertifizierungsgesellschaft mbH in Höhe von
EUR 513.454,49 (2022: EUR 728.789,04). Diese
resultieren aus einem eingeräumten
Kontokorrentdarlehen in Höhe von EUR 30,50 (2022: EUR
29.535,74) sowie in Höhe von EUR 513.423,99 (2022: EUR
699.253,30) aus Verbindlichkeiten aus laufender Verrechnung
(Lieferungs- und Leistungsverkehr).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern mit EUR 72.297,50 (2022: EUR 56.951,12) und
solche aus sozialer Sicherheit mit EUR 772,00 (2022: EUR
327,89) enthalten.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen wie
im Vorjahr jeweils weniger als ein Jahr.
D. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem.
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern
sich wie folgt:
|
|
Restlaufzeiten
|
|
Gesamt
|
bis zu 1
|
1 bis 5
|
mehr als
|
|
|
Jahr
|
Jahre
|
5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
- aus Miet-,
Pacht- und Leasingverträgen
|
569
|
338
|
231
|
0
|
Anzahl der Arbeitnehmer gem. § 285 Nr. 7
HGB
Im Jahresdurchschnitt wurden 94 Arbeitnehmer (2022:
86 Arbeitnehmer) beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Mannheim, den 8. April
2024
gez.
Dipl.-Phys. Bernhard Schowe-von der Brelie
gez.
Dipl.-Betriebsw. (FH) Daniel Rozic
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024
festgestellt.
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