Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 3297
Eingetragen
30.12.1982
Branche
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnFrisör- und Barbiersalons
Gegenstand
Betrieb eines Damen- und Herren-Frisiersalons und der Handel mit Kosmetika, Parfümerien Toilette- und Reiseartikeln sowie alle artverwandten Geschäfte

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Jürgen Blumenschein
Engelsgasse 10, 53347 Alfter
47.500 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Slamanig GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz per 31. Dezember 2010

Aktiva

Euro 31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 57.547,00 44.414,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 25.095,00 26.353,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 14.474,44 9.256,17
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 0,00 (Euro 0,00)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 2.970,26 13.055,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.790,96 1.012,70
Summe 102.877,66 94.091,74

Passiva

31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 0,00 0,00
III. Bilanzgewinn 9.630,92 10.273,10
B. Rückstellungen 9.273,00 11.500,00
C. Verbindlichkeiten 58.409,15 46.754,05
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 28.000,11 Euro (VJ: Euro 34.823,67)
- davon mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre Euro 30.409,04 (VJ:Euro 11.930,38)
- davon aus Steuern Euro 10.054,29 Euro (VJ:Euro 10.828,99
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 5.104,37 (VJ:Euro 5.625,01)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
Summe 102.877,66 94.091,74

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

der Firma Slamanig GmbH, Friseursalon, Münsterstraße 20, 53111 Bonn

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Von der Möglichkeit der Zusammenfassung von Ausweisposten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde kein Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.

Die Bewertungsmethoden der Vorjahre wurden beibehalten.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert und vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren) angesetzt. Die Abschreibung wurde im Jahr der Anschaffung zeitanteilig vorgenommen.

Von der Bewertungsfreiheit für Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß Richtlinie 7.4 EStR wurde Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Darstellung im Anlagegitter wird unterstellt, dass angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter im Folgejahr ausscheiden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zur Bilanz

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe von § 250 Abs. 1 HGB angesetzt.

In den Rückstellungen ist ein Betrag in Höhe von 7.048 Euro als langfristige Rückstellung zu qualifizieren.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in der Bilanz ausgewiesen. Fällige Verbindlichkeiten waren zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ausgeglichen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter mit einem Gesamtbetrag von 3.113 Euro enthalten. Die Verbindlichkeit wird mit 5,5 % p.a. verzinst.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht ermittelt. Geleistete Zahlungen vor dem Bilanzstichtag für Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag wurden abgegrenzt.

Es wurden Zinszahlungen an den Gesellschafter in Höhe von 277 Euro geleistet.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2010 auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Auf die Angabe wird unter Bezugnahme auf § 288 (1) HGB verzichtet.

Sonstige Angaben

Sitz der Gesellschaft ist Bonn. Die geschäftliche Oberleitung befindet sich ebenfalls in Bonn.

Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Jürgen Blumenschein, Friseurmeister, Bonn.

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Bezugnahme auf § 288 (1) HGB verzichtet.

Auf die Angabe zu Arbeitnehmern wird unter Bezugnahme auf § 288 (1) HGB verzichtet.

 

Bonn, 30. August 2011

Jürgen Blumenschein

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