Genos
GmbH
Tauberbischofsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.539,00 |
14.508,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.539,00 |
14.508,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
275.528,13 |
276.182,93 |
| I.
Vorräte |
274.668,18 |
274.668,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
697,88 |
697,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
162,07 |
816,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
47,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
62.510,76 |
46.015,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
345.577,89 |
336.753,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
88.075,35 |
71.579,95 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
62.510,76 |
46.015,36 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
3.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
343.577,89 |
333.353,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
345.577,89 |
336.753,29 |
Anhang
______________________________
1. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach
den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt
worden.
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse größerer Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang
aufgeführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wird wie schon im
Vorjahr vollständig nach den geänderten
Vorschriften des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
in der Fassung vom 25.05.2009) aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Im Jahr
der Anschaffung bzw. Herstellung werden die Abschreibung
monatsgenau vorgenommen (pro rata temporis).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben den
Material- und Fertigungseinzelkosten und den Abschreibungen
auch die angemessenen Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Sonstige Angaben und Erläuterungen
a) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen EUR 81.088,54 (Vj. EUR 52.890,01).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen EUR 16.164,10
(Vj. TEUR 34) und von mehr als fünf Jahren
EUR 79.401,42 (Vj. TEUR 88). Vom Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten sind EUR 124.858,87 durch Grundschulden
abgesichert.
4. Sonstige Angaben und Erläuterungen
a) Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung der Gesellschaft oblag
Frau Hala Lahdo.
b) Ergebnisverwendung
Die Angaben zur Ergebnisverwendung entfallen unter
Hinweis auf § 326 HGB.
c) Erläuterungen zur Unterkapitalisierung
Die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag von EUR 62.510,76 aus. Eine
Fortführung des Unternehmens ist dennoch
gewährleistet, da der Gesellschafter erklärt hat,
mit seinen Forderungen gegenüber der Gesellschaft im
Rang zurückzutreten. Die nachrangigen Forderungen
übersteigen den nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag, sodass eine Überschuldung im Sinne des
§ 15a Abs. 1 InsO nicht vorliegt.
Tauberbischofsheim, den 21. Dezember 2011
gez.
Hala Lahdo
- Geschäftsführerin-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
|