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Frithjof Tutzschke GmbH(vormals: Blitz F11-acht-drei GmbH)Hannover (vormals: Frankfurt am Main)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.10.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011Aktiva
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 14. Oktober bis zum 31. Dezember 2011der Frithjof Tutzschke GmbH (vormals: Blitz F11-acht-drei GmbH), Hannover (vormals: Frankfurt am Main)A. Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Bei der Aufstellung des Anhangs wurden teilweise die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 HGB) in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit des § 240 Abs. 4 HGB zulässigerweise Gebrauch gemacht. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten bewertet. Es werden neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten zugerechnet. In allen Fällen wird verlustfrei bewertet. Für bestimmte Vorräte werden Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit Nominalwert angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 2. Eigenkapital Die ausstehenden Einlagen wurden bis zum 31. Dezember 2011 vollständig eingezahlt. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von EUR 186.000,00 enthalten. Es handelt sich dabei um sonstige Verbindlichkeiten aus dem Verrechnungsverkehr. D. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse Für die Inanspruchnahme eines Kontokorrent- oder Geldmarktkredits durch die deutschen Druck-Chemie Gesellschaften besteht ein Kreditrahmenvertrag bei der Commerzbank AG, Filiale Luxemburg. Die Inanspruchnahme am Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2011 beträgt TEUR 86.084. Zur Sicherstellung der Forderungen der Commerzbank AG, Filiale Luxemburg, aus dem Konsortialvertrag wurden folgende Sicherheiten gestellt:
Eine Inanspruchnahme aus diesen Sicherheiten droht derzeit nicht. 2. Geschäftsführer Zur Geschäftsführung sind bzw. waren bestellt:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren 13 Angestellte beschäftigt. 4. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der DC plus Holding GmbH, Ammerbuch, einbezogen, dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger offen gelegt. 5. Vorschlag für die Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Außerbilanzielle Geschäfte Die Gesellschaft nimmt § 288 ABs. 1 HGB in Anspruch.
Hannover, den 23. April 2012 Frithjof Tutzschke GmbH, Hannover Geschäftsführung |
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